NABU findet Wolfsentnahme erforderlich, aber…. – Wolfsmonitor

NABU findet Wolfsentnahme erforderlich, aber….

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kommentiert die Pläne zur Wolfsentnahme in einer Pressemeldung wie folgt (im Wortlaut):

„NABU-Stellungnahme zur Entnahme des Wolfes MT6 aus dem Munsteraner Rudel

Das niedersächsische Umweltministerium hat entschieden, einen auffällig gewordenen Wolf aus dem Munsteraner Rudel einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Der Wolf trägt einen Sender und wird als „MT6“ bezeichnet. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert. Am Wochenende soll er Berichten zufolge den Hund einer Familie bei einem Waldspaziergang angegriffen haben.

Der NABU empfindet die Entnahme des Tieres als erforderlich, spricht sich aber gegen die Pläne des Umweltministeriums aus, den Wolf in einem Gehege unterzubringen.

„Der Wolf wächst als Wildtier in der freien Natur auf und hat einen sehr großen Raumanspruch. Ein Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß, das ist in etwa die Größe von Stuttgart. Er läuft täglich 40 Kilometer. Weiterhin bedeuten ständige nahe menschliche Aktivitäten und Gerüche teilwiese sehr starken Stress für das Tier. Diese Faktoren werden in einem Gehege in der Regel dazu führen, dass ein Wolf eine permanente Qual erleidet“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Aus NABU-Sicht muss jede Entscheidung zur Vergrämung – zum Beispiel mit Gummigeschossen – oder schließlich als letzte Konsequenz die Entnahme eines Tieres sorgfältig geprüft werden. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. So ist auch die Entnahme von MT 6 als Einzelfallentscheidung zu sehen. Beim erneuten Auftreten eines auffälligen Wolfes bedeutet das nicht sofort eine Entnahme.  „Der gesamte Prozess des Monitorings und der Vergrämung von MT6 ist unbefriedigend verlaufen, weil das Monitoring selbst zu spät begonnen hat und weil die Vergrämungsphase viel zu kurz und nicht unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel gelaufen ist“, so Bathen. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU wiederholt, dass eine unabhängige wissenschaftlichen Kommission erforderlich ist, die Kriterien für eine gute Praxis von Monitoring, Vergrämung und Entnahme erarbeitet und die Einhaltung dieser Kriterien auch überprüft. Diese Kommission muss auf Bundesebene angesiedelt werden, damit nicht jedes Bundesland Insellösungen entwickelt.

Der Wolf MT6 hat sich nach wissenschaftlichen Bewertungen auffällig gezeigt. Solch ein Verhalten kann nach internationalen Erfahrungen durch eine so genannte Vergrämung gestoppt werden.“

NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

E-Mail: presse@NABU.de

(Wolfsmonitor-Anmerkung: Die Pressemeldung erschien, bevor das niedersächsische Umweltministerium veröffentlichte, dass der Wolf nun doch nicht in ein Gehege verbracht, sondern „letal entnommen“ werden soll, Posteingang bei Wolfsmonitor um 10:21 Uhr am 27. April 2016)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.