3. Brandenburger Wolfsplenum in Potsdam – Wolfsmonitor

3. Brandenburger Wolfsplenum in Potsdam

Brandenburg ist Wolfsland. Von 46 in Deutschland festgestellten Rudeln gibt es aktuell in Brandenburg 22 Rudel, zwei Paare und zwei Gebiete mit unklarem Status, wie Agrar- und Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde heute in Potsdam anlässlich des 3. Wolfsplenums informierte. Die Veranstaltung wurde durch Prof. Heinz Röhle von der TU Dresden moderiert, der auch in Sachsen die Plenen zum sächsischen Wolfsmanagement begleitet.

Mit der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation nehmen auch die Konflikte mit den Tierhaltern zu. Dem soll der Managementplan entgegenwirken, der 2017 evaluiert werden soll. Angesichts der Zuspitzung der Lage hat Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger am 18. November mit einem Sieben-Punkte-Plan reagiert, der im Rahmen des Plenums von der Staatssekretärin vorgestellt wurde. Auf Einladung des Umweltministeriums diskutierten rund 80 Teilnehmer aus Behörden, Verbänden, der Wissenschaft und mit dem Thema befassten Interessengruppen über die Bestandssituation, Möglichkeiten der Prävention vor Wolfsübergriffen in Nutzierhaltungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen „Herdenschutz“ und „Wolf und Wildbestände“.

„Der Wolfsmanagementplan Brandenburg wird im nächsten Jahr fünf Jahre alt und soll wie vereinbart evaluiert werden. Wir hatten bei der Erarbeitung 2013 ein breites Spektrum von Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen –  insgesamt 88 – eingeladen und werden dies bei der Evaluierung und Fortschreibung des Plans genauso handhaben“, unterstrich die Staatssekretärin in ihrem Grußwort.

Das Wolfsmanagement in Brandenburg besteht aus den Säulen Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Schadensprävention, Schadensausgleich, Zugriffsmaßnahmen.

Das Monitoring baut einer engen Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten sowie mit der Jägerschaft auf. In den Anfangsjahren der Wolfspräsenz wurde das Monitoring durch Partner im Wolfsmanagement – IFAW und WWF – finanziell unterstützt. „Ein gemeinsames Monitoring ist wichtig. Wir brauchen Zahlen und Nachweise zum Wolf, die transparent sind und von allen Beteiligten akzeptiert werden. Dies ist auch die Grundlage für den zukünftigen Managementplan“, so Schilde.

Der wesentliche Baustein im Wolfsmanagement sind jedoch die Prävention und der Schutz von Weidetieren vor Übergriffen. Von 2008 bis Ende 2015 hat das Brandenburger Umweltministerium hierzu Maßnahmen wie den Bau von wolfssicheren Zäunen in Höhe von 597.275 Euro unterstützt. Für 2016 sind 15 Anträge in Höhe von 200.000 Euro bewilligt worden.

Zur Verbesserung der Akzeptanz wurden Schäden bei Nutztieren, die durch Wölfe entstanden sind, ausgeglichen. In den vergangenen zehn Jahren waren dies 126.097 Euro.

„Ich bin froh“, sagte Schilde, „dass wir die Tierhalter finanziell so unterstützen konnten. Diese Zahlen regen aber auch zum Nachdenken an. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Akzeptanz für streng geschützte Arten nur dann dauerhaft gegeben sein wird, wenn wir Prävention beziehungsweise Entschädigung als Gesellschaft finanzieren und wenn wir Regularien bereithalten, wenn es zu Problemen kommt.“

Bei der Weiterentwicklung des Wolfmanagements ist Brandenburg in Kontakt mit anderen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg haben auf der November-Sitzung der Umweltministerkonferenz einen Antrag zum Thema Wolf eingebracht: Der Bund wird hierin aufgefordert, weitere populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland vorzunehmen und auf der 89. Umweltministerkonferenz, die 2017 unter Brandenburger Vorsitz stattfinden wird, zu berichten. „Die EU soll uns dabei unterstützen, dass Arten, die ihren günstigen Erhaltungszustand erreicht beziehungsweise überschritten haben und Schäden verursachen, die nicht mehr zu akzeptieren und zu finanzieren sind, vom höchsten Schutzstatus in einen geringeren Schutzstatus eingeordnet werden können“, so Schilde.


Die Staatssekretärin trat hierbei Befürchtungen entgegen, dass damit der Schutz nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.  Der Wolf bleibt geschützte Art, „aber seit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1992 hat sich die Welt weiter entwickelt. Der Wolf war zu diesem Zeitpunkt als prioritäre Art in Anhang II eingeordnet worden – weil es ihn damals in Deutschland nicht mehr gab.“

Weitere Informationen unter www.lfu.brandenburg.de/info/wolf


Quelle: Pressemeldung des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) im Wortlaut vom 14. Dezember, abgerufen am 16.12.2016 von der Webseite www.mlul.brandenburg.de, hier der Link!