Pumpak: Vier Fragen an die sächsische Staatsregierung – Wolfsmonitor

Pumpak: Vier Fragen an die sächsische Staatsregierung

Wolfram Günther ist Landtagsabgeordneter der Partei „Bündnis 90/ Die Grünen“ im sächsischen Landtag. Letzten Donnerstag reichte er dort eine „Kleine Anfrage“ mit vier Fragen an die sächsische Staatsregierung zum „geplanten Abschuss des Wolfes Pumpak im Landkreis Görlitz“ ein.

In der „Kleinen Anfrage“ mit der internen Bezeichnung „Drucksache 6/8231“ heißt es (im Wortlaut):

„Thema: Geplanter Abschuss des Wolfes Pumpak im Landkreis Görlitz“

„Im aktuellen Managementplan (2009 überarbeitet 2014) S. 34 in Punkt 5.4 Umgang mit auffälligen Wölfen heißt es: „Die Entfernung von Wölfen ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder aber Gefahr für Menschen besteht.

Es gilt der Grundsatz: Die Sicherheit des Menschen steht immer an erster Stelle! Auch für den Fall, dass ein zunächst im Verhalten als unauffällig eingestufter Wolf im Verlauf der Zeit Verhaltensweisen entwickelt, die besondere Aufmerksamkeit erfordern oder als kritisch oder gefährlich zu bewerten sind, und dieses Verhalten sich nicht durch Ursachenbeseitigung, Schutz- oder Vergrämungsmaßnahmen in positiver Art und Weise verändert, besteht die Entfernungsoption.

„Beim Umgang mit Wölfen mit nicht erwünschtem Verhalten ist es damit auch im Freistaat Sachsen gemäß des rechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Maßnahmen müssen geeignet, notwendig und nicht unverhältnismäßig im engeren Sinn sein) fachlicher Standard, dass vor dem Töten sicher sein muss, dass Vergrämen nicht erfolgreich ist.

Das ist breiter Konsens in und außerhalb Sachsens und wurde im Wolfsmanagementplan entsprechend vorgegeben. Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist weiter abzuleiten, dass es eine Relevanz haben muss, ob tatsächlich konkret aggressives Verhalten zu erwarten ist und damit eine konkrete Gefahr vom Tier ausgeht.


Fragen an die Staatsregierung:

  1. Worauf stützt sich die Einschätzung der „konkreten Gefährlichkeit“ dieses Wolfes, die ein Abschießen nötig macht, im Detail mit welcher Begründung, insbesondere welche fachlichen Aussagen wurden dazu durch welche Institutionen aufgrund welcher Feststellungen getroffen? (Bitte einzeln auflisten.)
  2. Welche Abfolge der Maßnahmen, die im Managementplan aufgeführt sind, wurden wann durch wen durchgeführt? (laut Managementplan Pkt. 8.5.3 Informations- und Handlungskette zum Umgang mit einem auffälligen Wolf)
  3. Welche weiteren Maßnahmen können eingesetzt werden, um solchen Wölfen wieder zu distanziertem Verhalten zu verhelfen; insbesondere welche möglichen Vergrämungsmaßnahmen (optisch, akustisch, haptisch) gemäß Managementplan Pkt. 5.4 wurden hier konkret geprüft und warum verworfen bzw. bereits erfolglos durchgeführt?
  4. Wie und durch wen soll der geplante Abschuss erfolgen und welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und welche sind noch geplant?

Wolfram Günther, MdL“


Quelle: Verwaltung des Sächsischen Landtags, Dokumentationsystem, EDAS-Webservice, Infothek, Drucksache 6/8231, abgerufen am 2. Februar 2017, hier der Link!

Wenn Sie Wolfram Günthers Engagement bezüglich des Wolfes Pumpak weiterverfolgen möchte, hier finden Sie seine Facebook-Seite!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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