Auch GzSdW kritisiert Abschuss- Entscheidung heftig: „Wolfstötung kann immer nur die allerletzte Lösung sein“… – Wolfsmonitor

Auch GzSdW kritisiert Abschuss- Entscheidung heftig: „Wolfstötung kann immer nur die allerletzte Lösung sein“…

Auch für die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) kam die sächsische Abschussverfügung für den Wolf mit dem Spitznamen „Pumpak“ offenbar völlig überraschend. Sie erkennt keine fachliche Motivation für diese Entscheidung. Die Meldung im Wortlaut:

Abschussgenehmigung für Wolfsrüden in Sachsen

In einer Pressemitteilung vom 20.01.2017 verurteilt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe die Abschussgenehmigung für einen Wolfsrüden durch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat am späten Donnerstag völlig überraschend in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass es eine Abschussfreigabe für einen Wolfsrüden, der immer wieder im Siedlungsbereich nach Futter gesucht hat erteilt hat. Diese Entscheidung kritisiert die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe heftig und kann sie in dieser Form nicht mittragen.

Die Entscheidung für eine so gravierende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde vom Landratsamt Görlitz getroffen, ohne dass ein Nachweis der naturschutzfachlichen Grundlage vorgelegen hätte. Offenbar wurde sogar schon ein Auftrag zum Abschuss erteilt.

Nach den Bekannten Meldungen zu dem Wolf gab es keinerlei Hinweise, dass von dem Tier eine akute Gefährdung für Menschen ausginge, denn er hat zwar in Menschennähe Futter gesucht und gefunden, ist aber dabei trotzdem immer den Menschen aus dem Weg gegangen.

Deshalb wäre ein abgestuftes Vorgehen, bestehend aus Fang, Besenderung und Vergrämung, wie es auch in den Managementplänen vorgesehen ist angezeigt gewesen. Nur im Falle eines Scheiterns derartiger Maßnahmen wäre eine „Entnahme“ sprich Abschuss sinnvoll und könnte dann auch von den Naturschutzorganisationen mitgetragen werden, wie es in Niedersachsen beim Abschuss von MT6 der Fall war.

Auch wenn bekannt ist, dass Vergrämung bei futterkonditionierten Tieren häufig nicht erfolgreich ist wäre ein Versuch möglich gewesen, schon um dadurch Erfahrungen zu sammeln.

Die mangelnde Information der Öffentlichkeit im Vorfeld und das Fehlen einer Einbeziehung der extra für solche Probleme eingerichteten Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) mit dem insbesondere qualifizierten LUPUS Institut für Wolfsmonitoring müssen als Zeichen eines nicht fachlich, sondern politisch motivierten Vorgehens gewertet werden.

Sie stellen auch die bisher gute Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen und Verbände, die ihren Ausdruck in der Einrichtung des DBBW fanden in Frage. Die in den Managementplänen festgelegten Regelungen für die Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe sind ausreichend und sinnvoll, sie müssen aber auch richtig angewendet werden. Das Töten eines Wolfs kann immer nur die allerletzte Lösung sein, ist aber keine Methode, die ohne Not angewendet werden darf.


ViSdP und Kontakt:

Dr. Peter Blanché

Am Holzfeld 5

85247 Rumeltshausen

e-Mail: peter.blanche@gzsdw.de


Quelle: Pressemeldung der GzSdw vom 20. Januar 2017, www.gzsdw.de, abgerufen am 21.1.2017, hier der Link!