3 Antworten von Frank Faß (Teil 2) – Wolfsmonitor

3 Antworten von Frank Faß (Teil 2)

Die nachfolgenden Fragen, aber auch die dazugehörigen Antworten, die den zweiten Teil des umfassenden Interviews mit Frank Faß bilden, stammen nicht aus dem gemeinsamen vierstündigen Gespräch, das wir kürzlich führten. Da haben wir diese Fragen nur kurz angeschnitten. Denn sogar vier Stunden können – bei einem umfangreichen Themenkomplex – vergleichsweise kurz sein.

Wolfsmonitor übersendete Frank Faß deshalb diese Fragen nach dem Gespräch und berücksichtigte bei der Formulierung bereits die ersten Leserreaktionen auf die beiden veröffentlichten Beiträge (…siehe Beitrag 1 hier! und den ersten Interviewteil hier!).


WOLFSMONITOR: Herr Faß, jetzt mal etwas provokativ gefragt, manchmal liegt der Eindruck nahe, dass einige Befürworter der Wolfsbejagung sich auf der Webseite Ihres Wolfcenters argumentativ rüsten, um danach vermeintlich gut vorbereitet in die öffentliche Diskussion einzusteigen. Dort scheitern sie jedoch nicht selten, weil sie erst spät feststellen, dass die Zusammenhänge letztlich doch viel komplexer sind, als zuerst vermutet. Sollte das nicht eigentlich Grund genug für Sie sein, Ihre Visonen und Lösungsvorschläge lieber direkt und unmittelbar im Wolfcenter zu vermitteln als sie im Netz auf Ihrer Webseite vorzustellen?

Vielen Dank für diese interessante Fragestellung! Zunächst einmal stelle ich fest, dass Sie mir diese Frage vor dem Hintergrund ihres persönlichen Eindruckes stellen.

Es mag tatsächlich sein, dass sich diejenigen Menschen, die sich eine Bejagung von Wölfen sehr schnell herbeisehnen, an meinen Darstellungen auf der Website bedienen. Diese Darstellungen sind nach meiner Auffassung sehr detailliert und ausführlich dargestellt, samt verschiedener Fragestellungen. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob eine noch exaktere Formulierung möglich ist. Wie dem jedoch auch sei, halte ich es für richtig, kontroverse Themen anzusprechen, zu diskutieren und auch über sie zu streiten. Wir dürfen in Deutschland einen ganz besonderen Wert leben und genießen – die Demokratie.

Wir dürfen uns in der Öffentlichkeit darüber äußern, was wir glauben, was wir denken, wovon wir überzeugt sind, was wir infrage stellen, was wir kritisieren, was wir bemängeln u.v.m.. Vor diesem Hintergrund habe ich mir erlaubt, den Sachverhalt entsprechend darzustellen. Ich halte es für verkehrt, dieses nicht zu tun, nur weil andere es falsch verstehen könnten. Gleichwohl kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen, dass andere in eigenen Diskussionen Schiffbruch erleiden, weil sie Gesamtzusammenhänge im Vorfeld nicht vollständig durchdrungen haben. Dafür bin ich jedoch nicht verantwortlich, sondern ein jeder für sich selbst.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass meine Tür für jeden immer, bzw. nach Terminvereinbarung, offen steht, um zu sprechen, zu diskutieren, gegebenenfalls auch zu streiten, solange dieses im respektvollen Miteinander geschieht. Tatsächlich stelle ich jedoch fest, dass von diesem exklusiven Angebot nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. Ein Angebot, das übrigens kein Eintrittsgeld kostet und wofür ich auch sonst keine Rechnung stelle! Ich stelle immer wieder fest, dass im Internet von einzelnen lieber geschimpft und gelästert wird. Schade!

WOLFSMONITOR: Im Juni 2014 gründete sich im Wolfcenter die „Arbeitsgruppe Tierhalter Niedersachsen“ mit Vertretern der Nutztierkategorien Schafe, Rinder, Pferde und Gatterwild. Das Ergebnis ist ein Forderungskatalog, um – wenn ich es richtig verstanden habe – die Bildung eines tragfähigen Herdenschutzkonzeptes für das Bundesland zu unterstützen. In diesem Katalog wird allerdings auch gefordert, dass sich die Landesregierung auf allen Ebenen dafür einsetzen soll, dass der gegenwärtig strenge Schutzstatus des Wolfes gelockert wird. Ein erster Schritt dahin wäre die Aufnahme des Wolfes in den Anhang V der FFH-Richtlinie, ist dort zu lesen. Genau diese Forderung hat man dann später auch andernorts gehört, was für mich ein eindeutiger Indikator dafür ist, dass man durchaus voneinander „abschreibt“. Warum haben Sie die Forderung der Nutztierhalter damals bedenkenlos unterstützt?

