„Nebelkerzen“… – Wolfsmonitor

„Nebelkerzen“…

Als „Nebelkerzen“ bezeichnete ein Social-Media-Nutzer die nun veröffentlichten ergänzenden Erläuterungen des deutschen Jagdverbandes (DJV) nach dessen kommunikativen Desaster vor zwei Wochen. Seinerzeit teilte der Verband öffentlich mit, dass er sich für die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ausspricht.

Desaster deshalb, weil sich daraufhin zeigte, dass lange nicht alle jagdlichen Verbände das Ansinnen des DJV wirklich teilten. Warum dennoch ausgerechnet dieser Verband auch heute noch zu glauben scheint, die Mehrheit der Jäger stünde hinter dieser Entscheidung, bleibt offen.

Bei einer Umfrage eines einschlägigen jagdlichen Onlineforums antworteten beispielsweise rund zwei Drittel (67%) der Teilnehmer auf die Frage, „Soll der Wolf Ihrer Meinung nach ins Jagdrecht aufgenommen werden?“ mit „Nein, damit haben Jäger nichts zu tun“…

Den neuerlichen Erläuterungen des Jagdverbandes, der damit quasi eingesteht, seine Entscheidung vor zwei Wochen unzureichend begründet zu haben, liegen weiterhin einige äußerst zweifelhafte Annahmen zugrunde:

  • Auch wenn der DJV es „vehement ablehnt“, dass Behörden bei Bedarf (bei „Problemwölfen“) ordnungsrechtliche Maßnahmen durchführen, so ist genau das der Königsweg, Konflikte zwischen Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern bereits im Ansatz zu entschärfen. Einige Bundesländer im Osten und Südwesten Deutschlands haben das verstanden und setzen auf solche Spezialisten, die – anders als die Mehrheit der jagenden Hobbyakteure – in Problemfällen tatsächlich in der Lage sind, fach- und sachgerechte Entscheidungen treffen und durchführen zu können. Dahinter steckt nicht zuletzt der richtige Gedanke, dass große Beutegreifer aufgrund ihrer besonderen Stellung im Ökosystem (als quasi Konkurrent der menschlichen Jäger) eine besondere Betrachtung benötigen. In letzter Konsequenz heißt das sogar, dass auch der Luchs aus dem Jagdrecht „entommen“ werden müsste.
  • Derr DJV behauptet weiterhin, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei bereits erreicht, ohne dafür auch nur halbwegs seriöse Beweise vorlegen zu können.
  • In unseren Wäldern findet man tausende Kilometer Zäune, um Forstkulturen vor Verbiss zu schützen. Die wären überflüssig, wenn der Schalenwildbestand jagdlich auf ein ökologisch verträgliches Maß geregelt werden würde. Die Behauptung des DJV im Eingangsstatement, die notwendigen Zäunungen von Deichen und Weideland sei unmöglich, ist falsch. Richtig ist, dass die Bewirtschaftungsformen angepasst werden müssen. Das musste die Forstwirtschaft beim Verbissschutz allerdings ebenfalls.
  • Ebenso wird in den neuerlichen Erklärungen vom DJV behauptet, dass es wirksame und durchführbare Lösungen, um Herden im Alpenraum und an den Deichen zu schützen, derzeit noch nicht gibt. Auch das ist schlichtweg falsch.

Diese wenigen Punkte, denen weitere mühelos zugefügt werden könnten, zeigen abermals: Ohne den einen oder anderen Sachverhalt zu verbiegen, gelingt es dem DJV nicht, überzeugende Argumente zu finden um den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Das sehen wohl auch viele Jäger so. Die Thesen des Jagdverbands sind demnach auf Sand gebaut. Auf Treibsand…

Just my two cents…

Jürgen Vogler


Quelle: DJV, jagdverband.de am 25.4.2018: „Besseres Konfliktmanagement durch Jagdrecht“, abgerufen am 25.4.2018, hier der Link!