In einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Wietzendorf fördert das Land Niedersachsen künftig auch für Rinderhalter im Haupt- und Nebenerwerb die Anschaffung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen gemäß der „Richtlinie Wolf“ des Landes. Das meldet das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag (19.8.2016). Die Meldung im Wortlaut (*1):
„Wolfsschutz für Rinderhalter im Raum Wietzendorf – Land fördert Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden“
(Presseinformation vom 19. August 2016)
„In einem Umkreis von 30 Kilometern rund um Wietzendorf fördert das Land Niedersachsen künftig auch für Rinderhalter im Haupt- und Nebenerwerb die Anschaffung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen gemäß der „Richtlinie Wolf“ des Landes. Bezuschusst werden unter anderem der Erwerb von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden.
„Grund hierfür ist, dass in diesem Gebiet seit September 2015 drei Kälberrisse in einem Zeitraum von zwölf Monaten nachweislich von Wölfen verursacht wurden“, erklärte Jana Sprenger vom Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. In diesen Fällen sieht die „Richtlinie Wolf“ des Landes vor, dass neben den Haltern von Schafen, Ziegen und Gatterwild auch Rinderhalter bei der Durchführung von Präventionsmaßnahmen unterstützt werden.
Die Förderungen können beim NLWKN beantragt werden. Antragsformulare und weitere Informationen finden sich unter www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de / Präventionsanträge Herdenschutz / Antrag „Rinder“.
Darüber hinaus bietet der NLWKN für Rinderhalter in den betroffenen Gemeinden im Raum Wietzendorf eine Informationsveranstaltung an, die am 31. August 2016 ab 18 Uhr im Kreishaus Fallingbostel (Vogteistraße 19) stattfindet. Um eine Anmeldung wird gebeten (herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de; 0511/3034-3034).
Vorschlag für einen Infokasten:
Der Umkreis von 30 Kilometern rund um Wietzendorf bedeutet, dass in folgenden Gemeinden die Rinderhalter eine Förderung für einen wolfsabweisenden Herdenschutz beantragen können:
Landkreis Celle:
Beedenbostel, Bergen, Celle, Eschede, Faßberg, Lohheide, Hambühren, Südheide, Wietze, Winsen (Aller)
Landkreis Harburg:
Egestorf
Landkreis Heidekreis:
Ahlden (Aller), Bad Fallingbostel, Bispingen, Böhme, Bomlitz, Buchholz (Aller), Eickeloh, Essel, Gfb. Osterheide, Gretehem, Hademstorf, Hodenhagen, Munster, Neuenkirchen, Schneverdingen, Soltau, Walsrode, Wietzendorf
Landkreis Lüneburg:
Amelinghausen, Betzendorf, Oldendorf (Luhe), Rehlingen, Soderstorf
Landkreis Rotenburg:
Hemslingen, Visselhövede
Landkreis Uelzen:
Eimke, Gerdau, Hanstedt, Klosterflecken, Ebstorf, Schwienau, Suderburg, Wriedel“
Ansprechpartner/in:
Herma Heyken
NLWKN-Direktion
Pressesprecherin
Am Sportplatz 23
D-26506 Norden
Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), www.nlwkn.niedersachsen.de, Pressemitteilung: „Wolfsschutz für Rinderhalter im Raum Wietzendorf“, abgerufen am 19.8.2016, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com