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Wölfe ins Jagdrecht? – hätte weiterhin keine alleinige Zuständigkeit der Jagdverantwortlichen bei Unfällen mit Wölfen zur Folge

Welche Auswirkungen hätte eine Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht bei ganzjähriger Schonzeit speziell für die Jäger? Jürgen Barth, Landtagsabgeordneter der SPD in Sachsen-Anhalt stellte eine entsprechende kleine Anfrage an die Landesregierung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie antwortete nun wie folgt (im Wortlaut):

CDU-Fraktion beantragt „Wolfsentnahme“

Nach Informationen der Nordwestzeitung (NWZ) will die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag heute einen Antrag auf die „Entnahme“ eines auffälligen Wolfes stellen.
Am 1. November wurde ein „Kuh-Kälbchen“ im Südlohner Moorgebiet im Landkreis Vechta tot aufgefunden und von zwei Wolfsberatern untersucht. Bereits am 11. Oktober wurde im Gebiet der aktuellen Fundstelle ein weiteres Kalb gerissen.(*1)

Hintergrund:


„Entnahme“ bedeutet nicht zwangsläufig „Abschuss“, sondern „Entfernung“ eines Wolfes, was die Möglichkeit des „Fangs“ einschließt.