„Sächsische Wolfsmanagement Verordnung“: Entwurf abgelehnt! – Wolfsmonitor

„Sächsische Wolfsmanagement Verordnung“: Entwurf abgelehnt!

Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ und der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ lehnen den Entwurf der „Sächsischen Wolfsmanagement-Verordnung“ in einem offenen Brief an den sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, vehement ab.

Der Entwurf verlasse die Grundsätze des Wolfsmanagements, die Sachsen bisher zu einem Vorreiter in Deutschland werden ließen und setze statt auf Herdenschutz auf Abschüsse von Wölfen. Und dies teilweise in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen des Tierschutzes (der offene Brief im Wortlaut):

„Sehr geehrter Herr Staatsminister,
Das sächsische Wolfsmanagement ist nicht zu Unrecht beispielhaft für alle deutschen Bundesländer, die von der langjährigen Erfahrung im Freistaat profitieren können.

Seit langem sind in Sachsen die notwendigen Aufgaben klar zugeordnet und für nahezu alle Eventualitäten bestehen Zuständigkeiten.

Im besonders sensiblen Bereich der Nutztierschäden und für die Unterstützung von Schutzmaßnahmen gibt es eingespielte Regeln, die allerdings noch ausgebaut und verbessert werden könnten.

Auch bei Verhaltensauffälligkeiten von Wölfen wurde in der Vergangenheit zielführend vorgegangen.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) und der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. setzen sich seit 25 Jahren für Wölfe in Deutschland und weltweit ein und haben, seitdem wieder Wölfe in Sachsen leben, das Wolfsmanagement des Freistaats Sachsen konstruktiv begleitetu nd, wo immer nötig, auch in jeder Weise unterstützt.

Vor allem im Bereich der Nutztierhaltung ergaben sich immer wieder Fälle, in denen die – sicher notwendigen – Regelungen für das Wolfsmanagement der Situation nicht gerecht werden konnten.

Immer dann wurde die GzSdW um Hilfe gebeten und konnte meist das Problem zur allgemeinen Zufriedenheit lösen. Auch der Freundeskreis hat sich durch tatkräftige Unterstützung der Nutztierhalter eingebracht.

Wir bedauern sehr, dass das SMUL mit dem vorliegenden Entwurf zur Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung offensichtlich dieses erfolgreiche Wolfsmanagement verlässt.

Die Verordnung beschäftigt sich überwiegend mit der Behandlung von Ausnahmen vom Schutzstatus des Wolfes nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und der daraus erfolgenden Entnahme von Wölfen, aber so gut wie gar nicht mit der Verbesserung von Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Ausnahmesituationen.

Offensichtlich legt die sächsische Staatsregierung derzeit mehr Wert darauf, Wolfsabschüsse zu ermöglichen, als darauf, durch Präventionsmaßnahmen Nutztierschäden zu verhindern. Die bisher in weiten Teilen von Sachsen gut funktionierenden Herdenschutzmaßnahmen werden völlig ignoriert.

Die Verordnung ist unserer rechtlichen Einschätzung nach nicht durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. die Berner Konvention sowie das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt – weder im Detail noch folgt sie in ihrem Ansatz der Intention dieser rechtlichen Rahmenbedingungen.

Sie widerspricht (vor Allem in §6, Absatz 4 und 5) auch dem deutschen Tierschutzgesetz. Insbesondere die geplanten Entnahmemöglichkeiten von ganzen Rudeln, bis hin zu Elterntieren mit abhängigen Jungtieren oder sogar den Welpen selbst, widersprechen dem Tierschutz elementar.

Sie können auch nicht als Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes akzeptiert werden, denn für jede Entnahme muss eine Einzelfallprüfung und Alternativen-prüfung vorliegen, um die Ausnahme zu begründen.

Die Verordnung geht davon aus, dass sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation im Sinne von § 45 Bundesnaturschutzgesetz im Freistaat Sachsen durch Entnahmen in Ausnahmesituationen aufgrund der entstandenen Populationsdynamik nicht verschlechtert.

Dies steht im krassen Widerspruch zur FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Erhaltungszustand ist kein Begriff für den Freistaat Sachsen. EuGH vom 14. Juni 2007, C342/05, Randnummer 29 ist nicht auf die Wölfe in einem einzelnen Bundesland anzuwenden. Die EU Kommission hat in 2018 den unverändert hohen Schutzstatus des Wolfes mehrfach bestätigt.

Bei der Möglichkeit der Entnahme nach zweimaligem Überwinden von zumutbaren Schutzmaßnahmen, die ordnungsgemäß errichtet wurden, bleibt ungeklärt, wie die Schwierigkeit, im Nachhinein die Ordnungsmäßigkeit der Errichtung des Schutzes zu überprüfen gelöst werden kann.

Art und Funktionszustand der Zaunanlagen sowie, beim Einsatz von Herdenschutzhunden, ob zertifizierte Hunde in einer an die Herdengröße angepassten Anzahl zum Zeitpunkt des Übergriffs eingesetzt wurden, wäre zwingend amtlich zu überprüfen.

Das Wolfsmanagement in Sachsen in den Bereichen Rissbegutachtung und Öffentlichkeitsarbeit funktioniert bereits gut und ist seit Jahren eingespielt.

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die bestehenden, bewährten Strukturen nicht beibehalten werden sollen.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. und der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. lehnen den vorliegenden Entwurf zur Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung in der vorliegenden Version ab, denn sie erfüllt in keiner Weise die für ein funktionierendes Wolfsmanagement essentielle Aufgabe, ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Wölfen in Sachsen zu ermöglichen bzw. zu regeln.

Anstatt auf konsequenten Herdenschutz zu setzen und z. B. die Hürden für den Einsatz von Herdenschutzhunden durch Prüfung von Herdenschutzhunden mit anschließender Förderung des Unterhaltes zu senken, wird hier auf Aktionismus und populistische Maßnahmen gesetzt.

Ohne funktionierenden Herdenschutz sind Entnahmen von „Problemwölfen“ keine Lösung, denn andere Wölfe werden die entstehenden Lücken füllen und die Defizite im Herdenschutz genauso wieder aufzeigen.

Wir fordern Sie auf, das erfolgreiche Wolfsmanagement des Freistaats entsprechend der Entwicklung des Wolfsbestandes und aufbauend auf den bewährten Strukturen weiter zu entwickeln. Dabei unterstützen wir den Freistaat auch gerne weiterhin.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Blanché                     Ralf Hentschel
1. Vorsitzender GzSdW           Vorsitzender Freundeskreis freilebender Wölfe


Quelle: Offener Brief beider Verbände vom 7.2.2019


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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