Christian Berge: Sind in Deutschland wilde „Hybriden“ rechtlich weniger Wert als wilde Wölfe? – Wolfsmonitor

Christian Berge: Sind in Deutschland wilde „Hybriden“ rechtlich weniger Wert als wilde Wölfe?

Zum zweiten Mal nach 2003 gibt es nun nachgewiesener Maßen wilde Wolfhunde-Mischlinge in Deutschland. Hier soll es nun um die rechtliche Seite gehen. In Thüringen hat die auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin, die seit 2014 dort nachgewiesen ist, 6 Wolfhund-Mischlinge geboren.

Nahezu alle Managementpläne sehen die Entnahme von Wolfhund-Mischlingen vor, weil man verhindern möchte, dass die Artreinheit der Wölfe gefährdet wird, wenn diese Mischlinge sich mit wilden Wölfen verpaaren.

Zunächst ist festzustellen, dass nicht nur wilde Wölfe in der EU den höchsten Schutzstatus haben, sondern auch sog. „Hybriden“ der 1. bis 4 Filialgeneration nach dem Wolf. Grundlage ist die EG-VO 338/97 mit ihren Anhängen in ihrer aktuellsten Version EG-VO 2016/2029. Im Anhang zu Anhang A, B, C, D in Ziffer 11 steht es niedergeschrieben.

Nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 BundesNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Tiere zu töten usw. Die §§ 71, Abs. 1, 69, Abs 2, Nr. 1 BundesNatSchG regeln die Rechtsfolge, nämlich dass das Töten eines Wolfes mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Nur in zu überprüfenden Einzelfällen können Ausnahmen gestattet werden. § 45, Abs. 7, S. 1 Nr. 1 – 5, S. 2 BundesNatSchG regelt diese Ausnahmefälle.

Im Moment berufen sich sowohl das Thüringische Umweltministerium als auch die Naturschutzverbände auf Nr. 2, wonach zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt eine Ausnahme gemacht werden können soll.

Dies wäre allerdings nur rechtlich in Ordnung, wenn  nach S. 2 zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert.

Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben in relativ neuen Entscheidungen ausdrücklich festgehalten, dass es nur in begründeten Ausnahmefällen zu einer Anwendung der Ausnahmeregelung des § 45, Abs 7, S. 1 Nr. 1 – 5 kommen darf.

Wenn aber in sämtlichen Managementplänen der Länder und der Naturschutzvereine bereits im Vorfeld festgehalten wird, dass generell „Hybriden“ zu entnehmen seien, würde das Gesetz umgangen bzw. ausgehebelt werden, denn man würde die vorausgesetzte Einzelfallprüfung gar nicht mehr durchführen.

Auch S.2, die zumutbare Alternative, würde man quasi außer Kraft setzen, weil man schon im Vorfeld meint, dass eine Entnahme und das Umsetzen in ein geeignetes Gehege pauschal und generell unmöglich sei, da die Tiere zu viel Stress hätten.

Es wird gerne auf die „Erfahrung“ mit den zwei in 2004 eingefangenen „Hybriden“ verwiesen. Dabei muss ganz klar festgehalten werden, dass in den USA sowohl Mexikanische als auch Rot Wölfe aus der Natur eingefangen wurden, mit ihnen in Gefangenschaft gezielt gezüchtet wurde und die Welpen später dann wieder frei gelassen worden sind. Das sind die bekanntesten Projekte.

Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, wo man wilde Wölfe eingefangen und diese in Gefangenschaft bis zum Tod weiter gelebt haben. In der Regel werden sie mit einem gegengeschlechtlichen Tier zusammen gehalten. In Deutschland hatten wir den Fall 2000, als der dreibeinige Wolfsrüde Naum eingefangen wurde und bis zu seinem Tode mit ca. 17 Jahre in einem Gehege nördlich von Berlin gelebt hat.

