Neuer Wolfsmanagement-Plan in Brandenburg – Wolfsmonitor

Neuer Wolfsmanagement-Plan in Brandenburg

In Brandenburg wurde jetzt – wenige Wochen bevor die neue Landesregierung ihr Amt antritt – ein neuer Wolfsmanagementplan veröffentlicht. Kennzeichnend ist bereits der erste Satz in diesem „Werk“. Da ist sogleich die Rede davon, dass die Rückkehr des Wolfes … „alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.“ In anderen Bundesländern freut man sich an dieser Stelle oder tut zumindest so. In Sachsen beispielsweise ist die Formel zu lesen, … „dass mit der Rückkehr der Tierart Wolf nach Sachsen in Deutschland die europäischen Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt Früchte tragen.“

Im Thesenteil des Papiers (ab Seite 13) wird spürbar, dass zwischen den am Papier Beteiligten (10 Nutzerverbände und 6 klassische Naturschutzorganisationen) um jede Redewendung hart gerungen wurde.  

Ein typisches Ergebnis: Die Forderung nach „rechtssicheren Handlungsmöglichkeiten ab Erreichen des durch die Bundesregierung bestimmten günstigen Erhaltungszustandes“, womit augenscheinlich der Umstand ausblendend wird, dass damit nur ein Mindestbestand an Wölfen einhergeht, der keinesfalls ein Eingreifen erfordert.

Ansonsten ziemlich viel „Konjunktiv“ und auffällig viele Rufe nach dem „starken Staat“ (… „das Land möge den Bund auffordern“, etc.).

Bemerkenswert: Es wird im Thesenteil eine Habitatsanalyse für Deutschland gefordert, die zusätzliche Infos darüber liefern soll, welche Lebensräume durch Wölfe besiedelt werden können (die bisherigen Studien – z.B. hier! – erschienen den Protagonisten dafür offenbar ungeeignet).

Ärgerlich: Der Hinweis, dass Rinder, insb. Kälber, einem ungleich geringeren Risiko von Wolfsübergriffen ausgesetzt sind als Schafe und Ziegen, beziehungsweise Gatterwild. Ein Blick in die aktuelle Rissliste in Brandenburg führt diese Aussage schnell ad absurdum.

Unbefriedigend: Das Töten von Wölfen soll in Brandenburg möglich sein,… „wenn ein oder mehrere Wölfe mehrfach in Weidetierbestände eingedrungen sind, die nach den in der Anlage aufgeführten „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“ geschützt waren, und dort Nutztiere gerissen oder verletzt haben. Als mehrfaches Eindringen gilt das mindestens zweimalige Eindringen in denselben Weidetierbestand oder das mindestens zweimalige Eindringen in verschiedene Weidetierbestände durch mutmaßlich denselben Wolf oder mutmaßlich dieselben Wölfe.“

Die „Mutmaßlichkeit“ öffnet dabei grundsätzlich Irrtümern Tür und Tor. Gut nur, dass für Abschüsse ausschließlich… „geeignete Personen berechtigt sind, die von der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Verordnung im Einzelfall zur Durchführung der jeweiligen Maßnahmen bestellt werden.“

Zu guter Letzt: Wirklich gut klingt, dass die Einrichtung einer „Wolfs-App“  interessierten Personen künftig eine Teilnahme am Monitoring ermöglichen soll.

Mal sehen, wie das Papier künftig „gelebt“ wird und welche Bedeutung es noch hat, nachdem die neue Landesregierung angetreten ist.

Unter Nutzung dieses Links finden Sie den vollständigen Wolfs-Managementplan zum Download!


Quelle: mlul.brandenburg.de, abgerufen am 30.9.2019


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen, wird keinerlei Gewähr übernommen)