NABU-PRESSEMITTEILUNG Nr. 152/16 vom 21. Dezember 2016 (im Wortlaut):
„NABU: Illegale Wolfstötung ist eine Straftat“
Miller: Ermittlungsarbeit bei Umweltkriminalität stärken
„Berlin – Der NABU hat im Fall des getöteten und mit einem Peilsender ausgestatteten Wolfes aus der Lübtheener Heide ein konsequentes Vorgehen der Ermittlungsbehörden gefordert. Nach den Untersuchungen im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin ist das Tier mit einem gezielten Blattschuss getötet wurden. Das IZW ist Bestandteil der
„Die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat und keine juristische Randerscheinung von nachgeordneter Wichtigkeit. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei diesen Fällen von Umweltkriminalität. Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Wer eigenmächtig mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt nicht nur kriminell, sondern beschädigt bewusst auch das Wolfsmanagement, bei dem alle Interessengruppen an einer gütlichen Koexistenz von Mensch und Wolf arbeiten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mit der Tötung des Tieres sei auch das wissenschaftliche Monitoring zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern beschädigt worden. Das Tier war als Wolfswelpe im Herbst 2015 mit einem GPS-Sender ausgerüstet worden.
Der Kadaver des Jungwolfes war am Samstag in der Nähe der Gemeinde Woosmer (Kreis Ludwigslust-Parchim) am Straßenrand entdeckt worden. Damit liegt der erste Fall einer illegalen Wolfstötung im Land Mecklenburg Vorpommern vor, seit im Jahr 2006 der erste Wolf im Bundesland nachgewiesen wurde. Insgesamt wurden bundesweit bisher 21 tote Wölfe illegal getötet, dazu komme noch eine Dunkelziffer nicht entdeckter getöteter Tiere.
Nach Einschätzung des NABU gibt es zu wenige auf Umweltkriminalität spezialisierte Beamte bei Polizei und Justiz. „Die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden bei Umweltdelikten muss gestärkt werden, um eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten zu ermöglichen. Ziel wäre es, bei den Landeskriminalämtern Abteilungen für Artenschutzkriminalität einzurichten“, so Miller.
Sollte ein ermittelter Täter im Besitz eines Jagdscheines sein, hat er sich durch die Tat für die weitere Jagdausübung als fachlich ungeeignet erwiesen. Als Konsequenz einer solchen Tat erwartet der NABU von den Jagdverbänden, auch hinsichtlich ihres Status als anerkannte Naturschutzverbände, den sofortigen Verbandsausschluss sowie den unmittelbaren, dauerhaften Entzug des Jagdscheins durch die zuständigen Behörden.
„Da das Tier ein Senderhalsband getragen hat, ist es kaum vorstellbar, dass jemand fahrlässig gehandelt hat. Dann hätten wir es mit einer absichtlichen Wolfstötung zu tun und das Strafmaß wäre im oberen Bereich anzusiedeln“, so Miller. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.“
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Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, E-Mail: Markus.Bathen@NABU.de
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(Quelle: NABU-Pressemitteilung Nr.152/16 vom 21. Dezember 2016)