Freundeskreis freilebender Wölfe fordert, die Genehmigung zum Abschuss Pumpaks zurückzuziehen! – Wolfsmonitor

Freundeskreis freilebender Wölfe fordert, die Genehmigung zum Abschuss Pumpaks zurückzuziehen!

In einer öffentlichen Stellungnahme zu den Abschussabsichten in Sachsen fragt der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V“, warum dort nun mit Wolf „Pumpak“ ein „politisches Bauernopfer“ erbracht, statt ein sinnvolles wie auch bereits vereinbartes Management praktiziert werden soll. Die Stellungnahme des Freundeskreises im Wortlaut:


Am Donnerstag dem 19.01.2017 hat das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unvermutet in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Görlitz erteilt wurde.

Überraschend ist die Genehmigung deshalb, weil in dem drei Tage vorher veröffentlichtem Informationsbrief des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“ das Verhalten des besagten Wolfes zwar als “auf Dauer nicht zumutbar“ für die Bevölkerung eingeschätzt wurde, aber auch, dass keine Hinweise auf ein sicherheitsrelevantes Verhalten vorläge.

Offenbar wurde bereits der Auftrag des Abschusses an die Jägerschaft erteilt. Leider ist nicht erwähnt worden, wie der Abschuss in der Praxis umgesetzt werden soll und wie gewährleistet wird, dass der richtige Wolf getötet wird.

Nach eigenen Recherchen wurde weder die, extra für solche Fälle gegründete Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) noch explizit das wildbiologische Büro Lupus zu Rate gezogen bzw. haben dem Abschuss zugestimmt.

In sicherheitsrelevanten Situationen muss schnell und konsequent gehandelt werden. Nach Einschätzung der führenden Experten (LUPUS/DDBW) in Deutschland ist dieser Fall nicht in diese Kategorie einzustufen.

Die Leitlinie zum Umgang mit den Wölfen in Sachsen, der Managementplan, wurde hier grundlegend missachtet. Die Chance des Fangens und Besenderns mit möglicher anschließender Vergrämung wurde scheinbar bewusst nicht ergriffen. Im Gegenteil die beantragte Genehmigung der Fachleuchte wurde sogar verweigert.

Auf unsere Nachfrage beim SMUL lautete die Antwort, dass die Vergrämung geringe Erfolgsaussichten hätte. Wer hat die Einschätzung vorgenommen, fragen wir uns vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V, wenn doch die DBBW gar nicht bei der Entscheidung involviert war?

Warum werden Managementpläne mit Richtlinien und Handlungsleitfäden erstellt, wenn sie im Bedarfsfall außer Acht gelassen werden?
Warum werden Einrichtungen mit Fachleuten und Experten ins Leben (DBBW, Lupus) gerufen, wenn diese nicht in Entscheidungen einbezogen bzw. deren Beurteilung ignoriert werden?

Diese übereilte Abschussgenehmigung entbehrt jeglicher naturschutzfachlicheren Grundlage und lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass eine rein politisch motivierte Entscheidung getroffen wurde, um aus diesem Wolf das sprichwörtliche Bauernopfer zu machen.

Diese Handlungsweise schätzen wir als sehr bedauerlich ein, weil der bisher vorbildliche Umgang mit dem Thema Wolf in Sachsen und die Seriosität des SMULs an Glaubwürdigkeit verliert.


Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. fordert das SMUL eindringlich auf, die Abschussgenehmigung zurückzuziehen und zusammen mit dem DDBW/Lupus das weitere Vorgehen mit diesem Wolf abzustimmen.

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird die erteilte Abschussgenehmigung rechtlich prüfen lassen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.


Hintergrund: Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. setzt sich seit über 12 Jahren für die natürliche Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ein und unterstützt seitdem das deutschlandweite Wolfs-Monitoring, personell und materiell, um ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Rückkehrer Wolf zu ermöglichen.


Bei Rückfragen:

Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.
Andreas Scheck
Dorfstraße 81
24802 Groß Vollstedt
Mail: andreas.scheck@freundeskreis-wolf.de


(Quelle: Freundeskreis freilebender Wölfe e.V., www.lausitz-wolf.de, „Stellungnahme des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. zur Abschussgenehmigung in Sachsen“ vom 21.1.2017, abgerufen am 22.01.2017, hier der Link!)