Vergrämung – Seite 2 – Wolfsmonitor

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Klaus Bullerjahn zur sächsischen Abschussverfügung

Wen das Wort nicht schlägt, den schlägt auch der Stock nicht….. (Sokrates)

Wer die Aussagen in Presse und Netzwerken zu den jüngsten Ereignissen verfolgt, dem musste deutlich werden, dass sich mittlerweile pathologische Erscheinungsformen sowohl bei Wolfsbefürwortern als auch Gegnern manifestiert haben, die therapiebedürftig scheinen.

NABU-Wolfsexperte Markus Bathen zum Wolf in Rathenow: Tötung letztes Mittel!

Im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Wolf, der in Rathenow für Unruhe sorgte, scheint bei einigen Social- Media- Nutzern der Eindruck entstanden zu sein, der Naturschutzbund (NABU) hätte der Tötung des Wolfes „uneingeschränkt“ zugestimmt. Jetzt nahm der Wolfsexperte des NABU, Markus Bathen, auf seiner Facebook-Seite dazu Stellung:

Kurtis Tötung „letztes Mittel“? – Staatsanwalt sieht keinen Anfangsverdacht für eine Strafverfolgung!

Es wirkt schon etwas seltsam, was der NDR da gestern veröffentlichte. (*1) Etwa 140 Strafanzeigen gingen demzufolge bei der Staatsanwaltschaft Hannover nach der Tötung des Wolfes MT6 („Kurti“) mit dem Vorwurf ein, das niedersächsische Umweltministerium habe das Tier zu Unrecht töten lassen und hätte stattdessen andere Maßnahmen finden müssen.

Und nun folgt ein Satz im NDR-Beitrag, der mir ein ungewolltes Schmunzeln ins Gesicht zauberte: „Die Staatsanwaltschaft Hannover prüfte die Anzeigen und fragte im Umweltministerium nach, ob es unumgänglich war, „Kurti“ abzuschießen.“

Wolfsexperte Boitani: „Kurtis“ Verhalten war keineswegs unnatürlich!

Luigi Boitani, renommierter italienischer Wolfsforscher von weltweitem Ruf, äußerte sich für die aktuelle Ausgabe des „Spiegel“ zum Abschuss des Wolfes „Kurti“ alias „MT 6“.

Er verstehe das alles nicht, so Boitani gegenüber Spiegel-Redakteurin Julia Koch. Der Rüde habe sich in der letzten Zeit keineswegs unnatürlich verhalten. „Ein solches Tier zu töten, bevor man ernsthafte Anstrengungen unternommen hat, ihm die Distanz zum Menschen einzubläuen, ist nicht zu rechtfertigen, …eine Vergrämung sei ein langwieriges Unterfangen.“ (*1)

Wolf MT6: Warum ein Abschuss die richtige Lösung war

In Niedersachsen wurde mit MT6 erstmals, seit die Art in Deutschland rechtlich geschützt ist, ein gesunder Wolf aus der Freiheit „entnommen“. Der Abschuss des Tieres war ohne Zweifel bedauerlich und für Wolfsfreunde nur schwer zu verkraften.

Aber er scheint mir im Kern dennoch richtig gewesen zu sein, auch im Wissen darum, dass ein Abschuss die Ursache für das auffällige Verhalten einzelner Wölfe nicht löst, sondern nur ein Symptom bekämpft. Aber manchmal muss man auch Symptome lindern, solange dabei die Ursachenbekämpfung nicht auf der Strecke bleibt.

NABU findet Wolfsentnahme erforderlich, aber….

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kommentiert die Pläne zur Wolfsentnahme in einer Pressemeldung wie folgt (im Wortlaut):

„NABU-Stellungnahme zur Entnahme des Wolfes MT6 aus dem Munsteraner Rudel

Das niedersächsische Umweltministerium hat entschieden, einen auffällig gewordenen Wolf aus dem Munsteraner Rudel einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Der Wolf trägt einen Sender und wird als „MT6“ bezeichnet. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert. Am Wochenende soll er Berichten zufolge den Hund einer Familie bei einem Waldspaziergang angegriffen haben.

Der NABU empfindet die Entnahme des Tieres als erforderlich, spricht sich aber gegen die Pläne des Umweltministeriums aus, den Wolf in einem Gehege unterzubringen.