Wenn Artenschutz zu Schweinkram wird… – Wolfsmonitor

Wenn Artenschutz zu Schweinkram wird…

Es ist mir nicht besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass ich manchmal zur Jagd gehe, aber dieses Handwerk hat mir oft genug tierisches Leid vor Augen geführt, das meine Kugel beendet hat. Sei es, dass dieses Leid durch Menschenhand, Straßenverkehr oder Krankheit verursacht wurde.


Unsichere Fehlschüsse auf der Jagd oder nach dem Fahrzeugkontakt geflohenes Wild waren immer Grund genug, mit brauchbar geprüften Hunden nachzusuchen – oder in schwierigen Situationen einen Schweißhund hinzuzuziehen.

Es ist eigentlich nicht einmal der Rede wert, es ist jagdliches Selbstverständnis, Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf und dem Tierschutz geschuldet.

Der Anblick kranken Wildes, die letzten Sekunden bis zu dem Moment, den man sich gerne als Erlösung einredet, sind bleibende Eindrücke, die Emotionen im Spektrum von Mitleid bis Wut aufkommen lassen – je nachdem, wo dieses Leid seinen Ursprung nahm.

Aber lenken wir den Blick auf die Situation eines verunfallten oder kranken Wolfs, der noch in der Lage ist, sich vom Unfallort zu entfernen oder sich offensichtlich schwer krank fortbewegt.

Der Artenschutz beinhaltet das Stör- und Verfolgungsverbot, so dass eine gängige Meinung in diesen besonderen Fällen den Standpunkt vertritt,  ein Wolf, der sich noch vom Unfallort entfernt oder – allgemein schwer krank – sich vom Beobachter fortschleppt, sei seinem Schicksal zu überlassen.

Ich habe eine andere Auffassung vom Tierschutz. Auch wenn es immer Einzelfallentscheidungen sind, kann man sich nicht hinter dem Artenschutz verstecken und Leid und Elend ignorieren.

Bei verunfallten Wölfen ist eine qualifizierte Nachsuche mit einem brauchbar geprüften Hund über 1000 Meter das Mindeste, um dem Tierschutz zu genügen und wenn auf dieser Strecke das verunfallte Tier in Reichweite der Distanznarkose zu immobilisieren ist, hat eine Untersuchung durch den Amtsveterinär zu erfolgen, der über Behandlung, Unterbringung in einer Auffangstation oder die Einschläferung entscheidet.

Gleiches gilt für mich bei offensichtlich kranken Tieren, die eine Annäherung auf diese Narkosedistanz zulassen.

Hierfür braucht es genau die so oft angemahnten Immobilisationsteams, die regional und zeitnah für die Nachsuche, die Immobilisation sowie den Transport von überlebensfähigen Tieren zur Verfügung stehen und gegebenenfalls eine Kühlkammer für die Aufbewahrung von eingeschläferten oder verendeten Wölfen.

Ich schreibe die vorangegangen Zeilen nicht, um ständig zu wiederholen, was oft gesagt aber nicht umgesetzt wurde, sondern aus gegebenem Anlass.

Orte und Personen bleiben ungenannt, um Beteiligte vor den üblichen Reaktionen der sozialen Netzwerke zu schützen. Es ist auch nicht beabsichtigt, postmortales Geschwätz über Diagnosen, Behandlungsmethoden oder andere Spekulationen zu provozieren.

Mitte März gab es erste Meldungen, Sichtbeobachtungen und Fotoaufnahmen eines Wolfs, der wenig Scheu zeigte und bei Annäherung nur kurze Fluchten zeigte, um sich kurz daraufhin – auch auf der freien Ackerfläche – wieder niederzulegen. Das Tier schien eine Laufverletzung zu haben, die aber auf Fotos nicht zu identifizieren war. Das Tier schien darüber hinaus noch relativ gut genährt zu sein, was aber im Winterhaar schwer zu beurteilen war.

Verletzter Wolf, Bild 1, 18.5.2016
Aufnahme aus dem März 2016 (Foto: privat)

Dieser Wolf wurde danach mit einem ähnlichen Verhalten im April beobachtet:

Verletzter Wolf, Bild 2, 18.5.2016
Aufnahme aus dem April 2016 (Foto: privat)

Heute am 18. Mai wurde er wieder gesehen, stark abgekommen und nicht mehr in der Lage, sich über weitere Strecken zu schleppen. Sein Gewicht betrug noch ca. 15 kg.

Verletzter Wolf, Bild 3, 18.5.2016
Aufnahme von heute, 18.5.2016 (Foto: privat)

Er wurde auf kurze Distanz immobilisiert, von Amtstierärzten untersucht und eingeschläfert, da es keine Aussicht auf eine Wiederherstellung gegeben hätte. Diese Entscheidung ist nicht anzuzweifeln und ist als tierschutzgerecht anzusehen.

Verletzter Wolf, Bild 4, 18.5.2016
Aufnahme von heute, 18.5.2016 (Foto: privat)

Die Ursache der Verletzung kann vielfältig sein und soll nicht Gegenstand von Spekulationen sein, diese wird durch eine abschließende Untersuchung geklärt werden.

Verletzter Wolf, Bild 5, 18.5.2016
Aufnahme von heute, 18.5.2016 (Foto: privat)

Wölfe sterben auch ohne uns und man kann sich auf natürliche Vorgänge berufen, deren Folge auch das Ableben durch Verletzungen im „Wolfsalltagsgeschäft“ ist.

Ein Leidensweg über einen derart langen Zeitraum mutet man keinem Tier zu, wenn man davon Kenntnis hat und ein Eingreifen zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.

Es ist Zeit umzudenken und endlich dringend verbindliche Regelungen festzuschreiben, um den Umgang mit verunfallten oder kranken Wölfen so zu regeln, dass Wölfe im Gegensatz zum Wild keinem Tierschutz 2. Klasse unterliegen und der Artenschutz nicht zu Schweinkram verkommt.

Klaus Bullerjahn