MU-Info: Vier aktuelle Antworten zum Wolf in Niedersachsen – Wolfsmonitor

MU-Info: Vier aktuelle Antworten zum Wolf in Niedersachsen

Am 18. Mai veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) im Rahmen mehrerer Pressemitteilungen vier Antworten auf mündliche Anfragen von Landtagsabgeordneten zu Themen rund um das Wolfsmonitoring und den Herdenschutz in Niedersachsen (im Wortlaut): 

a) Antwort auf die mündliche Anfrage: Weshalb wurde von vier Nutztierrissen in den Küstenheiden, bei denen der Wolf als Verursacher vermutet wird, nur einer gemeldet?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Presseberichten zufolge hat ein Wolf in den Cuxhavener Küstenheiden im April 2016 mindestens vier Heckrindkälber gerissen. Allerdings wurde in der Datenbank des NLWKN nur ein Riss aufgeführt.

Der Ortsvorsteher von Berensch-Arensch, der zu diesem Zeitpunkt im Auftrag des NLWKN für diese Herden verantwortlich war, sagte in einer Sitzung des Cuxhavener Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses, „dass die Emotionen hochschlugen und an ihn appelliert worden sei, die Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“. Zudem meinte er, dass „der Verdacht unausgesprochen im Raum stand“, dass versucht wurde, den Wolf zu verharmlosen, um Feriengäste nicht zu beunruhigen.

1. Entspricht es der Wahrheit, dass dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch nahgelegt wurde, die „Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“, und, wenn ja, durch wen?

Nach Kenntnis der Landesregierung hat der regionale Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch geraten, nicht voreilig von einem „Wolfsriss“ zu sprechen, bevor der Nachweis erbracht sei und darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die genetische Analyse und dessen Veröffentlichung beim NLWKN-Wolfsbüro läge.

Eine Vorwegnahme der Beurteilung einer Verursacherschaft soll üblicherweise unterbleiben, wenn die Fakten noch nicht vollständig ausgewertet wurden. Es entspricht aus Sicht der Landesregierung insofern den Tatsachsen, dass dem Ortsvorsteher von Berensch-Arensch weder seitens des regionalen Mitarbeiters des NLWKN noch seitens einer anderen Stelle der Landesregierung nahgelegt wurde, die „Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen“.

2. Weshalb wurde in der Datenbank des NLWKN nur ein gerissenes Kalb erwähnt, obwohl vier Tiere starben?

Dem NLWKN liegt bis heute nur die Information über ein totes Kalb vor. Nur Daten, die dem NLWKN vorliegen, können durch diesen veröffentlicht werden.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf des Ortsvorstehers von Berensch-Arensch, dass versucht wurde, den Wolf zu verharmlosen, um Feriengäste nicht zu beunruhigen?

Siehe dazu die Beantwortung zu Frage 1. Eine weitergehende Bewertung kann auf der Basis der Erkenntnisse, die der Landesregierung dazu vorliegen, nicht vorgenommen werden.


b) Antwort auf die mündliche Anfrage: Gehen die Zahlen der Anträge auf Schadensausgleich für wolfsabweisende Schutzzäune zurück?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ingrid Klopp, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Niederelbe-Zeitung berichtet am 12. April 2017 unter dem Titel „Angst vor dem Wolf: Stall statt Weide“ über Landwirte in Cuxland und ihre Sorgen vor dem Wolf. Unter anderem berichtet ein Landwirt über seinen Antrag beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, um finanzielle Mittel aus dem Förderprogramm „Präventivmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen“ zu erhalten.

Die Niederelbe-Zeitung berichtet vom Fall des Betriebes wie folgt: „Zuvor hatte er drei Angebote von Firmen eingeholt, die ‚wolfsabweisende Zäune‘ (eine Kombination aus Zaungeflecht, Strom führenden Litzen und „Untergrabeschutz“) errichten. Insgesamt geht es um eine 4,5 km lange Zaunstrecke für mehrere Flächen. ‚Bei dem mittleren Angebot handelt es sich um einen Gesamtbeitrag von knapp 58 000 Euro.‘ Rund 35 000 Euro wären die reinen Materialkosten. Und nur die fördert das Land – einmalig und maximal bis zu 80 %. Bei dem Antragssteller wären es also maximal 28 000 Euro gewesen, die das Land als Zuschuss gewährt hätte. Die Kosten für die Montage und die notwendige Unterhaltung bleiben dagegen Angelegenheit des Antragsstellers.“

Weiter heißt es: „Im Januar hatte der Antragssteller den Antrag gestellt, Unterlagen nachgereicht, doch bis heute habe er keine Zu- oder Absage hinsichtlich seines Zuschussantrages erhalten: ‚Dabei haben wir jetzt April.‘ Die Angebote der Firmen seien nur bis Ende Februar gültig gewesen. Seine Entscheidung steht fest. Die Tiere bleiben im Stall. (…) viele Schafhalter würden gar keine Anträge auf Schadensausgleich mehr einreichen, da das Verfahren bürokratisch und langwierig sei, „Wer das einmal mitgemacht hat, der tut sich das kein zweites Mal an.'“ So lautet das Urteil des betroffenen Landwirts.

