Keine Gefahr für Menschen bei Wolfsübergriffen auf Nutztiere nahe menschlicher Siedlungen – Wolfsmonitor

Keine Gefahr für Menschen bei Wolfsübergriffen auf Nutztiere nahe menschlicher Siedlungen

Vorgestern berichtete Wolfsmonitor über die Reaktion des Bautzener Landrats Michael Harig auf den vermutlichen Übergriff eines Wolfes auf zwei unzureichend geschützte Walliser Schwarznasenschafe im sächsischen Dorf Großdöbschütz. Harigs Meinung nach soll der Abschuss des Wolfes geprüft werden (hier!).

Gestern, am 20. April, meldete das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“, dass derartige Vorfälle, wie nun in der in Großdöbschütz „keine potenzielle Gefährdung für Menschen darstellen“. Die Meldung im Wortlaut:

„Wolfsübergriffe auf Schafe in Siedlungen – kein Zusammenhang mit Gefährdung von Menschen“

„Bezugnehmend auf den Beitrag der SZ vom 18.04.2017 „Wolf reißt Schafe nahe am Dorf“ weist das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ darauf hin, dass Wolfsübergriffe auf Schafe in der Nähe von menschlichen Siedlungen, wie zuletzt in Großdöbschütz (Gemeinde Obergurig, LK Bautzen), keine potenzielle Gefährdung für Menschen darstellen.

In der Nacht vom 16. auf den 17.04.2017 wurden in Großdöbschütz ein Mutterschaf und ein Lamm gerissen. Die beiden Schafe waren ungenügend geschützt. Die Koppel war nur auf einer Seite mit einem Zaun geschützt, der zudem mit einer Höhe von 80 cm zu niedrig war. An den übrigen Seiten wird die Weidefläche durch einen Graben und die Spree abgegrenzt. Gewässer bieten allerdings keinen Schutz vor Wölfen, da diese leicht durchschwommen werden können.

Dass Wölfe zuweilen durch Siedlungen laufen, gehört zum normalen Verhalten, wie wir es auch von anderen Tierarten, wie Rehen, Wildschweinen und Füchsen kennen. Die Haltung von Schafen und Ziegen ohne geeignete Umzäunung ist nicht sicher.

Dabei spielt die Lage der Weidefläche, ob Ortsnähe oder –ferne, nur eine untergeordnete Rolle.
Zum Schutz von Nutztieren wie Schafe und Ziegen haben sich Elektrozäune mit einer Höhe von mindestens 100 cm bewährt. Sowohl Netzzäune als auch Litzenzäune, bestehend aus mindestens fünf horizontalen Litzen, sind geeignet. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten bieten und muss allseitig geschlossen sein.

Auch das Einstallen über Nacht ist bei kleineren Tierbeständen ein effektiver Schutz.

Bei Fragen zu Herdenschutzmaßnahmen oder zur Förderung können sich Tierhalter an Herrn Klingenberger von der Biosphärenreservatsverwaltung in 02694 Malschwitz OT Wartha, Warthaer Dorfstraße 29 (Tel.: 0172 / 3757 602, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de) wenden. Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.“


Quelle: Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“, www.wolf-sachsen.de, Beitrag vom 20.4.2017: „Wolfsübergriffe auf Schafe in Siedlungen – kein Zusammenhang mit Gefährdung von Menschen“, abgerufen am 20.4.2017, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wird keinerlei Gewähr übernommen)