Während einige nun sicherlich denken, die Würfel seien mit dem Bundesratsbeschluss endgültig gefallen, glauben andere freilich weiterhin, die Hoffnung stürbe zuletzt. Der Umweltminister eines deutschen Bundeslandes präsentierte sich unlängst in den Medien mit stolz geschwellter Brust, während sich die Umweltministerin eines anderen Bundeslandes gleichsam in zweifelnder Zurückhaltung übte. Die nun durchgewunkene „Lex Wolf“ dürfte, wie sie zu erkennen gab, tatsächlich in maßgeblichen Teilen EU-Recht widersprechen.
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Liegen Olaf Lies und die Bundesregierung falsch? Scheinbar ja…
Die erteilte Ausnahmegenehmigung und die bisher erteilten Verlängerungen zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes sind rechtwidrig. Ebenso rechtwidrig sind der Entwurf der Bundesregierung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie der Gesetzentwurf der FDP zum Wolfsmanagement, die letzten Donnerstag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ im Bundestag erörtert wurden.
Nichts los an der „Wolfsfront“?
Zuletzt waren die Schlagzeilen im Blätterwald andere: Eine Bauerninitiative zum Beispiel wetterte unlängst mit einem Treckerkorso gegen weitere Umweltschutz-, Naturschutz-, Wasserschutz- und Tierschutzauflagen der EU und der Bundesregierung und übersah dabei in fahrlässiger Weise den Anteil der eigenen Ständevertretung (der Bauernverbände) an dem sich nun anbahnenden Desaster. Außerdem beklagten die Bauern das sinkende Image ihres Berufsstandes in der Bevölkerung.
EuGH: Hohe Hürden für Wolfsjagd
Der Europäische Gerichtshof hat nun über die Voraussetzungen entschieden, die erfüllt sein müssen, um Wölfe zu bejagen. Die finnische Wildtierbehörde hatte im Vorfeld zwei Abschussbescheide erteilt, mit denen Jäger insgesamt sieben Wölfe töten sollten. Das beanstandete Tapiola, eine finnische Naturschutzvereinigung. Zur Meldung im Wortlaut: