Kommentar: Nach dem Beschluss des Bundesrates – Wolfsmonitor

Kommentar: Nach dem Beschluss des Bundesrates

Während einige nun sicherlich denken, die Würfel seien mit dem Bundesratsbeschluss endgültig gefallen, glauben andere freilich weiterhin, die Hoffnung stürbe zuletzt. Der Umweltminister eines deutschen Bundeslandes präsentierte sich unlängst in den Medien mit stolz geschwellter Brust, während sich die Umweltministerin eines anderen Bundeslandes gleichsam in zweifelnder Zurückhaltung übte. Die nun durchgewunkene „Lex Wolf“ dürfte, wie sie zu erkennen gab, tatsächlich in maßgeblichen Teilen EU-Recht widersprechen.

Das hat auch die erste Einschätzung des Anwaltes eines deutschen Wolfschutzverbandes ergeben. Die Vermutung lag allerdings nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im 0ktober, welches der Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen setzt, sowieso schon nahe.

Demnach müssen Behörden u.a. wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss der Tiere alternativlos ist (Urt. v. 10.10.2019, Az. C-674/17).

Deshalb kann man getrost davon ausgehen, dass mit dem Bundesratsbeschluss die „Messe noch lange nicht gelesen“ ist, sondern nur ein neues Kapitel einer allmählich unendlich anmutenden inkonsistenten Geschichte aufgeschlagen wurde.

Wer die Begleitgeräusche rund um den Beschluss wahrgenommen hat, dürfte zudem verwundert sein.

Weder haben die Grünen – denen offensichtlich ihre nach außen wirkende politische Geschlossenheit zurzeit wichtiger zu sein scheint, als klassisch grüne Kernthemen wie der Artenschutz – ihr politisches Gewicht im Bundesrat in die Waagschale geworfen (in 10 Landesregierungen vertreten, hätten sie das Gesetz auf den letzten Metern durchaus noch ausbremsen können), noch hat etwa der Naturschutzbund Deutschland (NABU) der Entscheidung zuletzt hörbar widersprochen.

Im Gegenteil. Der NABU begrüßte noch im Dezember die seinerzeit vom Bundestag verabschiedete (überarbeitete) Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und lebt wohl auch heute noch in dem Glauben, Schlimmeres verhindert zu haben.

Währenddessen ist vom Landesjagdverband in Niedersachsen der Wunsch zu vernehmen, dass Jäger, die künftig Wölfe erlegen, anonym bleiben sollen. Ein Jäger, der einen Wolf schießt, solle diesen anonym an einer Straße ablegen können, sagte dessen Präsident Helmut Dammann-Tamke gegenüber dem NDR. Dies solle die Waidmänner vor radikalen Tierrechtlern schützen.

Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass die jeweiligen Genehmigungsbehörden derart „beliebig“ vorgehen werden.

Unterdessen berichtete die niedersächsische Zeitung „Harke“ in ihrer heutigen Ausgabe davon, dass im Vorjahr an der Jagd nach dem Rodewalder Wolfsrüden (GW717) – neben einem Dienstleister, zu dessen Team offenbar auch ein „südeuropäischer Trapper“ gehörte – Polizisten und Beamte des Landeskriminalamtes Niedersachsen an 36 Tagen beteiligt waren. Ohne Erfolg wie man heute weiß.

Und wie geht es jetzt nach all den Hiobsbotschaften weiter? Keine Ahnung. Vermutlich wird das Ganze irgendwann beim EuGH landen. Bis dahin müssen die Wolfsbefürworter wohl noch weiterhin auf das warten, was Deutschlands großer Philosoph Arthur Schopenhauer schon 1851 proklamierte:

„Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, dass die Tiere in der Hauptsache und im Wesentlichen dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, dass das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird.“

Vor dem Hintergrund dieses rund 170 Jahre alten Zitats klingt es ziemlich erschütternd, dass ausgerechnet jene, die uns mit zahllosen Lippenbekenntnissen weismachen wollen, den fortschreitenden Klimawandel mit technischen Innovationen entgegenwirken zu können, nun offenbar nichts weiter einfällt als bereits bei dieser vergleichsweise kleinen Herausforderung zum Schießgewehr greifen zu lassen.

Unterdessen präsentiert man uns auf der politischen Bundesbühne eine weitere Folge von „Deutschland sucht den Superstar“. Offenbar in dem Glauben, man könne die „Brot-und-Spiele-GmbGh“ (Gesellschaft mit beschränkter Geisteshaltung) so bis zu den Neuwahlen im nächsten Jahr unterhaltend hinhalten.

Ob es danach besser wird? Indem nur nach außen politische Geschlossenheit gezeigt wird, während innen keine einheitliche Linie zu erkennen ist, sicherlich nicht.

Habe die Ehre!

Ihr

Jürgen Vogler