Brandenburg: Verbände haben einen Monat Zeit, Bedenken gegen Wolfsverordnungs-Entwurf zu äußern – Wolfsmonitor

Brandenburg: Verbände haben einen Monat Zeit, Bedenken gegen Wolfsverordnungs-Entwurf zu äußern

In einer Pressemeldung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs (MLUL) von heute heißt es (im Wortlaut):

„Brandenburger Umweltministerium legt ersten Entwurf einer Wolfsverordnung vor“

„Potsdam – Brandenburg betritt mit der Erarbeitung einer Wolfsverordnung zum Umgang mit Problemwölfen bundesweit Neuland. Der heute vor Verbandsvertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd vorgestellte erste Entwurf einer Brandenburger Wolfsverordnung soll sicherstellen, dass zukünftig die Verwaltungen auf der Ebene der Kommunen, der Kreise und des Landes rechtssicher und schnell auf kritische Situationen mit der streng geschützten Tierart Wolf reagieren können.

Vogelsänger: „Mit der Überarbeitung des Brandenburger Wolfmanagementplans haben wir uns vorgenommen, auch eine Wolfsverordnung zur Entnahme von Problemwölfen vorzulegen. Weil Brandenburg hiermit bundesweit Vorreiter ist und weil hier unterschiedliche Interessenlagen aufeinanderstoßen, legen wir großen Wert darauf, unsere hauptsächlich beim Thema Wolf betroffenen Umwelt- und Landnutzerverbände frühzeitig zu beteiligen und ihre Sichtweise und ihre Erfahrungen in den Erarbeitungsprozess einfließen zu lassen.“

Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssen, wann aus einem Wolf ein Problemwolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann.

Die Definition von Wölfen mit für Menschen problematischem Verhalten, wie Problemwölfe in amtlichen Texten umschrieben werden, das Handeln der Behörden und die möglichen Handlungsansätze sind in dem Verordnungsentwurf aus Sicht der Naturschutzverwaltung des Landes entwickelt worden.

Die Verbände haben nun einen Monat Zeit, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Danach soll es noch einmal eine Phase einer umfangreichen Prüfung geben, ehe die Verordnung – abschließend bearbeitet – in Kraft treten wird. Bis dahin sind weiter die Landkreise für Ausnahmegenehmigungen nach dem Artenschutzrecht zuständig.

Handlungsdruck in Brandenburg besonders hoch

Die Wölfe, die keine natürlichen Feinde haben, sind eine nach europäischem und deutschem Recht streng geschützte Tierart. Der Schutz der Tiere zeigt Wirkung. Seit der Rückkehr der Wölfe um die Jahrtausendwende nach Brandenburg steigt deren Zahl kontinuierlich an. Inzwischen leben 21 Rudel und zwei Paare im Land, ungefähr ein Drittel aller Wölfe in Deutschland. Deutschlandweit sind derzeit 61 Rudel bekannt. Deshalb ist auch der Handlungsdruck in Brandenburg am höchsten.

Derzeit sind bei Auftreten von Problemwölfen die Landkreise zuständig. Sie müssen Einzelfallentscheidungen nach einem aufwendigen Verfahren treffen. Mit der Verordnung soll dies vereinfacht werden, so dass schneller gehandelt werden kann, ohne ein bürokratisches Hin und Her zu verursachen.

Vogelsänger: „Es geht nicht um eine Jagd auf Wölfe. Der Wolf ist geschützt und wir akzeptieren, dass er zurückgekehrt ist. Wir müssen aber handeln, wenn ein Wolf wie in Rathenow Ende letzten Jahres in Siedlungsbereiche vordringt oder wenn er zum Beispiel besonders geschützte Weidetieranlagen überwindet. Der Wolf gibt seine Fähigkeiten schnell weiter. Übergriffe auf Weidetiere können dann zunehmen und erhebliche Schäden verursachen.“


Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, www.mlul.brandenburg.de, Pressemeldung vom 30.05.2017 Brandenburger Umweltministerium legt ersten Entwurf einer Wolfsverordnung vor“ abgerufen am 30.05.2017, hier der Link!)

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wird keinerlei Gewähr übernommen)