Eine offensichtliche Lösung, die verhindert, dass die vorhandene Tierwelt – hier die wilden deutschen Wölfe – nicht beeinträchtigt werden würde, ist das Einfangen und Sterilisieren der „Hybriden“.

Ob man die Tiere danach wieder freilässt oder in ein geeignetes Gehege umsetzt, müsste man im Hinblick auf die wissenschaftlichen Möglichkeiten, die sich bieten, überdacht werden.

Die Tiere, die wieder in die Freiheit entlassen werden würden, könnte man zumindest teilweise besendern. Die Frage der Gefährdung des Erhaltungszustands der Population stellt sich hier im Moment nicht.

Eine Entnahme könnte auch mit der Nr. 1 begründet werden, wonach diese zur Abwendung erheblicher land- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, notwendig sei.

Es wird behauptet, dass die Mutterwölfin mit ihren 6 Welpen ca. 80 Schafe in relativ kurzer Zeit getötet haben sollen. Selbst wenn das so sein sollte, stellt sich natürlich erst mal die Frage, ob diese Tiere fach- und sachgerecht geschützt waren.

Aber selbst wenn das der Fall sein sollte, ist zu klären, ob es sich um eine gewerbliche, nebengewerbliche oder Hobby Schafzucht handelt. Denn nur eine gewerbliche Schafzucht kommt überhaupt in Betracht des Schutzes nach § 45, Abs.7, S. 1 Nr. 1 BundesNatSchG.

Und da reicht auch ein Vermögensschaden nicht aus, sondern es muss ein Existenz bedrohender Schaden sein – und zwar objektiv und nicht nur gefühlt. Das Grundrecht auf die Ausübung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes müsste verletzt werden.

Das macht vielleicht deutlich, welche strengen Maßstäbe Gesetz und Gerichte an die Ausnahmeregelung stellen. Umso klarer ist auch, dass die Versprechen, die manche Politiker in Wahlkämpfen gegeben haben, nichts wert sind.

Aber es macht auch deutlich, dass Umweltministerien nicht so einfach das Töten von „Hybriden“ (und Wölfen) gestatten können, nur weil ein wilder Wolf oder „Hybriden“ Schafe getötet haben und dabei auch Zäune überwunden worden sind.

Bisher hat es dazu noch keinen Präzedenzfall gegeben. Nur anerkannte Naturschutzvereine haben ein Klagerecht im Verwaltungsverfahren und könnten in einem Eilverfahren im Vorfeld die mögliche vorgesehene Anwendung der Ausnahmeregelungen überprüfen.

Privatleute dagegen bleibt nur die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 Nr. BundesNatSchG im Nachhinein, falls ein Wolf oder ein „Hybride“ auf Anordnung des zuständigen Umweltministeriums getötet werden sollte.

Dabei kann man allerdings auch nur die verantwortlichen Personen anzeigen und nicht das Ministerium als solches. Regelmäßig kommen der Verantwortliche in Betracht und der ausführende Schütze.

Soweit die Experten vom DBBWolf (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) eine Empfehlung abgeben, kann sich das i.d.Regel  immer nur um die biologische Empfehlung handeln. Die juristische Seite muss immer das jeweilige Umweltministerium prüfen.

Abschließend sollte im Auge behalten werden, dass in der Natur Millionen von hybriden Pflanzen leben und tausende, wenn nicht sogar hunderttausende hybride Tiere.

Das nennt man schlicht und ergreifend Evolution. Weltweit gibt es in nahezu jeder Wolfspopulation wilde Hybriden, die daneben existieren. Genetische Fachaufsätze haben allein in den letzten 8 Jahren für Kanada, Vereinigt Staaten von Amerika, Spanien, Italien, Ukraine, Skandinavien, Russland, Baltische Staaten, Balkan Staaten sog. wilde „Hybriden“ nachgewiesen.

