GzSdW – Wolfsmonitor

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Wolfsschützen können auch nachträglich strafrechtlich verfolgt werden

Diese Ansicht vertritt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Das gilt dann, wenn die Änderung der §§45, 45a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG a) als europarechtswidrig eingestuft werden sollte. Der Verein hatte im März 2020 wegen der Änderungen schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, die daraufhin ein EU-Pilotverfahren gegen die BRD eingeleitet hatte. Diese und weitere Neuigkeiten vermeldete der Verein jetzt in einer Stellungnahme, die wie folgt lautet:

Wolfschutzverein: Schützen in Niedersachsen machen sich gegebenenfalls strafbar!

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) weist am Karfreitag in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Schützen der Wölfe, die zurzeit in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben worden sind, gegebenenfalls strafbar machen, sollte sich die Erteilung der Ausnahmegenehmigung als nicht rechtmäßig erweisen.

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe leitet EU-Beschwerde-Verfahren gegen „Lex Wolf“ ein

Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.

„Lex Wolf“ ohne „Ultima-Ratio-Prinzip“…

Wie erwartet hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. „Die Neureglungen des § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

„Dieser Entwurf widerspricht dem Europa-Recht so elementar, dass er niemals verabschiedet werden darf“

So zitiert die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) die Ansicht eines Experten bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Umwelt am 09. Dezember. Und schließt sich der Meinung an, dass der gewählte Ansatz nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Stellungnahme der GzSdW im Wortlaut: