Stefan Gofferje: Die Finnen und der Wolf – Wolfsmonitor

Stefan Gofferje: Die Finnen und der Wolf

Wie Wolfsmonitor berichtete, war vor kurzem eine Delegation deutscher Jäger in Finnland, um sich vor Ort über das finnische Wolfsmanagement zu informieren (hier!). Im Folgenden stellte Jägerpräsident Dammann-Tamke, das finnische und schwedische System dem Deutschen gegenüber und verlangte mit Verweis auf die Tatsache, daß es sich bei den beiden Ländern ebenfalls um EU- Mitglieder handelt, einen veränderten Umgang mit Wölfen in Deutschland – unter anderem eine Aufnahme der Wölfe ins Jagdrecht und einen vereinfachten Abschuß.

Doch wie genau wird in Finnland mit Wölfen umgegangen? In den Rentiergebieten sind aufgrund eines Kompromisses, der Bestandteil der EU- Beitrittsverhandlungen Finnlands war, die Wölfe in der Anlage V der FFH- Richtlinie eingeordnet.

In der Konsequenz stellt die Wildverwaltung ”Riistakeskus” Abschußgenehmigungen sehr einfach aus. Drei Angriffe auf Rentiere reichen aus, um ganze Gruppen von Wölfen abschießen zu lassen. Dabei werden die Wölfe mit Quads, Motorschlitten und sogar Hubschraubern bis zur Erschöpfung gehetzt und dann abgeschossen oder im Zweifel auch einfach einmal überfahren.

Dazu kommt eine erhebliche illegale Abschussquote, denn durch die vereinfachte Abschussregelung wird der Bevölkerung ganz klar suggeriert, daß Wölfe ohnehin keinen Wert hätten.

In der Folge sind Wölfe in Nordfinnland praktisch nicht vorhanden. Bei der letzten offiziellen Zählung wurden für die gesamten Rentiergebiete gerade einmal 5 -10 Tiere gezählt – für ganz Nordfinnland.

Auch im Rest des Landes sind Abschüsse häufig. Wenige Risse reichen für eine Abschussgenehmigung und sobald ein Wolf drei Mal näher als 100m an menschliche Gebäude oder Nutztierunterkünfte kommt, wird durch die Polizei ein Abschuss zur Gefahrenabwehr verfügt.

Dafür findet nicht einmal eine Idenfikation des Tieres oder eine Erforschung des Verhaltens oder der Ursachen statt. In den Verfügungen schreibt die Polizei ganz offen, daß eine Identifikation des einzelnen Tieres schwer oder unmöglich ist und daß man davon ausgeht, daß der Abschuß generell die Scheuheit des Rudels erhöhen und den Wölfen beibringen würde, menschliche Nähe zu meiden.

Eine Behauptung, die von international führenden Wolfsexperten regelmäßig in Frage gestellt wird. In der Folge wird eine Gruppe von 50 Jägern zusammengestellt, die einen x-beliebigen Wolf in der Region abschießt.

Was Dammann-Tamke verschweigt ist, daß diese Maßnahmen rechtlich zweifelhaft und auch lokal stark umstritten sind. So erlaubt die FFH- Richtlinie zwar Abschüsse zur Abwehr von Gefahr für Gesundheit und Leben für Menschen, im NABU- Rechtsgutachten von 2009 [1] kommen die Autoren, beides erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte, aber zu dem Schluß, daß diese Gefahr konkret sein muß.

Der EU- Gerichtshof hat mehrfach festgestellt, daß die Ausnahmeregelungen zur FFH- Richtlinie strikt auszulegen sind. Selbiges gilt auch für den Abschuß zur Vermeidung erheblicher Schäden. Das NABU- Rechtsgutachten kommt hier zu dem Schluß, daß der Begriff ”erhebliche Schäden” dahingehend auszulegen ist, daß ein einzelner Betrieb oder eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet sein müssen, um eine Abweichung vom strengen Schutz in diesen Fällen zu rechtfertigen.

Weiterhin hat Prof. Guillaume Chapron auf der Wolfskonferenz 2015 in Wolfsburg dargelegt [2], daß auch für Ausnahmegenehmigungen für geschützte Tiere in Anlage V der FFH- Richtlinie der günstige Erhaltungszustand Voraussetzung für einen Abschuss ist. Der günstige Erhaltungszustand wurde durch das Finnische Landwirtschaftsministerium auf 25 Paare bzw. 250 Tiere (jeden Alters) festgelegt.

