Pumpak lebt noch – Genehmigung zum Abschuss gilt noch zwei Wochen – Wolfsmonitor

Pumpak lebt noch – Genehmigung zum Abschuss gilt noch zwei Wochen

Es sind wenige heute in der Lausitzer Rundschau veröffentlichte Sätze von Frank Meyer, Pressesprecher beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), die aufhorchen lassen:

  1. Der zum Abschuss freigegebene Wolf „Pumpak“ lebt angeblich noch, das letzte Mal wurde er am 19 Januar in Quolsdorf gesehen.
  2. Die Hälfte der Zeitspanne für die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des vermeintlich auffälligen Wolfes sei bereits abgelaufen.
  3. Den Widerstand in der Bevölkerung nehme man im sächsischen Ministerium zwar zur Kenntnis, man halte ihn aber „im Verhältnis zur Einwohnerzahl für gering.“
  4. Offensichtlich befänden sich mehrere zum Abschuss berechtigte „Jäger“ auf Pumpaks Fährte, „alle anderen Jäger, aber auch Bürger, machen sich strafbar, wenn sie auf Wolfsjagd gehen.“

Das klingt nicht so, als hätte der Widerstand aus der Bevölkerung – obwohl nun bereits mehr als 65.000 Menschen die Online-Petition „Wolf Pumpak muss weiterleben“ unterzeichnet haben (hier!) – bisher irgendetwas bewirkt.

Es hört sich auch nicht gerade danach an, als würde man sich im Ministerium von der gemeinsamen Stellungnahme von IFAW, NABU, oder auch dem WWF in irgendeiner Form beindruckt zeigen, in der die Abschussentscheidung in Sachsen „aufs Schärfste“ kritisiert wurde (hier!).

Die Umweltverbände kündigten am 20. Januar ferner an, rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe zu prüfen, was nach außen hin den Eindruck erweckte, so eine Überprüfung könne erfolgreich sein. Von einem Ergebnis dieser Überprüfungen ist jedoch bisher nichts öffentlich bekannt geworden.

Außerdem zeigt der Fall Pumpak deutlich, dass der Begriff „Jäger“ offensichtlich ein vielschichtiger Begriff ist. War man sich im äußersten Westen der Republik noch kürzlich in den Jagdverbänden Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens beim Thema Wolf darüber einig, dass man den Menschen nicht den Gefallen tun wolle, „das Klischee zu erfüllen, dass die Jäger nur das Killerkommando der Nation sind“, dürften nun einige durch die umstrittene Entscheidung in Sachsen einen anderen Eindruck gewonnen haben.

Ist halt so eine Sache, das komplexe Wechselspiel zwischen „Klischee“ und „Image“… .


Quelle: Lausitzer Rundschau, www.lr-online.de, Beitrag vom  2.2.2017: „Nicht jeder darf auf Wolfsjagd gehen“, abgerufen am 2.2.2017, hier der Link!