In Brandenburg wird zurzeit der Entwurf einer „Wolfsverordnung“ für das Bundesland diskutiert. Nachdem die großen Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF sowie auch die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) bereits feststellten, dass der erste Entwurf an mehreren Stellen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist (hier!), äußerten sich nun der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg (SZVBB) und der Ökologische Jagdverein Brandenburg e. V. (ÖJV) dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme, wobei Wolfsmonitor insbesondere die Punkte B, D und G dieser Stellungnahme wegen ihrer fragwürdigen Inhalte und groben Unschärfe bemängelt. (Nachfolgend ein Auszug aus der gemeinsamen Stellungnahme beider Vereine im Wortlaut):
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Ökologischer Jagdverein widerspricht Zülldorfer Jägern!
In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung widerspricht der Ökologische Jagdverein Brandenburg e.V. (ÖJV) den Jägern in Züllsdorf und damit insbesondere dem dortigen Jagdvorsteher Dorsten Höhne, der sich beim Landwirtschaftsministerium darüber beklagte, dass die Züllsdorfer Jäger es trotz ihrer erhöhten Jagdaktivität aufgrund der Anwesenheit der Wölfe kaum noch schafften, die örtlichen Wildschäden erträglich zu halten. (Wolfsmonitor berichtete: Hier!)
Der ÖJV entgegnet (Auszug):“…Wer über zu hohe Wildschäden klagt, sollte wissen, dass zuallererst der Jäger die Wildbestände reguliert. Wer dann den Wolf als Ausrede ins Spiel bringt, hat weder von der Jagd noch von der Lebensweise des Wolfes etwas verstanden…“.