1. Wie lange dauert die Erteilung eines Bescheids auf Förderung im Durchschnitt?

Die Ermittlung eines konkreten Durchschnittswertes ist aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung dieser mündlichen Anfrage nicht möglich. Auf der Basis bisher vorliegender Erfahrungen kann die Bearbeitung von Förderanträgen bis zur Entscheidung durch die zuständige Stelle jedoch von zwei Wochen bis zu viereinhalb Monaten betragen.

Derzeit liegen z.B. Anträge aus Januar 2017 vor, die noch nicht beschieden werden konnten. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Beispielweise sind Antragsunterlagen nicht vollständig oder eingereichte Angebote nicht vergleichbar. In der Folge sind von den Antragstellenden Unterlagen nachzureichen oder es sind vor einer Entscheidung über den jeweiligen Antrag sonstige Klärungen vorzunehmen.

Insofern kann es im jeweiligen Einzelfall zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Soweit Antragsunterlagen vollständig und richtig vorliegen, ist in der Regel von einer Entscheidung der zuständigen Stelle über den Antrag innerhalb von sechs Wochen auszugehen.

2. Kann der Antragsteller mit einer Förderung der Präventionsmaßnahme rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?

Der Antragsteller kann mit einer Förderung rechnen, wenn er eine natürliche, juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft ist, die eine Nutztierhaltung im Haupt- oder berufsgenossenschaftlichen Nebenerwerb betreibt und die einzuzäunenden Weiden in der Förderkulisse der jeweiligen Tierart liegen.

Die Höhe der Förderung richtet sich insbesondere an der Art und Anzahl der Tiere und den Standortbedingungen und wird für jeden Einzelfall ermittelt.

Es handelte sich bei dieser Förderung bisher um eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013. Der Subventionswert aller für einen Zuwendungsempfänger im Bereich der Urproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist bei der De-minimis-Beihilfe auf einen Höchstbetrag von 15.000,- € innerhalb von drei Steuerjahren (Kalenderjahren) begrenzt.

Mit Schreiben vom 10.05.2017 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass gegen die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Richtlinie Wolf) in Niedersachsen keine Einwände erhoben werden. Die Richtlinie Wolf ermöglicht in Niedersachsen damit höhere Förderungen von bis zu 30.000,00 Euro je Beihilfeempfänger und Jahr.

3. Ist die Differenz zwischen Förderbetrag und tatsächlichen Kosten dem Weidehalter zumutbar?

Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält folgende Bestimmungen:

㤠3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

Haltungseinrichtungen müssen … so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der

Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, …“

Der Schutz vor Beutegreifern ist für viele Tierhalter ein ständiger Bestandteil der Haltung, der in der Regel von den Tierhaltern eigenfinanziert wird und Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Planung ist.

Durch die natürliche Rückkehr des Wolfs sind – insbesondere für Schafhalter – wieder wolfsabweisende Präventionsmaßnahmen notwendig geworden. Das Land unterstützt die Tierhalter, indem Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden gefördert werden. Dadurch soll die Akzeptanz der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglicht werden. Die Unterstützung des Landes soll Mehrkosten für wolfsabweisenden Grundschutz abdecken.


c) Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Informationen beinhaltet der Meldebericht zum Wolf des NLWKN an die EU? (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 38 in der Drucksache 17/7790 antwortet die Landesregierung bezüglich des Meldeberichtes zum Wolf an die Europäische Union: „Amtlich verantwortlich für das Monitoring und die Meldungen über den Erhaltungszustand an Bund und EU ist das Land Niedersachsen, das mit der Durchführung die Fachbehörde für Naturschutz, NLWKN, beauftragt hat.“ Weiter heißt es: „Die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union und dem Bund wird vom NLWKN erfüllt, nicht von der LJN“. Die Landesjägerschaft ist für die Übermittlung der Daten an die EU nicht zuständig.

1. Wie regelmäßig wird der Meldebericht des NLWKN an die Europäische Union übermittelt?

Der NLWKN meldet in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. die notwendigen Daten jedes Jahr an das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Basierend auf den Angaben aller Bundesländer arbeitet das BfN einen Entwurf des Nationalen Berichts aus, der unter Leitung des Bundesumweltministeriums mit den Bundesländern und anschließend mit den Bundesressorts abgestimmt wird. Die Ergebnisse des Nationalen Berichts werden von Deutschland elektronisch an die Europäische Kommission übermittelt. Die Berichtsperiode umfasst sechs Jahre.