Bereits einige Zeit vor dem Juni 2014 forderten Tierhalter im Lande Niedersachsen, dass es zusätzlich zu Wolfsmanagementplänen auch konkrete finanzielle Unterstützungen durch das Land Niedersachsen zur Errichtung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsrisse bei Nutztieren, sowie auch finanzielle Entschädigungen im Falle von Wolfsrissen gibt – zurecht wie ich finde. Ebenso hatte ich vor dem Juni 2014 den Eindruck, dass wir in der Erarbeitung der beiden zuvor genannten Hauptforderungen in Niedersachsen „fest stecken“ und dass es eine solche Förderung auch weiterhin absehbar nicht geben wird. Ebenso wenig sah ich anderweitige Bemühungen, entsprechende Förderungen zu forcieren.

Vor diesem Hintergrund habe ich als Inhaber des Wolfcenter verschiedene Vertreter der vier klassischen Nutztierkategorien Schafe & Ziegen, Gatterwild, Rinder und Pferde angesprochen, um sie für eine private Arbeitsgruppe zu gewinnen. Dieses geschah vor dem Hintergrund, ein Miteinander der verschiedenen Interessenvertreter zu erwirken und um somit nicht nach und nach in ein Gegeneinander (pro und contra Wolf) zu verfallen, was sehr wahrscheinlich ein Scheitern des Wolfsmanagements zur Folge gehabt hätte. Ferner habe ich mich ganz bewusst an die Seite der Tierhaltervertreter gestellt, um einen Beitrag dafür zu leisten, dass schnellstens (!) finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Förderrichtlinie seitens des Landes Niedersachsen für Tierhalter systematisch erarbeitet wird. Auch meiner Meinung nach war Eile geboten, denn die Wölfe wurden nicht mehr erwartet, sondern waren schon da.

Alle von mir angesprochenen Personen willigten zur Entstehung der Arbeitsgruppe ein. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass Tierhalter sich nicht unbedingt über die Ausbreitung von Wölfen freuen. Denn wir müssen ehrlich anerkennen, dass für manchen Tierhalter ein durchaus erheblicher Mehraufwand entsteht, um seine Tiere angemessen vor möglichen Wolfsangriffen zu schützen.

Andernorts ist ein Schutz auch nicht immer möglich. Insofern verwundert es doch auch nicht, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes infrage gestellt wird. Gleichwohl ist es auch wichtig zu wissen, dass die Tierhalter sich im Klaren darüber sind, dass der Wolf sich weiter auf der niedersächsischen Landkarte ausbreiten wird. Es ist ihnen auch klar, dass es keine erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland geben wird.

Dennoch wünschen sich Tierhalter, dass im Falle von Wölfen, die den Herdenschutz vor besondere Herausforderungen stellen, pragmatisch umgegangen wird. Dieses ist jedoch vor dem Hintergrund des strengsten Schutzstatus nicht ohne weiteres möglich. Eine vor diesem Hintergrund nachvollziehbare Forderung der Tierhalter ist, den Wolf in der FFH-Richtlinie nicht mehr in Anhang IV sondern in Anhang V aufzuführen.

Als Mitglied der „Arbeitsgruppe Tierhalter Niedersachsen“ habe ich diese Forderung mitgetragen. Auf diese Entscheidung werde ich gleich weiter unten im Text noch detaillierter eingehen. Doch zunächst möchte ich erläutern, wie es mit dem Forderungskatalog weiter ging. Den Forderungskatalog einfach irgendwo im Internet darzustellen und auf ihn aufmerksam zu machen, bringt gar nichts. Den Forderungskatalog einzelnen Mitmenschen zu übergeben, mit der Bitte ihn weiter zu tragen, bringt auch nichts.

Um auf die wirkliche Dringlichkeit der Erarbeitung einer Förderrichtlinie hinzuweisen, haben wir uns für folgende Vorgehensweise entschieden. Der Forderungskatalog wurde in Papierform per Post jedem Landtagsabgeordneten aller Parteien gleichzeitig in den Landtag geschickt. Es ist an dieser Stelle wichtig zu wissen, aus welcher Haltung heraus wir diesen Weg gegangen sind. So war es immer oberstes Ziel, in respektvoller Art und Weise auf das Defizit „fehlende Förderrichtlinie“ aufmerksam zu machen und dafür einzustehen, höflich „Druck“ zu machen.

