Presseinformationen – Wolfsmonitor

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Wo bleibt der Tierschutz? – GzSdW zum Abschuss einer Wolfsfähe des Burgdorfer Rudels

In der Nacht zum 22. April wurde innerhalb des Territoriums des Burgdorfer Wolfsrudels ein weiblicher, ein- bis zweijähriger Wolf getötet. Damit wurde in Niedersachsen zum 4. Mal der „falsche“ Wolf getroffen, wieder eine Fähe anstelle des zum Abschuss freigegebenen Wolfsrüden GW 950m. Man kann nur hoffen, dass nicht das mit großer Wahrscheinlichkeit trächtige Muttertier des Rudels getroffen wurde. Nachdem es anscheinend den beauftragten Schützen nicht möglich ist, Rüden und Fähen zu unterscheiden, wird auch ein Abschuss einer laktierenden Fähe nicht sicher auszuschließen sein.

Prüfung der Änderungen im Naturschutzgesetz des Bundes auf EU-Konformität

Am 14. Mai 2020 haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Das meldet die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).

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GzSdW: Klage gegen Landkreis Uelzen und geplante Anzeige gegen Landkreis Rostock


GzSdW klagt gegen Ausnahmegenehmigungen in Niedersachsen und erstattet Anzeige wegen Abschuss in Meck-Pomm


Niedersachsen: Die GzSdW hat gegen den Landkreis Uelzen Klage eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Abschussgenehmigungen für den Rüden GW1027m aus dem Rudel Ebstorf und die Fähe GW242f aus dem Rudel Eschede.

„Abschuss und die Forderung nach wolfsfreien Zonen helfen niemandem, vor allem nicht den Weidetierhaltern“

Im gestrigen Beitrag hier auf Wolfsmonitor wies ich darauf hin (hier!), dass ich zuletzt keinen hörbaren Widerstand des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vor der und zur Entscheidung des Bundesrates, der „Lex Wolf“ zuzustimmen, vernahm. Die Resonanz darauf ließ nicht lange auf sich warten. Der NABU-Niedersachsen machte mich kurzerhand auf folgende Pressemitteilung aufmerksam (im Wortlaut):

„Lex Wolf“ ohne „Ultima-Ratio-Prinzip“…

Wie erwartet hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. „Die Neureglungen des § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

VFD: „Der effektivste Herdenschutz ist Prävention“

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) hat sich in ihrer Satzung dem Natur-, Umwelt- und Tierschutz verpflichtet. Obwohl der Wolf nach EU- und Bundesrecht in Deutschland eine streng geschützte Tierart ist, wird sein Lebensrecht nicht über die Sicherheit von Menschen und ihren Haustieren gestellt. Dem Schutz von Tier und Mensch vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, kommt ein großer Stellenwert zu. Besonders betroffen