Beratungs- und Dokumentationsstelle des Bundes – Wolfsmonitor

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Werden in NRW auffällige Wölfe künftig früher entfernt?

Nun hat auch das bisherige „Wolfserwartungsland“ Nordrhein-Westfalen seinen Wolfsmanagementplan. Zwar handelt dieser „Handlungsleitfaden“ vorerst ausschließlich vom „Auftauchen einzelner Wölfe“, dennoch gibt er erste Hinweise darauf, wie mit den Rückkehrern in NRW künftig umgegangen werden soll, wer also welche behördliche Zuständigkeit hat und wie mit den Wölfen im Einzelfall verfahren werden soll.

Ein besonderer Blick gilt üblicherweise der Einschätzung, ab wann ein Wolf als „auffällig“ zu betrachten ist oder was eigentlich „normales“ Wolfsverhalten ist.