Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ rechtswidrig! – Wolfsmonitor

Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ rechtswidrig!

Was immer auch die Motivation einiger Orts- und Gemeinderäte in jüngster Zeit gewesen sein mag, sogenannte „Wolfsfreie Zonen“ auszuweisen, jetzt steht fest: Das war rechtlich nicht zulässig. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Ausarbeitung der „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestags mit dem Aktenzeichen WD 7 – 3000  225/18 hervor, die für sich in Anspruch nimmt, die allgemeine Rechtslage richtig wiederzugeben.

Darin heißt es zusammenfassend:

„Grundsätzlich fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für den Gemeinderat, um das Gemeindegebiet zu „wolfsfreien Zone“ zu erklären.“ … „Für rechtswidrige Gemeinderatsbeschlüsse besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese durch die Kommunalaufsicht beanstandet werden.“ (*1)

Nun wird es spannend sein zu beobachten, ob die betreffenden Gemeinderäte ihre rechtswidrigen „Ausweisungen“ auf der Grundlage dieser Ausarbeitung selbstständig zurückziehen, oder ob erst die Kommunalaufsichten tätig werden, bzw. diese auf die Rechtswidrigkeiten von Externen aufmerksam gemacht werden müssen.

Wolfsmonitor hält Sie, liebe Leserinnen und Leser, auf dem Laufenden.

Das vollständige Dokument können Sie unter Nutzung dieses Links auf der Seite des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ (*2) aufrufen!

Der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Tackmann sei an dieser Stelle für die richtige Frage zur richtigen Zeit gedankt. Das schafft Klarheit!


Quellen:

(*1) Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags mit dem Aktenzeichen WD 7– 3000 225/18 vom 25.10.2018

(*2) Freundeskreis freilebender Wölfe, www.lausitz-wolf.de/ Meldungen


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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