GzSdW-Vorstand zur Wolfstötung: „Wilder Westen in Sachsen-Anhalt?“ – Wolfsmonitor

GzSdW-Vorstand zur Wolfstötung: „Wilder Westen in Sachsen-Anhalt?“

Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW)“ verurteilt die erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen-Anhalt und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Die Pressemeldung der GzSdw vom 9.8.2016 im Wortlaut:

„Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen- Anhalt und hat Strafanzeige bei den Behörden erstattet. Belohnung in Höhe von 2.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt.

Wieder haben Unbekannte in Sachsen- Anhalt, zwischen Klietz und Scharlibbe im Landkreis Stendal einen Wolf
erschossen. Angler fanden das Tieram Freitag, 5. August 2016 am östlichen Elbufer.
Der sofort verständigte Amtstierarzt des Landkreises Stendal stellte fest, dass der Tod sehr wahrscheinlich durch zwei Schüsse aus

einer Jagdwaffe verursacht wäre. Die Auffindesituation ließe den Schluss zu, dass der Wolf nicht durch die Elbe angeschwemmt wurde, sondern vor Ort erlegt worden sei.


Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat Strafanzeige gestellt und eine Belohnung in Höhe von 2000.- € für sachdienliche Hinweise an die Behörden, die zur Ermittlung des oder der Täter führen ausgesetzt.


Prof. Dr. Peter Schmiedtchen, der 2. Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zeigt sich erschüttert und fragt: „Ist uns eigentlich bewusst, dass einige unserer Mitbürger mit der Waffe, die ihnen anvertraut wurde, schwere Straftaten begehen, weil sie glauben, über dem Gesetz zu stehen? Sind wir in den Zeiten des Wilden Westens angelangt, wo nicht Recht und Ordnung gelten, sondern das Recht des Stärkeren, in diesem Fall das des Waffenträgers. Wo soll das hinführen?“


Die Strafermittlungsbehörden zeigen sich hilflos und waren bisher in keinem Fall in der Lage, die Täter zu ermitteln. Die Landesjägerschaft, die sich durch eine Vereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt verpflichtet hat, beim Wolfsmonitoring aktiv mitzuwirken schweigt.

Obwohl dieser Verband „anerkannter Naturschutzverband“ ist wird zudem stillschweigend zugelassen, dass in eben diesem Landkreis Stendal ein Professor aus Halle auf einer Veranstaltung der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“ mit vorgeblichen Fakten, deren wissenschaftliche Quellen er leider schuldig bleibt, und Behauptungen zur Jagdstreckenentwicklung, die den Angaben des Landesjagdverbandes auf der eigenen Internetseite widersprechen, die Stimmung unter den Jägern aufheizt.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe lehnt jede Vorverurteilung der Jägerschaft als Ganzes oder anderer Interessengruppen ab und ist, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geschehen, zu einem konstruktiven Dialog mit allen Betroffenen bereit. Die Landesjägerschaft ist aber doch besonders gefordert, alles zu tun, die Ermittlungsbehörden zu unterstützen und ihre Mitglieder immer wieder deutlich anzuhalten, sich an geltende Gesetze zu halten.

ViSdP und Kontakt:
Dr. Peter Blanché, Am Holzfeld 5. 85247 Rumeltshausen
Telefon: 0171-8647444

e-mail: peter.blanche@gzsdw.de


(Quelle: Pressemeldung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) vom 9.8.2016: „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt erneute illegale Tötung eines Wolfes in Sachsen- Anhalt und hat Strafanzeige bei den Behörden erstattet. Belohnung in Höhe von 2.000 € für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt“, die PM wurde Wolfsmonitor am 11.8.2016 zugestellt)

Beitragsfoto: Vereinslogo der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., abgerufen von der Webseite www.gzsdw.de