Streichung der EU-Betriebsprämie bei mangelhaftem Herdenschutz? – Wolfsmonitor

Streichung der EU-Betriebsprämie bei mangelhaftem Herdenschutz?

Anscheinend „richtig erschüttert“ war die Geschäftsführerin des Stendaler Kreisbauernverbandes (KBV), Kerstin Ramminger, über die Reaktion des Umweltministeriums auf eine Anfrage ihres Verbandes über den künftigen Umgang mit dem Wolf.

Auf die Frage des KBV, ob der politische Wille bestehe, die Haushaltsmittel für Rissentschädigungen aufzustocken, antwortete das Ministerium, dass die Voraussetzung für eine Entschädigung ein entsprechender vorsorglicher Schutz gegen Wolfsübergriffe sei.

„Verstöße gegen diese Anforderungen können im Rahmen der Cross-Compliance-Vorschriften sanktioniert werden“, ergänzte das Ministerium.

Gedeutet wird dies nun so, als könne den Landwirten im schlimmsten Fall zwischen 15 und 100 Prozent der EU-Betriebsprämie gestrichen werden, wenn kein entsprechender Herdenschutz – als Teil des Tierschutzgesetzes – vorhanden sei.

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Quelle: AZ-Online, www.az-online.de: Artikel am 11.5.2017 von Mike Höpfner:„Ich war richtig erschüttert“, abgerufen am 11. Mai 2017

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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