Ein Jäger aus Dänemark, der im Herbst 2017 auf einer Gesellschaftsjagd in einem Brandenburger Forstrevier bei Bad Belzig (Potsdam-Mittelmark) eine Wölfin erschoss, wurde nun zu einer Geldstrafe verdonnert. Das Ermittlungsverfahren wurde damit eingestellt.
Er kam mit einen „hohen vierstelligen Betrag“ davon, so maz-online, weil er geständig gewesen sei, seine Tat bereue und nicht vorbestraft sei. Die Strafe sei allerdings unumgänglich gewesen, weil der Wolf in Deutschland eine streng geschützte Tierart ist.
Quelle: maz-online am 7.8.2018: „Wölfin erschossen – Verfahren gegen Geldbuße eingestellt“ von Philip Rißling, abgerufen am 9.8.2018, hier der Link!