NRW: Wolfsnachweis Nr. 11 im Kreis Wesel – Wolfsmonitor

NRW: Wolfsnachweis Nr. 11 im Kreis Wesel

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) meldet (im Wortlaut):

„LANUV bestätigt erneuten Wolfs-Nachweis in NRW

Zum 11. Mal seit 2009 wurde ein Wolf in NRW nachgewiesen.

Durch genetische Untersuchungen von Proben, die in Hamminkeln, Kreis Wesel am 28. April 2016 an drei toten Ziegen genommen wurden, konnte das Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen/Hessen den Wolfs-Verdacht bestätigen. Damit handelt es sich seit 2009 um den elften Nachweis eines einzelnen Wolfs in NRW.

In der Nacht zum 28. April wurden auf einer Weide in der Gemeinde Hamminkeln, Kreis Wesel drei  Ziegen gerissen und mehrere Schafe verletzt. Die Dokumentation und Protokollierung  erfolgte durch den vom LANUV benannten Luchs- und Wolfsberater für den Kreis Wesel. Es wurden Abstrichproben an den gerissenen Tieren genommen und zum Senckenberg-Forschungsinstitut Gelnhausen zur genetischen Abklärung des Verursachers geschickt. Die toten Tiere wurden zudem im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt  Krefeld veterinärpathologisch untersucht. Laut der nunmehr vorliegenden  Untersuchungsergebnisse  handelt es sich bei dem Verursacher der Risse um einen weiblichen Wolf. Da das Tier bislang noch nicht in der Datenbank des Senckenberg-Forschungsinstituts in Gelnhausen verzeichnet war, ist eine genaue Herkunftsangabe  nicht möglich. Die genetischen Befunde lassen aber eine Zuordnung der Wölfin zur „zentraleuropäischen Population“ (Polen, Deutschland) zu. Damit können Einwanderer aus der Apennin-Population (Alpenraum) sowie Fern-Zuwanderer aus dem Baltikum oder den Karpaten ausgeschlossen werden.

Der Tierhalter wurde über das Ergebnis bereits am Mittwoch, den 25. Mai informiert.

Hintergrund:

Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einem beim LANUV eingerichteten Arbeitskreis „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung des Arbeitskreises ein Verfahren für die Entschädigung von Nutztierrissen entwickelt und Wolfsberaterinnen sowie Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist weder erforderlich, noch vorgesehen.

Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Bejagung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“

Wolf meidet den Menschen

Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Der im Forstamt Ostwestfalen Lippe für das Thema Wolf zuständige Revierförster Dieter Wortmeier ergänzte: „Wölfe sind extrem scheu. Es ist überaus selten, dass Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen Wolf aus der Nähe zu Gesicht bekommen.“ Falls es doch dazu kommen sollte, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen:

Nicht versuchen, Wölfe anzufassen oder zu füttern.

Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben.

Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will.

Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit den Armen winkt.

Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den zuständigen regionalen Wolfsberatern melden.

Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende bei der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter 0201-714488.

Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt

Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste belegte Wolfsnachweis konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden.“

(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV), www.lanuv.nrw.de, Pressemeldung vom 27.5.2016: “LANUV bestätigt erneuten Wolfs-Nachweis in NRW”, abgerufen am 28.5.2016, hier der Link!)

Beitragsfoto: Heiko Anders (www.andersfotografiert.com)