Wolfsrichtlinie – Wolfsmonitor

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Hans-Joachim Janßen beim Thema Wolf zur niedersächsischen CDU: „Sie betreiben vor der Wahl blanken Populismus.“

Zur Sache ging es gestern in Hannover auf der letzten Landtagssitzung vor der Wahl in Niedersachsen im Oktober. Bernd Althusmanns Schattenminister für das Umweltministerium, Frank Oesterhelweg, teilte gegen die Regierung, insbesondere aber gegen den amtierenden Umweltminister, Stefan Wenzel, aus.

Zweifelhafte Forderung: Regulierung der Wolfsbestände

Es ist ja gerade nicht viel los an der „Wolfsfront“. Die einen bauen sich vermutlich gerade ihre Osternester, während die anderen an ihren Wurfhöhlen arbeiten. Deshalb sei ein kurzer Blick zurück gestattet. Nicht nur Politiker fordern gerne mal eine möglichst frühzeitige „Regulierung“ der Wolfsbestände.

So zum Beispiel der niedersächsische Landespolitiker Angermann. Er verlangte in einer Plenarsitzung im Februar mit Hilfe des Arguments, „dass aus einem Wolfspaar in 10 Jahren über 1.000 Nachkommen erwachsen können“ eine „Möglichkeit der Wolfsregulierung“.

Der bevorzugte Weg dahin – so der übliche Vorschlag – sind die Herabstufung des Schutzstatus des Beutegreifers im Anhang der FFH-Richtlinie und die Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht.

Doch so fehlerhaft es sein kann, die Populationsentwicklung der Wölfe mit Hilfe einfacher mathematischer Methoden in die Zukunft zu projizieren,

Neue Regeln im Herdenschutz ab heute wirksam!

Seit dem 26. November letzten Jahres gilt die „Richtlinie Wolf“ in Niedersachsen. Mit ihrem Inkrafttreten wurde den Haltern von Ziegen, Schafen und Gehegewild (in der Regel Damwild) ein Kalenderjahr eingeräumt, um einen entsprechenden wolfsabweisenden „Grundschutz“ vor Wolfsübergriffen in den Landkreisen, die zur „Förderkulisse Herdenschutz“ gehören, herzustellen.

Diese Präventionsmaßnahmen wurden vom Land bis zu 80 % gefördert. Das bleibt auch in Zukunft so. Geändert hat sich mit dem heutigen Tag die Verfahrensweise im Schadensfall. Wurde bis zum heutigen Tag kein Grundschutz geschaffen, erhalten die Tierhalter in den Landkreisen, die bereits seit dem 26.11.2014 zur Förderkulisse gehören, keine Schadensausgleichzahlungen mehr. Diese Schadensersatzgelder sind freiwillige Leistungen des Landes, sogenannte Billigkeitsleistungen, auf die grundsätzlich