„Hinterbänkler-Wolfspolitik“ ? – Wolfsmonitor

„Hinterbänkler-Wolfspolitik“ ?

Kennen Sie noch Herrn Kaiser? Den sympathischen Herrn von der Versicherung? Wie hieß sie noch gleich? Ach ja, Hamburg-Mannheimer! Die Werbefigur – uns Älteren sicherlich noch bekannt – wurde im Jahr 2009 nach 35 Fernsehjahren in den wohlverdienten Ruhestand geschickt.

Kennen Sie vielleicht auch Herrn Hocker? Nein? Dr. Gero Hocker verließ im selben Jahr das Versicherungsgewerbe, war dort nie eine Werbefigur und ging auch nicht in den Ruhestand, sondern wurde Mitglied des Niedersächsischen Landtags und „Umweltpolitischer Sprecher der dortigen FDP-Fraktion“. Dr. Gero Hocker machte im Frühjahr 2015 auf sich aufmerksam, als er während einer Sitzung des Landtags forderte, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen.


Die zugehörige Mitteilung dazu wurde am 19. März 2015 auf der Webseite der „FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag“ veröffentlicht. Zitat:

„Jetzt sollten für den Wolf die gleichen Regeln gelten wie für andere Wildtiere auch. Dazu muss auch das Jagdrecht gehören.“
(Quelle: www.fdp-fraktion-nds.de, hier der Link)

Heute, also am 6. Oktober 2015, findet man noch immer die gleichlautende Meldung auf der Startseite von Dr. Gero Hockers Webauftritt. Schauen Sie, liebe Leser, dort bitte mal rein. Nur damit Sie wissen, worüber ich eigentlich rede! (Quelle: Webseite Dr. Gero Hocker, www.gero-hocker.de, hier der Link).

Kommentar:

Sind Sie genau wie ich irritiert darüber, dass einem gewählten Volksvertreter nichts Besseres einfällt, als „olle Kamellen“ nach mehr als einem halben Jahr unverändert zu präsentieren und somit jeglichen Diskussionsfortschritt in der Zwischenzeit augenscheinlich abzustreiten? Ich möchte an dieser Stelle jedoch weniger über den Politik-Stil einzelner Abgeordneter philosophieren als über dessen Inhalte. Lassen Sie sich als einigermaßen „Wolfskundiger“ deshalb folgenden Satz der Meldung noch einmal „auf der Zunge“ zergehen:

„Die bewährten jagdrechtlichen Regeln schaffen Hocker zufolge einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen im ländlichen Raum und dem Artenschutz der Wildtiere.“
(Quelle: siehe oben).

Kann es sein, dass dieser Politiker wirklich keinerlei Ahnung von den Inhalten hat, die er öffentlich vertritt? Zu dieser Einschätzung neigt man, wenn man weiß, dass in Deutschland keine „bewährten jagdrechtlichen Regeln“ für Wölfe im Jagdrecht existieren. Ein Blick nach Sachsen ist an dieser Stelle wenig hilfreich. Ganz im Gegenteil. Die gesamte organisatorische Jagdstruktur in Deutschland ist nicht darauf ausgelegt, einen großen Beutegreifer, dessen Revier nicht selten mehr als 250 km² umfasst, überhaupt mit jagdlichen Mitteln zu reglementieren. Noch einmal für Begriffsstutzige: Das deutsche Jagdrecht und sein Reviersystem sind völlig ungeeignet für eine systematische und artspezifische Bejagung von Wölfen!


Zugegeben, es gibt eine theoretische Möglichkeit, sich einiger Wölfe gezielt zu entledigen. Die „Entnahme“ von Wolfswelpen während ihrer ersten Lebenswochen in der Nähe der Wurfhöhle. Ist diese Methode jedoch überhaupt mit dem von den Jägern selbstauferlegten Ethos der „deutschen Waidgerechtigkeit“ vereinbar?

Ein solches Vorgehen dürfte zu einem „Aufschrei“ der dem Wolf wohlgesonnenen Bevölkerungsteile und gleichermaßen zu einem weiteren herben Imageverlust der gesamten Jägerschaft führen. Immerhin 80% der Deutschen finden es erfreulich, dass der Wolf wieder ein fester Bestandteil der Natur ihrer Heimat ist. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage, die kürzlich vom Deutschen Naturschutzbund (NABU) in Auftrag gegeben wurde. Dr. Gero Hocker konnte diese Umfrage im März noch nicht kennen. Aber heute?

Davon einmal abgesehen, haben es die menschlichen und tierischen Bewohner innerhalb eines Wolfreviers im Schnitt immer „nur“ mit durchschnittlich acht Tieren je Rudel, davon 4 bis 5 juvenilen Wölfen zu tun. Ganz egal, wie groß die Gesamtpopulation in Deutschland ist. Die vielbeschworene „Wolfswelle“ wird dementsprechend für die ansässige Bevölkerung vor Ort ausbleiben. An vielen Stellen im Revier lassen sich die Wölfe sogar wochenlang überhaupt nicht blicken.

Ich könnte hier noch weitere relevante Aspekte aufzählen, möchte aber mit einem Zitat des ehemaligen Berufsjägers Bruno Hespeler schließen. Der schrieb bereits 1999:


„Erfahrungsgemäß werden Hinterbänkler in Bundes- und Landesparlamenten unüberhörbar Volkes Worte nachkauen… Rational wird es dabei nicht zugehen, und das Schicksal des Wolfes wird nicht davon abhängen, was er frisst und welchen „Schaden“ er eventuell anrichtet, sondern einzig davon, was einige Abgeordnete in dieser Frage zu denken und zu sagen für opportun und stimmenträchtig halten! Es ist die angeborene wie eingeredete Angst des Menschen, die eine Rückwanderung des Wolfes in geeignete Lebensräume verhindert. Wenn man so will: Das Problem stinkt zum Himmel…(*).“

Herzlichst
Ihr
Jürgen Vogler


(*Quelle: Bruno Hespeler: Raubwild heute: Biologie, Lebensweise, Jagd, BLV-Verlag, München; Wien; Zürich, 2. Auflage 1999, S.60, weitere Einzelheiten zum Buch finden Sie hier!)