Die Wolfsampel: „Kleine Anfrage“ zu Wolf-Mensch-Begegnungen in Niedersachsen – Wolfsmonitor

Die Wolfsampel: „Kleine Anfrage“ zu Wolf-Mensch-Begegnungen in Niedersachsen

Kürzlich stellten mehrere Landtagsabgeordnete in Niedersachsen eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung mit dem Titel: „Sind Begegnungen zwischen Wolf und Mensch Normalität und als problemlos einzustufen?“. Nun liegen die schriftlichen Antworten des Ministeriums hierzu vor. *

Ich möchte mich vor allem der ersten von insgesamt sieben Einzelfragen widmen, die da lautete:
„In wie vielen Einzelfällen und in welchen Landkreisen wurden Wölfe einzeln oder in Gruppen in Ortschaften, auf Hofstellen oder in der Nähe von Kindergärten gesichtet?“

Beantwortet wurde die Frage wie folgt:
In den dem MU gemeldeten Fällen in Niedersachsen ist 17-mal in näherer Umgebung von Gebäuden eine Sichtung erfolgt, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Gebäudetypen macht hierbei keinen Sinn. 93-mal erfolgten Sichtungen in der Nähe von Fahrzeugen, 10-mal von Radfahrern, 47-mal in der Nähe von Menschen, die sich außerhalb eines Hauses oder Fahrzeuges befanden, wobei in 11 Fällen von diesen Personen ein oder mehrere Hunde mitgeführt wurden. Dabei wurde bei der Begegnung mit Menschen, die sich außerhalb eines Hauses oder Fahrzeuges befanden, in 30 Fällen eine Distanz von 30 Metern unterschritten, davon in 18 Fällen eine solche von 10 Metern. Insgesamt 238 registrierte Beobachtungen entfielen dabei auf die Landkreise
Cloppenburg (15), Cuxhaven (16), Diepholz (2), Emsland (2), Heidekreis (57), Leer (3), Lüneburg (24), Nienburg (15), Oldenburg (5), Peine (1), Rotenburg/W. (7), Uelzen (87) und Vechta (2); bei zwei Beobachtungen wurden keine Angaben zum Landkreis gemacht.
Ob es sich bei den Beobachtungen jeweils tatsächlich um Wölfe gehandelt hat, könnten nur dabei angefertigte Fotos oder ein DNA-Test zeigen. Im Rahmen der Rissbeurteilung wurde in knapp zwei Dritteln der Fälle der Wolf als Verursacher festgestellt.“

Kommentar:


Die schriftlich dargelegte Antwort auf die „Kleine Anfrage“ der Abgeordneten mag zwar Rückschlüsse über Quantitäten und lokale Wolfsvorkommen geben, wirklich aufschlussreich im Sinne einer Risiko- und Gefahrenanalyse ist sie in dieser Form jedoch nicht. Gut, man mag vielleicht festhalten, dass es keinerlei aggressives Verhalten der Wölfe gegenüber Menschen gab, was sicherlich sehr wichtig ist, um die beachtliche Zahl von insgesamt 238 registrierten Beobachtungen zu relativieren. Das geschah dann auch umgehend mit der Beantwortung der zweiten Frage in diesem Papier, die da lautet: „Begegnungen anderer Qualität mit Aggressions- oder Beutefangintentionen konnten bisher nicht glaubhaft geschildert oder belegt werden“… (Anmerkung: Dies trifft auch für den Fall des Jägers aus der Lüneburger Heide zu, der sich in der Osternacht nur mit einem Schuss aus seiner Kurzwaffe in den Boden vor einer angeblichen Wolfsattacke wehren konnte).

Für eine qualitative Gefahrenanalyse müssten jedoch sämtliche Protokolle – ich gehe einmal stillschweigend davon aus, dass es diese gibt – mindestens in den inhaltlichen Kontext der Erkenntnisse der NINA-Studie, der „Siebenstufigen Geistschen Eskalationsspirale“ (siehe auch These 1 auf Wolfsmonitor) und der Studie Mark E. McNays gestellt und deren Ergebnisse veröffentlicht werden. Im Zweifel müssten Personen, die Wolfsichtungen meldeten, insbesondere die, bei denen Wölfe die Distanz von 30 Metern unterschritten, sogar erneut befragt werden, um ein vollständiges Lagebild im Sinne eines bereits in der NINA-Studie – auf die man sich häufig auch öffentlich beruft – geforderten Reaktionsplans zu erhalten.