Keinesfalls war es das Ziel, einzelne Politiker bloß zustellen. Wir haben von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht, weil keine andere Möglichkeit der Dringlichkeitsübermittlung zu sehen war. Der Forderungskatalog wurde im August 2014 verteilt. Im November 2014 wurde die ausformulierte und auf Landesebene abgesegnete „Richtlinie Wolf“ veröffentlicht. Wir wissen nicht, ob die Veröffentlichung der Richtlinie Wolf im November 2014 auf Basis des Forderungskataloges geschah. Das ist meiner Meinung nach aber auch nicht wichtig zu wissen. Wichtig ist, das es eine Richtlinie Wolf gibt.

Herr Vogler, ich interpretiere Ihre Frage auch dahingehend, dass sie sich wundern, warum ausgerechnet ich eine derartige Änderung der Aufführung in den Anhängen IV bzw. V unterstütze, wo ich mich doch sonst für die wildlebenden Wölfe einsetze. An der ganzen Thematik wildlebende Wölfe in Deutschland sind es neben den Wölfen auch die Mitmenschen, die mich so sehr im Gesamtgewirk interessieren.

Eine Facette daraus ist, dass sobald der Anhang V in Bezug auf Wölfe in Deutschland erwähnt wird, einige Menschen sich in Emotionen verlieren. Dieses kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil der Anhang V noch lange nicht automatisch Tür und Tor für die Bejagung der Wölfe öffnet, gleichwohl dies eine der vielen zu erfüllenden Voraussetzungen dafür ist. Es ist doch klar, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe erreicht werden muss. Auch ich befürworte das ausdrücklich. Ich sehe jedoch auch zusätzlich einen Vorteil im Anhang V für Behörden als Entscheidungsträger im Umgang mit einzelnen Wölfen.

Es ist der Anhang V, der einige Entscheidungsfindungen vereinfachen würde in der Fragestellung der auszuwählenden Managementmaßnahme in Bezug auf einzelne, problematische Wölfe. Wie aufwendig dieses heute ist, hat uns die jüngere Vergangenheit ja gezeigt. Ich bin gespannt, was wir als nächstes im Bereich Cuxhavener Wölfe zu beobachten haben werden. Aber das sollte vielleicht demnächst eine eigene Fragestellung sein…

WOLFSMONITOR: Was macht eigentlich die „Goldenstedter Wölfin“ zurzeit? Seit einigen Monaten hört man nichts mehr von der auch „Barnstorfer Wolfsfähe“ genannten Wölfin, die Sie, Herr Faß, seinerzeit als „Problemwolf“ bezeichnet haben, deren Abschuss zumindest eine Option sein müsse, nachdem sie zahlreiche Schafe gerissen und dabei auch in vier Fällen den vom Land vorgegebenen Grundschutz überwunden hat. Die Reaktionen darauf war immens, über 70.000 Wolfschützer folgten beispielsweise dem Aufruf des Wildtierbiologen Jan Olsson und unterzeichneten eine Petition gegen den Abschuss, die er später persönlich an Umweltminister Wenzel übergab. Müsste man nicht eigentlich – anstatt von einem Problemwolf zu sprechen und so die Hoffnung zu wecken, dieses Problem könne unkompliziert durch einen Abschuss gelöst werden – den Nutztierhaltern in der Region viel deutlicher und noch eindringlicher sagen, dass sie ihre Tiere ein- für allemal schützen müssen, weil der nächste Wolf ganz bestimmt kommt und ebenfalls eine Bedrohung für alle unzureichend geschützten Nutztiere darstellt?

Ihre Frage beinhaltet zwei Aspekte – einen zur Goldenstedter Wölfin und einen zum „nächsten Wolf nach der Goldenstedter Wölfin“. Insofern ist meine Antwort auf Ihre Frage auch zweiteilig. Zunächst einmal antworte ich ihnen auf den “nächsten Wolf“, im Falle der Entnahme der Goldenstedter Wölfin. Danach gehe ich konkret auf die bekannte Goldenstedter Wölfin ein.

