Verbände: Obergrenze für die Anzahl der Wölfe ist klar abzulehnen – Wolfsmonitor

Verbände: Obergrenze für die Anzahl der Wölfe ist klar abzulehnen

Den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten «Aktionsplan Wolf» lehnen der Bund Naturschutz in Bayern e.V., die Gregor Louisoder Umweltstiftung und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) in einer gemeinsamen Pressemeldung ab. Die Meldung im Wortlaut:

„Bayerischer Aktionsplan Wolf droht zum Wolfsabschussplan zu werden“

„München, Nürnberg, 23.08.2018 – Der von der bayerischen Staatsregierung vorgelegte „Aktionsplan Wolf“ wird von mehreren Naturschutzverbänden einhellig abgelehnt. Er soll den Abschuss von Wölfen deutlich erleichtern, konzentriert sich auf Alibi-Maßnahmen für den Schutz von Weidetieren vor Wolfsrissen und steht zudem rechtlich auf äußerst wackligen Beinen.

Die Staatsregierung bereitet mit dem Aktionsplan die Einrichtung von Wolfsabschusszonen vor, die im Plan „nicht schützbare Weidegebiete“ genannt werden. Wie viele es davon geben soll, wie groß sie sein werden und wie sie definiert werden, bleibt zunächst völlig im Dunklen.

Die Aussage, dass u.a. die „Zumutbarkeit“ und „technische Realisierbarkeit“ von Herdenschutzmaßnahmen ausschlaggebend sein sollen, lässt für die Wölfe Schlimmstes befürchten. „Das ist kein Aktionsplan, um das Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen, sondern ein Aktionsplan gegen den Wolf.

Im Vordergrund steht nicht das Zusammenleben, sondern die Verhinderung einer Ansiedlung von Wölfen in vielen Gebieten Bayerns: Ein Wolfsmanagement mit dem Gewehr in der Hand statt gutem Herdenschutz und Beratung für die Weidetierhalter lehnen wir ab“, so Richard Mergner, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Beim zentralen Thema für das Management der Rückkehr der Wölfe, einem Förderprogramm für den Schutz der Weidetiere mit Zäunen oder auch Herdenschutzhunden, bleibt der Aktionsplan hinsichtlich Inhalt und Zeitplan absolut unkonkret.

Mit diesem weiteren Hinauszögern der Förderung nimmt die Staatsregierung weitere Risse von Weidetieren billigend in Kauf. Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Die Bayerische Staatsregierung war seit vielen Jahren in der Pflicht, eine flächendeckende Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und ein professionelles Wolfsmanagement einzurichten und ist an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Wir erleben hier ein Politikversagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Weidetierhaltung und Wolf in Bayern“.

Zudem ist der Inhalt des Aktionsplans an einigen Stellen mit bestehendem Naturschutzrecht nicht oder kaum vereinbar. Peter Blanché, Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. kommentiert: „Mit diesem Plan wird Chaos und Ungewissheit erzeugt, statt ein geordnetes und sinnvolles Management zu ermöglichen. Die rechtliche Fragwürdigkeit des Plans lässt Klagen oder einen Einspruch der EU-Kommission erwarten. Wir sind damit leider keinen Schritt weiter.“

Er mahnt außerdem eine ökonomische Besserstellung der Weidetierhalter an, z.B. mit einer bundesweit eingeführten gekoppelten Weidetierprämie: „Die Staatsregierung betont im Aktionsplan mehrfach, dass sie die Weidetierhaltung, insbesondere in ihren landeskulturell besonders bedeutenden Ausprägungen, erhalten will. Dann sollte sie sich zunächst einmal Gedanken machen, warum z.B. die Zahl der Schafe und schafhaltenden Betriebe in den letzten zehn Jahren um ca. 15% zurückgegangen ist – auch ganz ohne Wolf.“

Die Verbände fordern eine sofortige grundlegende Überarbeitung des Aktionsplans und dabei die Berücksichtigung der folgenden Punkte:

  • Die Kriterien für den Abschuss von Wölfen müssen mit EU-Recht vereinbar sein. Einen „Abschuss quasi auf Verdacht“, den sogenannten Präventionsschuss darf es demgemäß nicht geben.
  • Grundlage für den Abschuss eines Wolfes darf alleine eine artenschutzrechtliche Einzelfallprüfung sein. Dieses Vorgehen ist ausreichend, um sogenannte Schadwölfe oder futterkonditionierte Wölfe, bei denen die Gefahr der Verletzung eines Menschen gegeben ist, zu töten. Es wird von den Naturschutzverbänden als Ultima Ratio im Wolfsmanagement befürwortet.
  • Die Ausarbeitung der Förderrichtlinie für den Herdenschutz und die dementsprechende Mittelausstattung muss zeitnah erfolgen. Dabei muss die Förderung alle investiven und laufenden Zusatzkosten inkl. Arbeitskosten für die Weidetierhalter so unbürokratisch wie möglich abdecken.

Aus diesen Forderungen ergibt sich auch, dass eine Obergrenze für die Anzahl der Wölfe in Bayern und Deutschland klar abzulehnen ist, zumal sie für den Schutz von Weidetieren nicht zielführend ist.

Nicht zuletzt verwehren sich die Naturschutzverbände gegen die Formulierung im Aktionsplan, bei der Erarbeitung des Plans als Teilnehmer der Arbeitsgruppe Wildtiermanagement/Große Beutegreifer beteiligt gewesen zu sein. Die letzte Fassung des Plans war uns im Januar vorgelegt worden. Nach achtmonatigem Warten und Hinhalten wird uns nun eine neue Fassung vorgelegt, in der all unsere damaligen Anmerkungen ignoriert oder sogar ins Gegenteil verkehrt wurden. Unter Beteiligung stellen wir uns etwas anderes vor.

Veranstaltungshinweis: Am 10./11. November veranstalten die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Bund Naturschutz ein Herdenschutz-Symposium. Weidetierhalter sind dazu herzlich einladen, um sich über entsprechende Maßnahmen und Möglichkeiten zu informieren.

Informationen und Anmeldung unter: www.herdenschutz-bayern.de


Für Rückfragen:

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Dr. Peter Blanché, E-Mail: peter.blanche@gzsdw.de


Gregor Louisoder Umweltstiftung

Franziska Baur, E-Mail: franziska.baur@umweltstiftung.com


Bund Naturschutz e.V.

Richard Mergner, E-Mail: richard.mergner@bund-naturschutz.de

Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de

Dr. Kai Frobel, BN-Artenschutzreferent, E-Mail: kai.frobel@bund-naturschutz.de


Quelle: Pressemeldung der drei Organisationen vom 23.08.2018