Optische Rissbegutachtung künftig offenbar Standardverfahren in Niedersachsen – Wolfsmonitor

Optische Rissbegutachtung künftig offenbar Standardverfahren in Niedersachsen

Das niedersächsische Umweltministerium veröffentlichte am 22. Dezember folgende Meldung (im Wortlaut): „Wolfsabweisender Herdenschutz in ganz Niedersachsen gefördert – Land zahlt 80 Prozent der Materialkosten – bis zu 30.000 Euro pro Jahr“

„Die „Förderkulisse Herdenschutz“ wurde mit Wirkung zum 6. Dezember 2017 auf ganz Niedersachsen ausgedehnt. Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild können nun landesweit mit Unterstützung des Landes dauerhaft wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen.

Gefördert werden 80 Prozent der Materialkosten. Tierhalter können bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Betrieb für Präventionsmaßnahmen beantragen. Künftig sollen auch Hobby-TierhalterInnen in der „Richtlinie Wolf“ berücksichtigt werden.

„Das ist ein weiterer Baustein zum Thema Umgang mit dem Wolf. In den nächsten Wochen werden wir an einer zügigeren und einfacheren Schadensregulierung bei Nutztierschäden arbeiten. Optische Rissbegutachtungen sollen dann als Standardverfahren etabliert werden. In Summe wollen wir Weidetierhalter besser unterstützen“, sagte Umweltminister Olaf Lies.

Anträge zur finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung wolfsabweisender Zäune oder für die Anschaffung von Herdenschutzhunden können beim Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt werden.

Auf der Website des Wolfsbüros (www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de) finden Interessierte sämtliche Informationen und können sich die Antragsunterlagen herunterladen.

Bei Fragen zum Herdenschutz oder zur Antragstellung können sich TierhalterInnen jederzeit (in der Geschäftszeit) direkt an das Wolfsbüro wenden. Per E-Mail an herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de sowie telefonisch unter 0511-3034-3034″


Mehr zur RichtlinieWolf:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Pressemeldung vom 22.12.2017, Abrufdatum 22.12.2017, hier der Link! https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen