Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW)“ verurteilt die erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen-Anhalt und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.
Die Pressemeldung der GzSdw vom 9.8.2016 im Wortlaut:
„Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen- Anhalt und hat Strafanzeige bei den Behörden erstattet. Belohnung in Höhe von 2.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.
einer Jagdwaffe verursacht wäre. Die Auffindesituation ließe den Schluss zu, dass der Wolf nicht durch die Elbe angeschwemmt wurde, sondern vor Ort erlegt worden sei.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat Strafanzeige gestellt und eine Belohnung in Höhe von 2000.- € für sachdienliche Hinweise an die Behörden, die zur Ermittlung des oder der Täter führen ausgesetzt.
Prof. Dr. Peter Schmiedtchen, der 2. Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zeigt sich erschüttert und fragt: „Ist uns eigentlich bewusst, dass einige unserer Mitbürger mit der Waffe, die ihnen anvertraut wurde, schwere Straftaten begehen, weil sie glauben, über dem Gesetz zu stehen? Sind wir in den Zeiten des Wilden Westens angelangt, wo nicht Recht und Ordnung gelten, sondern das Recht des Stärkeren, in diesem Fall das des Waffenträgers. Wo soll das hinführen?“
e-mail: peter.blanche@gzsdw.de
(Quelle: Pressemeldung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) vom 9.8.2016: „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen- Anhalt und hat Strafanzeige bei den Behörden erstattet. Belohnung in Höhe von 2.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt“, die PM wurde Wolfsmonitor am 11.8.2016 zugestellt)
Beitragsfoto: Vereinslogo der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., abgerufen von der Webseite www.gzsdw.de