Das sind Länder, wo es überprüft wurde. Ich bin mir allerdings sicher, dass man bei jeder Wolfspopulation „Hybriden“ findet. Eine Verwässerung findet nicht wirklich statt, weil die einen durch das weitere zurückverpaaren mit Wölfen nach ein paar Generationen wieder Wölfe werden – was sie im Verhalten sowieso sind – und die anderen mehr und mehr zu (Straßen-)Hunden werden. Wobei Wolf und Hund genetisch nach der Nuklear DNS zu 99,96% gleich sind. Auch ein Labrador ist nicht 100% zu einem Dobermann sondern ebenfalls nur zu 99,96 % gleich. Es handelt sich um eine Art.

Soweit gerne behauptet wird, dass Wolfhund-Mischlinge gefährlicher als Wölfe seien, findet sich in der seriösen Wissenschaft dazu nichts. Schon Dr. Erik Zimen hat in den 70ern des vorherigen Jahrhunderts mit den italienischen Biologen entschieden, nichts gegen die da schon vorhanden „Hybriden“ zu tun, da sie sich nach seinen Beobachtungen, wie wilde Wölfe verhalten.

Selbst der russische Wolfsbiologe Dimitri Bibikov hat das in den 80er Jahren des vorherigen Jahrhunderts bestätigt. Wenngleich mit gezielten Verpaarungen aus einem wilden Wolf und einem Hund bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts Prof. Dr. N. Iljin erstaunliche Erfahrungen gemacht hat, dass er bereits in den F 1 Generation Therapie Wolfhund-Mischlinge ausbilden konnte – später hat er es auch mit Zoo und sogar wilden Wölfen getan. Er hat in 7 Jahren 101 Wolfhunde bis in die 4. Filialgeneration gezüchtet. Was insoweit die Meinung zu bestätigen scheint, dass Wolfhund-Mischlinge weniger Angst vor Menschen zu haben scheinen.

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass bei diesem wissenschaftlichen Versuch die Tiere gezielt auf den Menschen geprägt, sozialisiert und trainiert wurden, während die wilden Hybriden in der Regel von einer (scheuen) Wölfin geführt werden, von der sie sich ihr Verhalten abschauen.

Insbesondere die Ohrdrufer Wölfin hat 3 Jahre völlig unauffällig auf dem Truppenübungsplatz in Thüringen gelebt. Da sie begonnen hat auch Schafe zu reißen, wo die Welpen das Alter von 5 – 6 Monaten erreicht haben, um mit auf die Jagd zu gehen, erklärt sich von selbst, da sie auf dem einfachsten Wege in ihrer Körperhöhe schon fast ausgewachsene Mäuler ihrer 6 Kinder stopfen muss.

Fazit: Umso wichtiger ist es nun in dem konkreten Fall, dass die Schafhalter endlich anfangen müssen, ihre Tiere vernünftig zu schützen. D.h. sie müssen elektrifizierte Zäune in 1,05 m aufstellen und Herdenschutzhunde in die Herde stellen. Wie in den meisten Gebieten, wo die ersten Übergriffe stattfinden, sind bedauerlicherweise die meisten Schafzüchter/-halter eher abwartend eingestellt.

Das ist aber nicht gut, weil die Wölfe (und „Hybriden“) dann schnell lernen, wo sie einfacher Beute machen können. Es gibt allerdings auch gute Vorbilder, die sich bei den ersten Anzeichen von Wölfen darauf eingestellt  und sich und ihre Herden zukunftsfähig gemacht haben. Es geht also, man muss es nur wollen.


Zum Autor: Christian Berge ist Volljurist und hat in der Mitte seines Lebens entschieden, sich nur noch mit Wölfen und Wolfhunden zu beschäftigen. Er hält seit 12 Jahren Vorträge über Wölfe und klärt umfassend über sie auf. Er lebt mit 9 Wolfshunden direkt neben 2 wilden Wolfsfamilien. Er hat die Rückkehr der deutschen Wölfe von Beginn an begleitet. Berge steht im guten Kontakt mit den nationalen und internationalen Wolfsforschern. Er geht täglich mit seinen Wolfshunden im Gebiet der wilden Wölfe spazieren.

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