Viel Zeit und Geld hat er investiert. Die Rede ist von Klaus Bullerjahn, den viele Wolfsmonitor-Leserinnen und Leser auch als Kolumnist dieser Wolfswebseite schätzen, sowie von einer tierschutzgerechten und schonenden Wolfsfalle, die er weitestgehend in Eigenleistung konzipierte, damit künftig beim Fang von Wölfen nicht auf verbotene „soft catch traps“ oder Schlingen zurückgegriffen werden muss.
Bullerjahns Falle war ursprünglicher Bestandteil eines bereits vor rund einem Jahr beantragten Freilandversuchs, der zusammen mit dem Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt werden sollte, um weitere Wölfe tierschutzgerecht zu fangen, zu besendern und im Verhalten zu erforschen.
Der von ihm konstruierte Fallentyp wurde auch bereits von der Tierschutzkommission gebilligt und vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Niedersachsen genehmigt.
Laut az-online.de vom 20. Juli wurde dieser Freilandversuchsantrag jedoch nun vom niedersächsischen Umweltministerium abgelehnt, weil … „die gewählten Forschungsansätze nach eingehender Prüfung nicht geeignet erschienen, um weitere, tiefergehende Erkenntnisse zum Verhalten der Wölfe zu gewinnen“. (*1)
Doch anstatt den vorliegenden Forschungsantrag gemeinsam in die gewünschte Richtung weiterzuentwickeln, scheint man im Umweltministerium nun den etwas anderen Weg einschlagen zu wollen, mindestens einen Wolf je Rudel in Niedersachsen mit einem Sender auszustatten. Augenscheinlich allerdings mit völlig anderen Projektpartnern.
Denn die Vorbereitungen und Gespräche mit möglichen ausführenden Partnern für das neue Projekt laufen angeblich bereits, es soll nämlich schon im kommenden Jahr starten, teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums laut az-online.de nun mit.
Ob das ITAW und Klaus Bullerjahn mit ihrer bereits vom LAVES genehmigten Fanglösung dabei sein werden, ist bisher ungewiss. Denn mit ihnen wurde diesbezüglich – so die Wolfsmonitor-Recherche – noch nicht gesprochen.
Dabei scheint die von Bullerjahn konstruierte Wolfsfalle bedeutend innovativer und tierschutzgerechter zu fangen, als die bisher für den Fang der Wölfe eingesetzten Varianten, für die voraussichtlich weitere tier- und artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssten.
Ein Aspekt, der – objektiv betrachtet – bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags (also von Steuergeldern) kaum übersehen werden dürfte. Sollte man zumindest annehmen… .
(Quelle: (*1) az-online, www.az-online.de, Artikel vom 20.7.2016: „Klaus Bullerjahns Apparatur: Wenn der Wolf in die Falle geht“, abgerufen am 24.7.2016, hier der Link!)