2. Welche Informationen beinhalten die jeweiligen Meldeberichte (bitte Originalstruktur ausführlich auflisten)?

Detaillierte Erklärungen zur Berichtspflicht sind den Begleittexten zur FFH-Richtlinie „Assessment, monitoring and reporting under Article 17 of the Habitats Directive: Explanatory notes and guidelines for the period 2007-2012. Final Version 2011″ und „DocHab-04-03/03 rev.3″ zu entnehmen.

Dabei gliedert sich der Bericht, der für jede biogeografische Region, in der die Art vorkommt, erstellt wird im Einzelnen wie folgt:

• Verbreitungsgebiet (range) innerhalb der biogeographischen Region

  • Größe des Verbreitungsgebietes [km²]
  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/ Extrapolation/Expertenschätzung)
  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)
  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)
  • Kurzzeittrend Ausmaß (optional)
  • Günstiges Verbreitungsgebiet (wenn möglich in km² mit GIS-Datei)
  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum• Population
  • Schätzung der Populationsgröße (Einheit, Minimum, Maximum)
  • Zeitraum (Jahr oder Periode der Erhebung)
  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/Extrapolation/Expertenschätzung)
  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)
  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)
  • Kurzzeittrend Ausmaß (optional) (Minimum, Maximum, Konfidenzinterval wenn vorhanden)
  • Günstige Referenzpopulation
  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum• Habitat
  • Habitat
  • Schätzung der vorhandenen Habitatfläche [km²]
  • Zeitraum (Jahr oder Periode der Erhebung)
  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/Extrapolation/Expertenschätzung)
  • Habitatqualität (gut/moderat/schlecht/unbekannt)
  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)
  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)
  • Schätzung der vorhandenen Fläche des für die Art geeigneten Habitats [km²] (Fläche, die geeignet erscheint, auch wenn sie noch nicht von der Art besiedelt ist)
  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum• Aktuelle Hauptgefährdungsursachen (anhand der unter http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/reference_portal verfügbaren Liste)• Zukünftige Hauptgefährdungsursachen (anhand der unter http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/reference_portal verfügbaren Liste)

    • Zusatzinformation

    Hier können zum Beispiel Informationen gegeben werden, wenn zwei Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Einschätzung des Erhaltungszustandes vorgenommen haben. In diesem Fall sollte die Art und Weise, wie die Einschätzung durchgeführt wurde, erläutert werden, ebenso wie ein gemeinsames Management der Art (z.B. durch Populationsmanagementpläne) sicher gestellt wird.

    • Schlussfolgerungen

    Abschließend wird der Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region zum Ende des Berichtszeitraums eingeschätzt (nach Anhang C, notes & guidelines – Reporting under Article 17)

3. Auf welcher Datengrundlage werden die Meldeberichte erstellt?

Die Datengrundlage für den Nationalen Bericht in Bezug auf die Tierart Wolf bilden die Monitoringdaten der Bundesländer.


d) Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Informationen beinhaltet der Meldebericht zum Wolf des NLWKN an die EU? (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 38 in der Drucksache 17/7790 antwortet die Landesregierung bezüglich des Meldeberichtes zum Wolf an die Europäische Union: „Amtlich verantwortlich für das Monitoring und die Meldungen über den Erhaltungszustand an Bund und EU ist das Land Niedersachsen, das mit der Durchführung die Fachbehörde für Naturschutz, NLWKN, beauftragt hat.“ Weiter heißt es: „Die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union und dem Bund wird vom NLWKN erfüllt, nicht von der LJN“. Die Landesjägerschaft ist für die Übermittlung der Daten an die EU nicht zuständig.

1. Dienen die Quartalsberichte der Landesjägerschaft als Datengrundlage für den Meldebericht?

Ja, alle in Niedersachsen erhobenen Wolfsmonitoringdaten sind Grundlage des niedersächsischen Parts des Nationalen FFH-Berichts. Liegen dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Wolfsmonitoringdaten vor, welche nicht im Bericht der Landesjägerschaft Niedersachen e.V. enthalten sind, werden diese Daten ebenfalls berücksichtigt.

2. Erfolgt eine Rückmeldung der Europäischen Union auf die jeweiligen Meldeberichte des NLWKN?

Die EU-Kommission erstellt innerhalb von zwei Jahren nach Eingang der einzelnen Berichte der Mitgliedsstaaten auf deren Grundlage einen zusammenfassenden Bericht. Dieser Gemeinschaftsbericht ist u. a. auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz nachzulesen.

3. Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Siehe Antwort unter Nr. 2. Der Gemeinschaftsbericht enthält Auswertungen zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten über sämtliche Mitgliedsstaaten sowie differenziert nach den biogeographischen Regionen Europas. Weitere wichtige Inhalte des Gemeinschaftsberichts für den Zeitraum 2007-2012 sind die Analysen zur Veränderung des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Arten und Auswertungen zu den Gründen veränderter Erhaltungszustände.


Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 23.05.2017, hier der Link zur 1. Anfrage, hier der Link zur 2. Anfrage, hier der Link zur 3. Anfrage, hier der Link zur 4. Anfrage)

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wird keinerlei Gewähr übernommen)