Ein Jäger wurde nun wegen Wilderei und illegalem Waffenbesitz vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Der Richter war überzeugt davon, dass der nun Verurteilte eine Lebendfalle in seinem Jagdrevier aufgestellt und später einen darin gefangenen Luchs mit einer Schusswaffe getötet hatte.
Das Urteil sorgte für Aufregung in den sozialen Medien. Das Strafmaß sei viel zu niedrig, so die dort häufig geäußerte Meinung.
Der Betrag von 3.000 Euro dürfte für den offensichtlich wirtschaftlich eher bescheiden aufgestellten Angeklagten dennoch eine Herausforderung darstellen.
Darauf lässt zumindest die Höhe des Tagessatzes schließen. Grundlage für dessen Bemessung ist gewöhnlich das Nettoeinkommen des Verurteilten, das dieser durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
Der Tagessatz eines durchschnittlich Verdienenden (Quelle: wikipedia) läge demnach bei etwa bei 63 Euro. Dessen vergleichbare Strafe würde bei den nun angelegten 120 Tagessätzen entsprechend bei über 7.500 Euro liegen.
Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) zeigten sich demnach auch zufrieden mit dem Urteil. Sie bemängelten aber, dass Bayern insgesamt zu wenig für den Luchsschutz tue.
Der Verurteilte muss neben der Geldstrafe die Gerichtkosten zahlen. Außerdem wurden seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und sein Jagdschein eingezogen, wie der LBV berichtet.
Vor einigen Jahren hatte es im Bayerischen Wald gleich eine ganze Serie von Luchstötungen gegeben. Die Ermittlungen der Polizei wurden daraufhin intensiviert.
Quelle: br.de am 12.9.2019: „Geldstrafe im Prozess um getöteten Luchs“, abgerufen am 12.9.2019, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen, wird keinerlei Gewähr übernommen)