Mecklenburg-Vorpommern: „Endlich einen günstigen Erhaltungszustand definieren“… – Wolfsmonitor

Mecklenburg-Vorpommern: „Endlich einen günstigen Erhaltungszustand definieren“…

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern (LU) informiert im Rahmen einer Pressemitteilung vom 9. November (im Wortlaut):

„Wolf hat Rind angegriffen – Tierhalter werden entschädigt“

„Am 21.Oktober wurde bei Niendorf an der Rögnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein schwer verletztes Jungrind gefunden. Genetische Untersuchungen des deutschen Referenzlabors haben jetzt bestätigt, dass ein Wolf für den Übergriff verantwortlich war. Die betroffenen Tierhalter können damit aus der Förderrichtlinie Wolf Kompensationszahlungen für das tote Rind erhalten.

„Ich bin froh, dass wir mit Auswertung der Genetikprobe nun Klarheit über die Ereignisse bei Niendorf haben. Das Ergebnis nehme ich zum Anlass, um erneut deutlich zu machen, wie wichtig eine sachlich geführte Debatte über den Umgang mit dem Wolf ist. Auf meine Initiative hin, wird der Wolf deshalb auf der Umweltministerkonferenz Ende November in Berlin wieder ein Thema sein. Mecklenburg-Vorpommern hat dazu einen entsprechenden Antrag eingereicht. Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir angesichts der anhaltend dynamischen Entwicklung und neuer Erkenntnisse zu Aktions- und Lebensräumen endlich einen günstigen Erhaltungszustandes definieren müssen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten zu können.“

Im Gegensatz zu Schafen und Ziegen ist für Rinder kein Grundschutz definiert, dessen Einhaltung im Wolfsgebiet Voraussetzung für Kompensationszahlungen ist. Bei dem angegriffenen Tier bei Niendorf handelt es sich um das erste Rind, das bisher in M-V nachweislich durch einen Wolf verletzt wurde. In 2015 gab es im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein neugeborenes Kalb, das vermutlich von einem großen Caniden getötet wurde, ein Wolf konnte in dem Fall zumindest nicht sicher ausgeschlossen werden.

Insgesamt gehen Experten davon aus, dass Wolfsübergriffe auf Rinderherden im Vergleich zu solchen auf andere betroffenen Tierarten Einzelfälle sind, da Rinder grundsätzlich wehrhafte Tiere sind. Derzeit wird geprüft, ob lokal bei den betroffenen Tierhaltern zusätzliche Vorkehrungen zum Herdenschutz sinnvoll sind.“

(Anmerkung der Redaktion: Wolfsmonitor geht davon aus, dass das Pressemeldungszitat von Minister Dr. Till Backhaus stammt, auch wenn das nicht ausdrücklich so angemerkt wurde).


Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, www.regierung-mv.de, PM-Nr. Nr.355/2016 vom 9.11.2016: „Wolf hat Rind angegriffen – Tierhalter werden entschädigt“, abgerufen am 10.11.2016, hier der Link!

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com