Grundsätzlich ist auf dem Blog meiner Website nachzulesen, wie ich die gesamte Thematik „Goldenstedter Wölfin“ sehe. Dankenswerterweise hat das Magazin „Schafzucht“ meine Darstellung exakt auch so bundesweit in ihrem Magazin dargestellt. In diesem Artikel, und somit auch im Blog, steht glasklar drin, dass es von höchster Bedeutung ist, dass wir alle Nutztierhalter im Bereich Schaf, Ziege und Gatterwild dringend dafür gewinnen müssen, ihre Nutztiere derart zu schützen, sodass der wolfsabweisende Grundschutz erreicht ist.

Dieses gilt für Nutztierhalter im Bereich Hobby, wie auch im Neben-und Haupterwerb. Ich betone erneut, dass dieses von höchster Dringlichkeit ist. Denn wenn wir jetzt einfach „mal ebenso“ die Goldenstedter Wölfin aus der freien Wildbahn für immer entnehmen, wird es selbstverständlich so sein, dass der nächste Wolf, der sich in der Region der Landkreise Diepholz und Vechta territorial niederlässt, ebenso Beute an den nicht ausreichend geschützten Nutztieren macht. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Hinsichtlich der Goldenstedter Wölfin (Barnstorfer Fähe) sehe ich es heute, also Mitte Oktober 2016, wie folgt. Im November und Dezember 2014 gab es die ersten Wolfsrisse in der Region der Landkreise Diepholz und Vechta. Im Winter 2014/2015 kam es dann zu einer Reihe von Wolfsübergriffen auf Nutztiere in besagter Region. Der im Februar 2016 veröffentlichte Bericht zur Goldenstedter Wölfin zeigt alle nachgewiesenen Wolfsübergriffe bis Ende Januar 2016 auf.

Tatsächlich lagen für die damals jüngeren Nutztierrisse noch keine DNA- Auswertungen vor. Die amtliche Feststellung durch das Land Niedersachsen konnte also noch nicht vollzogen werden. Der Bericht zeigt auch grafisch auf, dass wir im Winter 2014/2015 etliche Wolfsübergriffe hatten und dass die Menge der Wolfsübergriffe auf Nutztiere im Sommer 2015 deutlich zurückging. Im Winter 2015/2016 nahmen die Wolfsübergriffe auf Schafe, Ziegen und Gatterwild wieder zu. Durch die Veröffentlichung des Berichtes im Februar 2016 müssen wir an dieser Stelle feststellen, dass der ganze Winter hinsichtlich der Wolfsübergriffe noch nicht vollständig ausgewertet ist. Ferner stellen wir fest, dass im Sommer 2016 die Menge Wolfsübergriffe auf besagte Nutztierarten erneut rückläufig war.

Ich halte es an dieser Stelle noch für zu früh, von einem Rhythmus zu sprechen. Gleichwohl gilt es meines Erachtens nach, den uns nun bevorstehenden Winter 2016/2017 genauestens zu beobachten, mit der Fragestellung, ob die Wolfsübergriffe auf Nutztiere in der Region der Goldenstedter Wölfin wieder zunehmen.

Deshalb werbe ich dafür, den damals von uns (den Wolfsberatern und mir) geschriebenen Untersuchungsbericht fortzusetzen, also eine zweite Ausgabe zu erarbeiten. Wichtige, dabei zu beleuchten Fragestellungen sind dann auch, inwieweit Nutztierhalter ihre Schutzmaßnahmen aufgewertet haben, oder auch nicht. Ebenso muss dann nachvollzogen werden, ob es Tierhalter gibt, die ihre Tiere vollständig abgeschafft haben. Ferner sollte beleuchtet werden, ob es weitere veränderte Rahmenbedingungen in der Region gibt. Die zweite Ausgabe des Untersuchungsberichtes soll allen Beteiligten und Interessierten noch mehr Erhellung bieten, um somit auch weiterhin beurteilen zu können, welche Maßnahme im Umgang mit der Goldenstedter Wölfin zu treffen sein wird.

Sollte sich auch im kommenden Winter 2016/2017 wieder herausstellen, dass gemäß Wolfsmanagementanforderungen Nutztiere im Bereich der Schafe, Ziegen und Gatterwild vorbildhaft geschützt waren und es dennoch wieder Wolfsrisse gab, bleibe ich bei meiner Auffassung im Umgang mit der Goldenstedter Wölfin. Sollte diese Wölfin – durch welche Maßnahme auch immer erreicht – mit dem Überspringen oder Überklettern von Zäunen aufhören, bin ich sofort dafür, dass sie ihr Leben weiterleben soll. Sinngemäß habe ich es genauso in der „Schafzucht“ geschrieben.

WOLFSMONITOR: Herr Faß, vielen Dank für das Interview!

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