Umweltbehörde in Sachsen gibt Wolf zum Abschuss frei – Wolfsmonitor

Umweltbehörde in Sachsen gibt Wolf zum Abschuss frei

Die jüngste Medienmeldung über das Rosenthaler Rudel verheißt nichts Gutes: Sachsens Umweltministerium gab nämlich heute den wiederholten Bitten des Bautzener Landrats Michael Harig (CDU) nach und einen Wolf des Rudels zum Abschuss frei. Offenkundig sogar einen beliebigen Wolf des Rudels.

Diese Entscheidung gilt allerdings zunächst nur zeitlich begrenzt bis Ende November und offenbar auch bloß dann, wenn das Rudel quasi auf frischer Tat bei einer Attacke auf Nutztiere ertappt wird.

Das Landratsamt, für das Harig zuständig ist, darf nun laut SZ-Online einen oder mehrere Jäger beauftragen, den Abschuss bei drohender Gefahr vorzunehmen.

Diese bisher deutschlandweit einmalige Entscheidung hat vielerlei Fragen zur Folge. Sie erinnert nämlich spontan erst einmal an nichts anderes als an eine recht willkürliche Symbolpolitik. Warum?

Es ging meines Wissens kein Versuch voraus, die Wölfe mit aktiven Wolfsmanagementmaßnahmen zu vergrämen. Und wenn, dann war die Informationspolitik hinterfragungswürdig.

In diesem speziellen Fall dürfte nämlich die Erfolgswahrscheinlichkeit, einem Wolf auf frischer Tat wirksam eine Gummikugel auf den Pelz „brennen“ zu können, in etwa genauso groß sein wie die Wahrscheinlichkeit, ihn in derselben Situation mit einer Kugel töten zu können (bis auf eine etwas verminderte Reichweite des Gummigeschosses vielleicht).

Und deshalb können sich die Verantwortlichen meines Erachtens nicht einfach mit der vorgebrachten Begründung, es „bestehe für die Tierhalter keine weiteren zumutbare Alternativen zum Schutz der Nutztiere“ aus ihrer Pflicht herauswinden und darüber hinwegzutäuschen versuchen, dass es mit dieser Abschussentscheidung ein derartiges „Vergrämungsversäumnis“ auf ihrer eigenen Seite geben KÖNNTE .

Die immer wieder zu hörende Aussage, ein derartiges Vergrämen sei nicht möglich, überzeugt nicht. Selbstverständlich ist das aufwändig, unmöglich ist es jedoch nicht. Und deshalb wird das Unterlassen dieser Versuche – da bin ich mir ziemlich sicher – viele Wolfsfreunde spürbar „auf die Barrikaden“ bringen. Denn nur der Versuch macht am Ende wirklich klug!

Zudem ist offenbar auch nicht der Versuch unternommen worden, die betroffenen Herden mit zusätzlichen Herdenschutzhunden zu schützen. Das führte beispielsweise in Niedersachsen bereits mehrfach zum Erfolg. Und gerade Sachsen verfügte einst über eine entsprechende vorbildliche „schnelle Einsatztruppe“ (…gibt es die eigentlich noch?).

Und außerdem, woher nehmen die Fachleute die Gewissheit, dass es ausreicht, willenlos irgendein Tier aus einem Rudel herauszuschießen?

Es ist doch allgemein bekannt, dass – wenn ein Elterntier erschossen wird – das Chaos am Ende sogar noch größer werden kann. Ein aktueller Blick ins Cuxland sollte ausreichend Aufschluss darüber geben, um das zu verstehen.

Es wird also spannend sein zu erfahren, auf welcher organisatorischen und auf welcher rechtlichen Basis diese Entscheidung in Sachsen zustande kam. Waren die Experten des LUPUS-Instituts überhaupt beteiligt? Wurde die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf in die Entscheidungsfindung eingebunden oder nur informiert?

Und welche Stellungnahmen gab es von den einschlägigen Natur- und Wolfsschutzverbänden? Oder kommen die erst noch?

Der Verfasser dieser Zeilen ist selbst Jagdscheininhaber und würde sich nach dem derzeitigen Informationsstand (die ersten SZ-Online Infos) – selbst wenn ihn dieser Landrat auf Knien anflehen würde – nicht für eine solche Harakiri-Aktion wie dem Abschuss irgendeines beliebigen Wolfes aus einem Nutztiere attackierenden Rudel rekrutieren lassen (…als ausgewiesener Wolfsfreund würde er das ohnehin nicht tun!). Denn diese „ Messe“ ist meines Erachtens noch „nicht gelesen“.

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel spricht heute noch nachhaltig beeindruckt davon, dass er nach seiner Entscheidung im April 2015 – nach vergeblichen Vergrämungsversuchen – den Wolf „Kurti“ erschießen zu lassen, eine dreistellige Zahl an Anzeigen kassierte.

Mit solchen (wie es zu diesem Zeitpunkt auf den ersten Blick aussieht) im Vergleich zu damals sogar wesentlich intransparenteren und noch weniger nachvollziehbar erscheinenden Abschussentscheidungen schafft man von offizieller Seite vor allem eines: Verdruss!

Die Tendenz zur entsprechenden „Radikalisierung“ einiger einschlägigen „Wolfsfreunde“ ist ohnehin schon unübersehbar. Derart auf den ersten Blick fragwürdige Entscheidungen gießen nur noch zusätzliches Öl ins Feuer!

Verantwortlichkeit für den Wolfsabschuss heißt eben auch Verantwortlichkeit für die Reaktionen darauf.

Just my two cents…

Jürgen Vogler


Quelle: SZ-Online, 27.10.2017: „Sachsen gibt Wolf zum Abschuss frei“, abgerufen am 27.10.2017, hier der Link!