Erneuter Test der Wolfsverordnung in Brandenburg? – Wolfsmonitor

Erneuter Test der Wolfsverordnung in Brandenburg?

Norbert Bartels, Amtsdirektor der brandenburgischen Stadt Ziesar (rd. 2.650 Einwohner im Landkreis Potsdam-Mittelmark), stellte jetzt beim Landesumweltamt einen Antrag auf Vergrämung. Laut „Märkische Allgemeine“ auf Vergrämung von Wölfen, die den Menschen und der Ortslage zu nahe kommen.

„Wir werden sehen, wie tauglich die Verordnung in der Praxis ist“, sagte Bartels, dessen „liebstes Hobby“ – so dieselbe Zeitung – die Jagd ist (MAZ am 30.8.2016). Gemeint ist Brandenburgs Wolfsverordnung, die vor wenigen Wochen in Kraft trat.

Offensichtlich ist jedoch kein Fall aus der Region bekannt, bei dem sich ein Wolf aktiv einem Menschen bis auf wenige Meter näherte.

Selbst an der am 12. Februar in der MAZ veröffentlichten Geschichte, in der ein Wolf einen Familienhund („Angie“) auf einem umzäunten Privatgrundstück angegriffen haben soll (WM berichtete, hier!), bestehen nach Recherchen der Facebook-Community „Wölfe-Fakten“ berechtigte Zweifel.

Demnach bestätigte die zuständige Tierärztin der Tierklinik, von der die Hündin behandelt wurde, nämlich nicht, dass ein Wolf für das Fehlen der linken Vorderpfote des Hundes verantwortlich war. Die Ursache dafür war schlichtweg nicht feststellbar.

Wir werden also sehen, wie tauglich die Verordnung in der Praxis ist…


Quellen:

(*1) Märkische Allgemeine, MAZ-Online am 12.02.2018: „Amtsdirektor will die Wölfe jetzt vergrämen“, abgerufen am 20.2.2018, hier der Link!

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com