„Rules of Engagement“ für Wolfsberater


Für Auslandeinsätze der Bundeswehr werden an teilnehmende Soldaten an die jeweiligen Einsatzländer angepasste „Taschenkarten“ mit Verhaltensregeln verteilt, die sogenannten „Rules of Engagement“. Es sollte das Ziel eines modernen Wolfsmanagement sein, solcherlei Einsatzregeln inklusive der sich aus den obigen Studien ergebenden Gefahrenindikatoren auch für die im Auftrag der Länder tätigen Wolfsberater zur Verfügung zu stellen. Elementar wäre, dass die dort niedergeschriebenen Verhaltensoptionen dabei bereits im Vorfeld mit allen beteiligten Behörden abgestimmt und somit „rechtssicher“ sind. Ansonsten kann sich – und zwar auf „dem Rücken der Ehrenamtlichen“ – wiederholen, was kürzlich im Weser-Kurier trefflich für die Wolfsbesenderung beschrieben wurde; ein Abstimmungs- und Zuständigkeitsdebakel, das an ein „Kabinettstückchen deutscher Verwaltungskultur“ erinnert (hier der Link).

„Die Sicherheit der Menschen steht an erster Stelle!“


Warum aber nun dieser Vorschlag und warum noch mehr Aufwand? Es wurde seitens des niedersächsischen Umweltministeriums wiederholt betont, dass im Wolfsmanagement die Sicherheit der Menschen stets an erster Stelle stehe. Den Worten müssen deshalb sichtbare Taten folgen. Was bis heute dazu fehlt, ist die Umsetzung des Vorschlags der NINA-Studie, einen „Reaktions- und Notfallplan“ auszuarbeiten (und abzustimmen), in dem die Verfahrensabläufe für den Fall „verhaltensauffälliger Wölfe“ rechtssicher festgelegt werden. Das ist man zumindest den ehrenamtlichen Wolfsberatern schuldig, von denen einige sich, das zeigt die jüngste Vergangenheit, zeitweise von der Landesregierung diesbezüglich im Stich gelassen fühlen.

Wir glauben heute zu wissen, dass sich gefährliches Wolfsverhalten in den meisten Fällen lange vor einem kritischen Ereignis ankündigt. Vorbeugung erscheint demnach machbar, eine Vernachlässigung dieses Aspekts wäre somit fahrlässig.

Die „Wolfsampel“

Es ist noch nicht sehr lange her, da kündigten die für das Wolfsmanagement in Niedersachsen Verantwortlichen zwei Projekte an. Eines sollte Erkenntnisse über den zweckmäßigen Einsatz von Herdenschutzeseln liefern, ein weiteres eine Prognose ermöglichen, wie viel Platz Niedersachsen für Wölfe bietet. An der Sinnhaftigkeit beider Projekte hegen sogar Fachleute Zweifel. Wir haben deshalb – so meine Einschätzung – zurzeit eine Situation, in der das im Unternehmensmanagement bekannte „Eisenhower-Prinzip“ zum Tragen kommen sollte Es muss von den Verantwortlichen unterschieden werden, welche Maßnahmen und Projekte im Wolfsmanagement wirklich „wichtig“ und welche einfach nur „dringlich“ sind. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die Zahl der Wolf-Mensch-Begegnungen in naher Zukunft noch ansteigen dürfte. Meine Antwort können Sie sich sicherlich vorstellen!

Denn es scheint zumindest so, als gebe es in Niedersachsen mindestens 18 Fälle, bei denen Wölfe bei Begegnungen mit Menschen eine Distanz von 10 Metern unterschritten. Die von mir auf dieser Webseite vorgestellte „Wolfsampel“ (These 1), die ich hin und wieder exemplarisch bemühe, muss deshalb bis zur endgültigen Aufklärung dieser Fälle (oder einer transparenten öffentlichen Berichterstattung darüber – ein Kurzhinweis, es handele sich hierbei um „Jugendliche auf der Suche nach den eigenen Grenzen“ – ist unzureichend) vorerst auf „gelb“ geschaltet werden. Mit deutlicher Tendenz zur Farbe „rot“! Berechtigt oder unberechtigt? Das ist hier die Frage!


Herzlichst
Ihr
Jürgen Vogler


*(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, www.umwelt.niedersachsen.de, Informationen zum Wolf in Niedersachsen, LT-Az.: 17/3346, hier werden sie weitergeleitet!)