Zwischen dem Schwarzwald und der Schwäbischen Alb wurde seit dem 8. Mai insgesamt sechsmal ein „wolfsähnliches Tier“ gesehen, zuletzt auf der Hochebene Baar. Nach der Auswertung des Bildmaterials steht nun fest, dass es sich dabei tatsächlich um einen Wolf handelte. Das meldet die „schwaebische.de“ auf ihrer Webseite. (*1)
In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom heutigen Tag (17.5.) heißt es dazu (im Wortlaut,*2):
„Sichtung eines Wolfes im Bereich der Baar – Minister Peter Hauk MdL: „Wir begrüßen den Wolf in Baden-Württemberg“
„Ich freue mich darüber, dass der Wolf bei uns wieder heimisch wird. Die Rückkehr eines Großraubtieres stößt bei Nutztierhaltern naturgemäß auch auf Skepsis. Wir haben daher die Anliegen der Tierhalter im Blick und fördern Herdenschutz-Projekte mit dem Ziel, eine Koexistenz von Wolf und Nutztieren zu ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Dienstag (17. Mai) in Stuttgart. In den vergangenen Tagen gingen bei den Experten des Wolfsmonitorings verschiedene Meldungen über Sichtungen eines wolfsähnlichen Tieres im Bereich der Baar ein. Das Landwirtschaftsministerium hat daraufhin bereits am Freitag die Verbände der Nutztierhalter informiert und diese gebeten, die Information an deren Mitglieder im Bereich der Baar weiterzugeben. Nach der Auswertung des vorhandenen Bildmaterials konnten die Experten heute sicher bestätigen, dass es sich um einen Wolf handelt.
Hintergrundinformationen:
In Ost- und Norddeutschland, Italien und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Im Juni 2015 wurde an der A 5 bei Lahr ein Wolf überfahren, ebenso im November 2015 an der A 8 bei Merklingen. Beide Tiere waren unabhängig voneinander aus demselben Rudel aus der Ostschweiz zugewandert und beide Tiere wurden auf sogenannten Wildtierkorridoren überfahren, die für die Ausbreitung von Wildtieren von großer Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit dieser Korridore wird durch das Land zunehmend vorangetrieben.
Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Öffentlichkeit wird das Auftreten auch von vereinzelten Wölfen im Land unterschiedlich beurteilt. Um unterschiedlichen Interessen einerseits und den gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits Rechnung zu tragen, wurde in einer Arbeitsgruppe Luchs und Wolf der „Handlungsleitfaden Wolf“ erstellt, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.
Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus werden Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dargestellt und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt „Erarbeitung von Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltung“ des Landesschafzuchtverbandes unter Beteiligung des NABU. Außerdem laufen in Kooperation mit Experten aus Frankreich und der Schweiz ein Projekt zum Verhalten von Wölfen an Zäunen.
Auf der Schwäbischen Alb wurde darüber hinaus im Jahr 2013 ein „Regionales Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden aus verschiedenen Verbänden haben sich bei mehreren Treffen explizit mit den Herausforderungen auseinander gesetzt, die mit der Zuwanderung von Wölfen insbesondere für die Landwirtschaft einhergehen.
Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf können der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt unter folgender Telefonnummer gemeldet werden: 0761/4018-274.“
Quellen:
(*1) Schwaebische.de, www.schwaebische.de, Artikel vom 17.5.2016: „Ein Wolf streift über die Baar“, abgerufen am 17.5.2016, hier der Link!
(*2) Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Pressemeldung vom 17.5.2016: „Sichtung eines Wolfes im Bereich der Baar / Minister Peter Hauk MdL: „Wir begrüßen den Wolf in Baden-Württemberg“, abgerufen am 17.5.2016, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com