CDU und FDP in Niedersachsen fordern die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht – Wolfsmonitor

CDU und FDP in Niedersachsen fordern die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht

Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag fixierte ihn kürzlich im „Sieben-Punkte-Plan“, die FDP in Niedersachsen auf dem gerade beendeten Landesparteitag ebenso: Den politischen Entschluss, Wölfe ins niedersächsische Jagdrecht übernehmen zu wollen.

Das durch diesen Schritt gleichsam als „Lösung“ heraufbeschworene Jagd- und Reviersystem hält hingegen schon lange nicht mehr, was es mal versprach und erscheint nicht zuletzt deshalb äußerst reformbedürftig.

Denn solange immer noch jedes Jahr nicht nur hunderte, sondern sogar tausende Exemplare offensichtlich gefährdeter Wildtiere, wie beispielsweise Rebhühner, in den Streckenberichten der Jagdbilanzen auftauchen und solange trotz angeblich ausbalancierter Abschusspläne und dank eines fragwürdigen Hegebegriffs die Schalenwilddichte (trotz Wölfe) von Jahr zu Jahr immer weiter ansteigt (und nebenbei sogar weitere Verkehrsopfer fordert), so lange bleibt der politische Wunsch, dem geneigten Stammwähler mit Hilfe des Jagdrechts irgendeine adäquate „Problemlösung“ anbieten zu wollen, Ausdruck ausgeprägter Ignoranz

Gegenüber der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie), dem Washingtoner Artenschutzabkommen und der Berner Konvention klingen die Pläne der beiden Parteien darüber hinaus ziemlich „dilettantisch“.

Und für die Länder, die selber große und viel gefährlichere Tiere – wie beispielsweise Löwen oder Tiger – nicht nur dulden, sondern aktiv schützen, dürfte das Ganze wie Hohn klingen.

Das derzeitige Jagd- und Reviersystem bietet selbst beim näheren Hinsehen keinerlei erkennbare Ansatzpunkte für eine geordnete und koordinierte Bejagungsmöglichkeit der sich großräumig bewegenden Beutegreifer. Es erscheint sogar völlig ungeeignet dafür.

In Sachsen gehört der Wolf außerdem bereits seit Jahren zum Jagdrecht. Und was hat es gebracht? Außer eines doppelten Verwaltungsaufwands in zwei „Rechtskreisen“, so unken die Fachleute, nichts. Gar nichts sogar!

In den Ohren derer, die wissen, dass es wirksame Methoden gibt, welche sowohl den wirkungsvollen Nutztierschutz als auch den Wolfsschutz ermöglichen (womit sich unnötiges „Blutvergießen“ auf beiden Seiten vermeiden lässt), dürfte der Vorschlag einer Aufnahme der Wölfe ins Jagdrecht deshalb wie eine kopflose Rolle rückwärts ins letzte Jahrtausend klingen. Fremdschämen inbegriffen.

Ich wiederhole mich, aber es gibt verträgliche Alternativen zur Bejagung. Eine lautet: Die großen Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär brauchen eine gesonderte Betrachtung außerhalb des Jagdrechts und ein auf wildbiologischen Erkenntnissen basierendes Management. Je Bundesland, in dem Wölfe leben, braucht es eine Handvoll Vollzeitspezialisten, denen auch das Vergrämen kein Gram ist. Außerdem braucht es die Unterstützung von zahlreichen Ehrenamtlichen. Ergänzend noch ein passendes Konzept. Sonst nichts.

Niedersachsen ist den Worten des dortigen Umweltministers zufolge offenbar gerade dabei, eine entsprechende „Task Force Wolf“ aufzubauen. Auf keinem schlechten Weg also….. Vielleicht ist den Oppositionsparteien genau das ein Dorn im Auge?


Herzlichst

Ihr

Jürgen Vogler


Quellen, beide abgerufen am 27.3,2017: