MU-Info: Zwei Antworten zum Wolf in Niedersachsen – Entschädigungen bei Rissen und „Problemwolf“ in Harburg – Wolfsmonitor

MU-Info: Zwei Antworten zum Wolf in Niedersachsen – Entschädigungen bei Rissen und „Problemwolf“ in Harburg

Heute, am 15. Juni, veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) folgende zwei Pressemitteilungen (im Wortlaut):

a) Antwort auf die mündliche Anfrage: Entschädigungen für Weidetiere durch Wölfe – Täuscht Umweltminister Wenzel die Öffentlichkeit?

„Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Interview anlässlich des „Großen Bild-Wolf-Reports Deutschland“ wird der niedersächsische Umweltminister Stephan Wenzel in der Bild-Zeitung vom 6. Mai 2017 unter dem Titel „Wölfe merken sich, wo es leichte Beute gibt“ mit dem Satz „Jedes gerissene Weidetier wird zu 100 % erstattet.“ zitiert.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das genannte Zitat stellt die Tatsachen verkürzt dar. Richtig ist, dass für jedes gerissene Weidetier, dass nachweislich durch einen Wolfsangriff zu Tode gekommen ist, oder infolgedessen getötet werden musste – und dazu zählen auch Totgeburten, die infolge einer bei den Muttertieren ausgelösten Panik auftreten können – und für das die Halterin oder der Halter berechtigterweise einen entsprechenden Antrag auf Auszahlung einer Billigkeitsleistung gestellt hat, vom Land ein dem Wert entsprechender Schadensausgleich geleistet wird.

Die Voraussetzungen für diese freiwillige Leistung des Landes sind seit November 2014 in der Richtlinie Wolf festgelegt; bereits vorher wurden auch ohne Richtlinie und ohne die Notwendigkeit der Erfüllung von Voraussetzungen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter, dem Wert des betreffenden Tieres entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet, um die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter nicht mit der Problematik allein zu lassen. Manche Tierhalterinnen und Tierhalter haben keine Ausgleichszahlungen beantragt, obwohl sie dazu berechtigt gewesen wären.

1. Wie viele Weidetiere wurden seit dem Regierungsantritt in 2013 nachweislich vom Wolf gerissen?

Bis zum Stichtag 29.05.2017 nachweislich vom Wolf gerissene Weidetiere (Anzahl toter/eingeschläferter Weidetiere) in Niedersachsen (einige gemeldete Nutztierschäden aus diesem Jahr befinden sich derzeit noch in Bearbeitung und sind nicht angegeben, weil eine amtliche Feststellung der Verursacherschaft noch aussteht) werden in der hier eingefügten Tabelle aufgeführt:

Jahr

Nachweislich infolge von Wolfsangriffen getötete Weidetiere in Niedersachsen

201772
2016178
2015165
201480
201369

Die amtliche Feststellung, ob ein Nutztierriss vom Wolf nachweislich verursacht wurde, betrifft dabei sowohl die Fälle, in denen der Wolf z.B. aufgrund der DNA-Analyse eindeutig nachgewiesen wurde als auch die Fälle, in denen der Wolf als Verursacher lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, z.B. aufgrund des dokumentierten Rissbildes.

2. Für wie viele dieser nachweislich vom Wolf gerissenen Weidetiere in Niedersachsen wurden die Halter zu 100 % vom Land entschädigt?

Alle Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, deren Nutztiere gemäß der amtlichen Feststellung eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen worden sind, erhalten vom Land einen finanziellen Ausgleich, wenn sie einen entsprechenden Antrag auf Billigkeitsleistung beim NLWKN stellen und die Vorrausetzungen der Richtlinie Wolf erfüllen .

Dabei wird der amtlich ermittelte Wert der durch den Wolf direkt getöteten Tiere sowie der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere sowie Verluste durch Verwerfen sowie Verletzungen bzw. Tod der Tiere bei Flucht vor dem Wolf zu 100 % entschädigt; Tierarztkosten und Ausgaben für Tierkörperbeseitigung werden zu 80 % vom Land getragen (Richtlinie Wolf Nr. II.4.1).

Innerhalb der „Förderkulisse Herdenschutz“ ist bei Haltung von Schafen, Ziegen sowie Gatterwild nach Ablauf eines Jahres nach Aufnahme des Landkreises in die Förderkulisse ein wolfsabweisender Grundschutz Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen (Richtlinie Wolf Nr. II.3.4).

