Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute den Eilantrag des Freundeskreises freilebender Wölfe, den Wolfsrüden aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg zu schießen, abgewiesen.
Unter anderem heißt es laut NDR in der Begründung: „Das Land habe überzeugend dargelegt, weshalb „die strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme“ vorliegen.“…
„Dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Wolfsschutzverein kann Widerspruch bei der nächsthöheren Instanz, dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe will nun darüber beraten, ob dies erfolgen soll.
Quelle: ndr.de am 15.2.2019: „Gericht: Rodewalder Wolf darf geschossen werden“, hier der Link!