Wolf gestern Thema im Bundestags-Ausschuss: „Jagd ist kein Herdenschutz!“ – Wolfsmonitor

Wolf gestern Thema im Bundestags-Ausschuss: „Jagd ist kein Herdenschutz!“

Da wundert sich bestimmt so mancher, wer in Deutschland so alles als Sachverständiger beim Thema Wolf durchgeht. Bei der etwa zweieinhalbstündigen öffentlichen Anhörung gestern im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und nuklearer Sicherheit zum Thema „Situation der Wölfe in Deutschland“, gab es allerdings kaum Neuigkeiten.

Man kann sich auf der Webseite des Bundestages die Sitzung in einem Filmbeitrag sogar vollständig ansehen. Offensichtlich kam es da zu manch skurrilem Beitrag:

Der Bauernverbandsvertreter Eberhard Hartelt beispielsweise forderte Ehrlichkeit in der Diskussion ein, hantierte dann selbst aber mit einer völlig fragwürdigen Populationsformel (Wolfsrudel von durchschnittlich 10 bis 14 Tieren), um so auf eine aktuelle Gesamtzahl von bis zu 1.100 Wölfe in Deutschland zu kommen.

Da fragt man sich ernsthaft: Was hilft eigentlich das beste Wolfsmonitoring, wenn doch jeder am Ende seine eigene – durch die offiziellen Zahlen nicht bestätigte – Berechnung heranzieht, um etwas begründen zu wollen?

Helmut Dammann-Tamke, Jägerpräsident in Niedersachsen, gab kund, dass seiner Auffassung nach alle Kriterien vorlägen, um den „guten Erhaltungszustand“ des Wolfes begründen zu können. Man könne den Wolf demnach zeitnah ins Jagdrecht überführen, was – so sagte er explizit – die Umweltminister in vier Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg (???- dort hat man kürzlich allerdings eine eigene Wolfsverordnung aufgelegt ???), Sachsen und Niedersachsen, fordern würden.

Dass die Auffassung Dammann-Tamkes allerdings fehler- und lückenbehaftet ist, machte Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (ab Minute 17:57) eindringlich deutlich.

Es reiche nicht, den „günstigen Erhaltungszustand“ zu erreichen, auch die völkerrechtlichen und europarechtlichen Regelungen, also das Berner Übereinkommen sowie auch die FFH-Richtlinie, ließen eine allgemeine Bejagung nicht zu.

Um Wölfe bejagen zu können, müsse der Beutegreifer zuvor in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie und den Anhang 3 des Berner Übereinkommens aufgenommen werden. Hierfür bedürfe es entsprechender Willensbildungen auf völkerrechtlicher und auf europarechtlicher Ebene.

Wann der günstige Erhaltungszustand tatsächlich erreicht sei, könne nur mit biologischem Sachverstand festgestellt werden und zwar mit wissenschaftlichem Sachverstand (…ein Jagdschein oder ein Mitgliedsbescheid eines Bauernverbandes allein reichen dafür offenbar nicht aus – Anm.d.Red.). Gemäß den IUCN-Kriterien werden dafür 1.000 erwachsene Tiere als „Minimumpopulation“ benannt, gegenwärtig seien bei uns erst 150 erwachsene Tiere registriert.

Das Bundesnaturschutzgesetz enthalte außerdem eine Verordnungsermächtigung, die es den Ländern gestatte, die Ausnahmevoraussetzungen (zur Entnahme von Einzeltieren) näher auszugestalten und durch Rechtsverordnungen zu regeln (siehe Brandenburg – Anm.d.Red.). Eine entsprechende Verordnungsermächtigung gebe es für den Bund allerdings nicht…

Warum letztlich Werner Gerhards vom Verein Sicherheit und Artenschutz ebenfalls als „Experte“ hinzugezogen wurde, dürfte echten Fachleuten schleierhaft bleiben. Seit Jahren frönt dieser Verein seiner „Hybriden-Obsession“ (O-Ton Ulrich Wotschikowsky) und stellt allerhand absonderliche Forderungen auf, deren Begründungen wenig nachvollziehbar sind. Sein „Wolfsproblem“ will Gerhards – so sagte er es im Ausschuss – mit „lebensnahen Faktenlösungen“ angehen. Nun ja, das war wohl der Unterhaltungsteil dieser Veranstaltung…

Sehenswert sind insbesondere auch noch die Beiträge von Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland und Frank Hahnel von der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde.

Bemerkenswert ist zudem, dass „einschlägige Kreise“ nach dieser Ausschusssitzung kaum noch behaupten dürften, dass Herdenschutz an Deichen nicht möglich sei.

Hier geht`s zur entsprechenden Seite mit einer Zusammenfassung der Wortbeiträge und der vollständigen Bewegtbild-Aufnahme der Sitzung!


Quelle: Deutscher Bundestag, bundestag.de: „Experten uneins im Hinblick auf eine Bejagung der Wölfe in Deutschland“, abgerufen am 18.4.2018

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com


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