In dem zweiseitigen Papier heißt es u.a.:
„Hierzu kann in letzter Konsequenz als Einzelmaßnahme auch die Entnahme eines Rudels gehören, wenn die gemeinschaftliche jagenden Individuen gelernt haben, sämtliche der empfohlenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen zu überwinden, soweit die übrigen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind.“
„Bund und Land einigen sich auf gemeinsames Vorgehen beim Thema Wolf: „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“
„Die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung haben sich auf einen gemeinsamen Weg geeinigt, wie in der Wolfs-Thematik der Konflikt zwischen Artenschutz auf der einen Seite und Schutz der Weidetiere auf der anderen Seite entschärft werden kann.
Nach einem Spitzengespräch zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Ministerpräsident Stephan Weil und Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel am (heutigen) Donnerstag in Hannover haben sich Bund und Land auf ein gemeinsames Eckpunktepapier mit dem Titel „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“ verständigt.
Danach betonen beiden Seiten übereinstimmend, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, sind zu beobachten und gegebenenfalls zu töten“. Auf den entsprechenden Präzedenzfall vom April 2016 wird verwiesen.
Zudem stimmen beide Seiten darin überein, dass die Weidetierhaltung wirtschaftlich bleiben muss. Sie leistet zudem einen wertvollen Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz leistet.
Die Weidetierhaltung müsse auch dort zukünftig sichergestellt bleiben, wo durch Zuwanderung des Wolfes vermehrt Konflikte auftreten würden. „Das Halten von Schafen auf Deichen sowie die Wanderschäferei in der Lüneburger Heide stellen einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und/oder Naturschutz dar und liegen damit auch im öffentlichen Interesse“, heißt es in dem gemeinsamen Papier.
Bund und Land sind sich darin einig, dass sie zukünftig verstärkt gemeinsam daran arbeiten werden, Lösungen für diejenigen Regionen zu entwickeln, die mit der Ausbreitung des Wolfes verbunden sind.
Unter Beachtung der Vorgaben des Artenschutzes sollen im Einzelfall auch Eingriffe ermöglicht werden. Hierzu könne in letzter Konsequenz auch die Entnahme eines Rudels gehören, wenn die gemeinschaftlich jagenden Individuen gelernt haben, sämtliche der empfohlenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen zu überwinden.
Das Bundesumweltministerium steht zu alledem auch in engem Austausch mit der EU-Kommission und angrenzenden Mitgliedstaaten.
Die Forderung, Wölfe in das Jagdrecht aufzunehmen bewerten Bund und Land gemeinsam als nicht zielführende Option.
Auch vereinzelt geäußerten Wünschen, Wölfe nach Belieben jagen zu können, erteilten beide Seiten eine Absage. Das Schutzniveau des Wolfes würde dadurch nicht verändert.“ (*1)
Die zweiseitige Erklärung dazu können Sie hier downloaden! (*2)
Quellen:
(*1) Niedersächsische Staatskanzlei, www.stk.niedersachsen.de, Presseinformation: „Bund und Land einigen sich auf gemeinsames Vorgehen beim Thema Wolf: „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“, vom 28.9.2017, abgerufen am 28.9.2017
(*2) Bundesumweltministerium, www.bmub.bund.de, Erklärung zum Konflikt zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung, vom 28.9.2017, abgerufen am 28.9.2017
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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