Insgesamt wurde seit dem Jahr 2013 für 276 Weidetiere (Anzahl toter/eingeschläferter Weidetiere) nach Antragstellung durch die entsprechenden Tierhalterinnen und Tierhalter ein Ausgleich von jeweils 100 % gezahlt (Stand 29.05.2017).

3. Wie hoch waren die Entschädigungskosten in den vergangenen Jahren (bitte nach Jahren, Tierart und Kosten aufschlüsseln)?

Die Summe der Ausgleichszahlungen für die jeweilige Tierart wird auf das Jahr der Auszahlung bezogen aufgeführt, nicht auf das Jahr des entsprechenden Nutztierrisses.“

JahrTierartJeweilige Ausgleichszahlungen insgesamt
2017Schafe6.884,94
Rinder438,29
2016Schafe12.976,89
Gatterwild2.160,00
Rinder4.115,60
2015Schafe13.374,14
Gatterwild5.600,00
Rinder5.064,42
2014Schafe18.862,28
Gatterwild6.620,96
2013Schafe650,32

 

b) Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Wolfsaktivität im Landkreis Harburg

„Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode, Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Nähe der Gemeinde Handeloh wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Wolfsaktivitäten gesichtet. Letzter Vorfall ereignete sich am 3. Mai 2017 gegen 10 Uhr an einem Randgebiet der Heideäcker zum Wald. Ein einzelner, auffällig großer Wolf näherte sich einer Heidschnuckenherde, die in jenem Moment von ihrem Besitzer und zwei angeleinten Schutzhunden begleitet wurde, und versuchte sich an einem Riss der Weidetiere. Erst nach abruptem und direktem Eingreifen des Schäfers ließ der Wolf von den Tieren ab. Es liegt nahe, dass dieser Wolf eine geringere Scheu gegenüber dem Menschen besitzen könnte, was auch mehrere Sichtungen in angrenzenden Gemeinden belegen, in denen sich dieses Tier wiederholt in direkten Kontakt zu Menschen begeben hat.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der geschilderte Vorfall am 3.5.2017 ist aus Sicht der Betroffenen ein besonderes Ereignis. Nach der Beschreibung der Augenzeugen näherte sich ein vermutlich erwachsener Wolf der gehüteten Schafherde und versuchte zunächst nacheinander zwei erwachsene Schafe zu greifen, packte dann ein Lamm und entfernte sich mit diesem. Daraufhin verfolgte der Schäfer den Wolf mit dem Auto über die Heide. Vor Erreichen des Waldes ließ der Wolf das Lamm fallen und entfloh in den Wald.

1. Ist der Landesregierung ein „Problemwolf“ in dieser Region bekannt, wenn ja seit wann?

Das Verhalten des Wolfs im hier geschilderten Vorfall ist fachlich nicht als problematisch zu bezeichnen, gleichwohl wird festgestellt, dass das aus Sicht der Betroffenen eine andere Wahrnehmung haben kann. Grundsätzlich werden alle gesichteten Begegnungen im Wolfsbüro gesammelt und ausgewertet. Es sind in der Region aktuell keine Anzeichen zu erkennen, die auf die Entwicklung eines problematischen Verhaltens einzelner Wölfe hindeuten.

2. Die Einzäunung der Weidegebiete in der Lüneburger Heide sind nicht komplett umsetzbar und der Schutz durch Hütehunde unterbunden; welche Möglichkeiten des Schutzes sieht die Landesregierung in dieser Region?

Es kann und soll nicht die gesamte Heide eingezäunt werden. Grundsätzlich müssen die möglichen Präventionsmaßnahmen auf die örtlichen Bedingungen und den Einzelfall zugeschnitten werden. Als Präventionsmaßnahme sehr bewährt und gängige Praxis in der Lüneburger Heide ist z.B. die Behirtung der Schafherden durch Schäfer mit Hütehunden und nächtlicher Aufstallung der Schafe. Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ist in gehüteten Herden grundsätzlich möglich.

3. Welche Veränderungen lassen sich im Wildtierbestand dieser Region beobachten?

Daten, die einen Rückschluss über eine Veränderung im Wildtierbestand durch die Rückkehr der Wölfe erlauben, liegen bisher nicht vor. Die Bestände des heimischen Schalenwildes in der Lüneburger Heide sind unvermindert hoch. Einbrüche oder auch nur Absenkungen bei den Schalenwildstrecken sind nicht zu verzeichnen.“


(Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 15.06.2017, hier der Link zur 1. Anfrage, hier der Link zur 2. Anfrage)

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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