Dies widerspricht nicht nur der gängigen Einschätzung von ca. 1000 Tieren nach der veralteten 50/500 Regel. In seinem Urteil C-383/09 [3] hat der EU- Gerichtshof eine effektive Population von Ne=500 entsprechend 1500 adulten und fortpflanzungsfähigen (im Gegensatz zu einer Zählung aller Individuen) Tieren als günstigen Erhaltungszustand festgelegt. Ebenso – entgegen landläufiger Annahme – hat der EU- Gerichtshof in C-383/09 sowie in C-342/05 [4] festgelegt, daß die Populationsgröße auf nationaler Ebene zu betrachten ist, was zum Beispiel die Russische Population aus der Berechnung für Finnland ausschließt.

Zuguterletzt hat Prof. Yaffa Epstein, Rechtsprofessor an der Schwedischen Universität Upsala, in seiner Veröffentlichung im Januar 2017 [5] die Finnische Praxis der Jagd ”zur Förderung der Toleranz” aus rechtlicher Sicht analysiert und ist zu dem vernichtenden Urteil gekommen, daß sowohl die Finnische Wolfsjagd 2014-2016 zum Populationsmanagement, als auch die Jagd im Winter 2016/2017 aus rechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen sind und eindeutig gegen EU Recht verstoßen.

Ein weiteres Detail, welches Dammann-Tamke in seinen Ausführung ”vergisst”, ist die Tatsache, daß die Finnische Wolfsjagd bereit 2007 durch den EU Gerichtshof im Urteil C-342/05 weitgehend für illegal befunden wurde. Gegen die momentane Praxis sind mindestens 8 Beschwerden von Organisationen und Privatpersonen bei der EU Kommission anhängig, sowie zumindest 2 Strafanzeigen bei der Finnischen Generalstaatsanwaltschaft.

Auch das von Dammann-Tamke als weiteres Vorbild erwähnte Schweden erhält regelmäßig Post von der EU- Kommission mit der Aufforderung, die nach EU- Recht illegale Wolfsjagd einzustellen. Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Schweden in naher Zukunft ist bereits absehbar.

Gerade Finnland und Schweden sind aus dieser Sicht die denkbar schlechtesten Vorbilder, wenn es um Wolfsmanagement geht.


Über den Autor:

Der Deutsche Dokumentar- und Naturfilmer Stefan Gofferje [6] beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit Wölfen und hat über 50 Nahbegegnungen mit den Tieren hinter sich – den allergrößten Teil davon in freier Natur. Er lebt seit über 10 Jahren in Finnland und ist dort neben seiner Tätigkeit als freier Journalist und Kameramann, Chefredakteur des Wolfsmagazins Susilauma [7]. Seine Dokumentarfilme Tyttö ja Sudet [8] (”Das Mädchen und die Wölfe”, 2014) und Tyttö ja Sudet 2 [9] (2015) sind erfolgreich in Finnischen Kinos gezeigt worden und haben ein kontroverses aber überwiegend positives Echo in der Presse gefunden.

Quellen:

[1]Schmidt, Lüders ”Der Schutzstatus der Wölfe in Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven” (2009)

Klicke, um auf rechtsgutachten-wolf-nabu-08-09-09.pdf zuzugreifen

[2]Guillaume Chapron ”Der günstige Erhaltungszustand – ökologische und rechtliche Betrachtungen” (2015)
http://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/nabu-aktivitaeten/17126.html#chapron

[3]http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-383/09

[4]http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-342/05

[5]Y. Epstein, ‘Killing wolves to save them? Legal responses to “social tolerance” hunting in the European Union and United States’ 26(1) Review of European, International & Comparative Environmental Law (2017).

[6]https://www.facebook.com/stefan.gofferje.films

[7]https://www.facebook.com/susilauma.fi/

[8]https://www.facebook.com/tyttojasudet/

[9]https://www.youtube.com/watch?v=5y0gZhrGevI

Anmerkung: Das Beitragsfoto zeigt Stefan Gofferje mit Wolf Kimo im Wolfcenter Dörverden. Foto: Sara Veikkolainen.

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