Im Dreieck der niedersächsischen Landkreise Emsland, Osnabrück und Cloppenburg wurde in der Nacht zum Donnerstag – koordiniert von den drei örtlich zuständigen Kreisjägermeistern – eine Wölfin erlegt.
Aufgrund fortgesetzter Schadensereignisse im Bereich des Herzlaker Rudels – ein letzter Nutztierriss erfolgte am 12. November 2020 – die allerdings genetisch überwiegend einem männlichen Wolf des Rudels (Kennung GW1111m) zugerechnet werden, wurde vom NLWKN im September 2020 eine erneute Ausnahmegenehmigung – bezogen auf den Wolf GW1111m – erteilt (Quelle: PI023/2021 des Umweltministeriums Niedersachsen).
Medienmeldungen zufolge wähnt sich der zuständige Umweltminister Olaf Lies nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes im vergangenen Jahr trotzdem auf der rechtlich sicheren Seite. Angeblich war auch sichergestellt, dass nur geeignete Personen die Tötung des Wolfes vornehmen (es darf allerdings bezweifelt werden, dass ein Jagdschein älteren Datums hierfür ausreichend sein dürfte, der umfasst inhaltlich das Thema Wolf nämlich so gut wie gar nicht).
Umfassende Informationen zur Aktion (und zu möglichen weiteren geplanten Eingriffen) will das Umweltministerium jetzt und künftig nicht veröffentlichen. So sollen die betroffenen Weidetierhalter und Wolfsschützen geschützt werden, so die Begründung.
Die „IG Wolfsfreunde Deutschland“ spricht laut NDR von einer „rechtswidrigen Tötung“. Ihrer Angabe zufolge wurde Strafanzeige gegen Lies, den zuständigen Landrat und den unbekannten Schützen gestellt.
WWF und NABU kritisieren das Niedersächsische Wolfsmanagement als „intransparent und artenschutzrechtlich fragwürdig“. Derzeit wisse niemand, wie viele und welche Wölfe auf den geheimen Abschusslisten der Landesregierung stehen.
Der WWF kündigte deshalb an, juristisch prüfen zu lassen, inwieweit das Land Niedersachsen zu mehr Transparenz gezwungen werden könne.
Des Weiteren hat der NABU bereits eine Beschwerde bei der EU eingereicht, in der auf die Mängel in der neuen Wolfsverordnung Niedersachsens hingewiesen wird. Es sei offensichtlich, dass sich Niedersachsen gegen geltendes EU und Bundesrecht wendet.
In der Summe sei offenkundig: Das Wolfsmanagement in Niedersachsen fährt gerade gegen die Wand.
Und es handelt sich in der Tat um ein merkwürdiges Selbstverständnis dieses Umweltministers, der Öffentlichkeit mit fadenscheinigen Begründungen (den angeblichen Schutz von Betroffenen, der „Hetze“ im Netz – bei der es sich überwiegend um Äußerungen handelt, die der Meinungsfreiheit unterliegen) Tatbestände von erheblichem öffentlichen Interesse durch verordnete Geheimniskrämerei vorzuenthalten. Er entzieht damit quasi in toxisch-narzisstisch wirkender Weise dem demokratischen Souverän – dem Volk – das Recht, staatliches Hoheitshandeln demokratisch zu überprüfen, er verziert stattdessen seine von außen kritisierte Wolfspolitik „selbstherrlich“ mit dem Siegel „Staatsgeheimnis“ und verzieht sich damit in die von Wählern hinreichlich geschmähten Hinterzimmer. Ein leicht „diktatorisches Fürzchen“ verpestet somit das demokratische Grundklima im Lande. Es stinkt dennoch wahrnehmbar zum Himmel!
Hinzu kommt, dass dieser Umweltminister wenige Tage zuvor zwei Wolfsberater, die „teils“ langjährige ehrenamtliche Unterstützung leisteten, aus ihren Ehrenämtern entließ, weil eine vertrauensvolle Zusammenarbeit scheinbar nicht mehr möglich war. Zufällig??? gehörten beide einem Wolfsschutzverein an und äußerten sich erkennbar kritisch zur Wolfspolitik dieses Umweltministers (aus naheliegenden Gründen, wie ich meine).
Mit seinem Handeln generiert sich Lies nicht zum ersten Mal als Protagonist einer wenig wünschenswerten Cancel Culture, die Meinungsverengung protegiert, wo Meinungsfreiheit eigentlich garantiert sein sollte. Das ist problematisch! Und zwar insbesondere deshalb, weil der Verdacht im Raum steht, dass seine Wolfspolitik nicht EU-konform ist, er aber nicht abwartet, bis das abschließend geklärt ist.
Wer wie er dann noch populistisch öffentlich äußert, es entspreche nicht seiner Vorstellung, „das gesamte Land einzuzäunen“, entlarvt sich nebenbei als in der Sache unkundig und damit offenkundig als nicht fähig, die Umstände auch nach Jahren im Amt angemessen zu beurteilen.
So lange nicht abschließend geklärt ist, ob die mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes möglichen Wolfstötungen tatsächlich EU-konform sind, tun auch die Helfershelfer dieser fragwürdigen Wolfspolitik (Kreisjägermeister und Schützen) gut daran, sich zurückzuhalten und „den Finger gerade zu lassen“.
Dem stimmt Christian Meyer, Fraktionsvize der Grünen im niedersächsischen Landtag, bei. Umweltminister Lies begebe sich mit den gerichtlich nicht überprüfbaren Genehmigungen „auf sehr dünnes Eis“. Dies könnte auch für mögliche Schützen rechtliche Schwierigkeiten bedeuten, vermeldete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) in diesem Zusammenhang.