Bayern: Wolfsfreie Zonen durch die Hintertür? – Wolfsmonitor

Bayern: Wolfsfreie Zonen durch die Hintertür?

In München hat die Staatsregierung Bayerns am Dienstag beschlossen, einen „bayerischen Aktionsplan Wolf“ auszuarbeiten. Erste Inhalte wurden nun bekannt: So soll durch den Aktionsplan die Größe der Wolfspopulation auf das „artenschutzrechtlich Erforderliche“ begrenzt werden.

Ergänzend soll eine Expertenkommission aus der Umwelt- und der Agrarverwaltung rekrutiert werden, die Präventionsmaßnahmen entwickeln soll. Diese Kommission soll außerdem die Entscheidung darüber treffen, ob bestimmte Regionen vor dem Wolf geschützt werden müssen. Wenn nicht, sei künftig eine Entnahme des Wolfs erlaubt, heißt es in der Mitteilung, ohne allerdings auf die gültige FFH-Richtlinie abzustellen. Mit anderen Worten: Die Wölfe sollen dann erschossen werden.

Darüber und auch über den Terminus „die Staatsregierung werde die Wolfspopulation auf das „artenschutzrechtlich Erforderliche“ begrenzen“, echauffieren sich Wolfsfreunde wie beispielsweise Ulrich Wotschikowsky.

Die Planungen seien eine Einführung von wolfsfreien Zonen durch die Hintertür. (Einen Beitrag von ihm dazu lesen Sie hier!). Die Formulierung des „artenschutzrechtlich Erforderlichen“ sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Solche willkürlichen Formulierungen belasteten die Wolfsdiskussion, statt sie zu „entzerren.“

In Bayern leben zurzeit gerade einmal zwei Wolfspaare und ein Rudel.


Quellen (alle abgerufen am 17.4.2018):

(*1) Süddeutsche Zeitung:Die bayerische Staatsregierung und der böse Wolf“  vom 17. April 2018, hier der Link!

(*2) woelfeindeutschland.de: „Wolfsfreie Zonen durch die Hintertür, von Ulrich Wotschikowsky am 17.April 2018