Bundesnaturschutzgesetz – Wolfsmonitor

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„Abschuss und die Forderung nach wolfsfreien Zonen helfen niemandem, vor allem nicht den Weidetierhaltern“

Im gestrigen Beitrag hier auf Wolfsmonitor wies ich darauf hin (hier!), dass ich zuletzt keinen hörbaren Widerstand des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vor der und zur Entscheidung des Bundesrates, der „Lex Wolf“ zuzustimmen, vernahm. Die Resonanz darauf ließ nicht lange auf sich warten. Der NABU-Niedersachsen machte mich kurzerhand auf folgende Pressemitteilung aufmerksam (im Wortlaut):

Kommentar: Nach dem Beschluss des Bundesrates

Während einige nun sicherlich denken, die Würfel seien mit dem Bundesratsbeschluss endgültig gefallen, glauben andere freilich weiterhin, die Hoffnung stürbe zuletzt. Der Umweltminister eines deutschen Bundeslandes präsentierte sich unlängst in den Medien mit stolz geschwellter Brust, während sich die Umweltministerin eines anderen Bundeslandes gleichsam in zweifelnder Zurückhaltung übte. Die nun durchgewunkene „Lex Wolf“ dürfte, wie sie zu erkennen gab, tatsächlich in maßgeblichen Teilen EU-Recht widersprechen.

Pyrrhussieg – „Lex Wolf“ passiert den Bundesrat

Am Freitag hat die umstrittene „Lex Wolf“ den Bundesrat passiert. Damit ist es künftig u.a. möglich, Wölfe zu schießen bis die Übergriffe aufhören auch wenn unklar ist, welcher Wolf überhaupt Herdentiere angegriffen hat. Zum Wolfsabschuss berechtigt ist künftig zudem grundsätzlich die Jägerschaft.

„Lex-Wolf“ am 14. Februar im Bundesrat – Ausschuss äußert erhebliche Bedenken

Der Bundesrat befasst sich am 14. Februar 2020 abschließend mit den vom Bundestag beschlossenen Regeln zum Umgang mit dem Wolf und einer entsprechenden Änderung im Bundesnaturschutzgesetz. Der Webseite des Bundesrates ist bereits jetzt die entsprechende Empfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu entnehmen.

„Dieser Entwurf widerspricht dem Europa-Recht so elementar, dass er niemals verabschiedet werden darf“

So zitiert die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) die Ansicht eines Experten bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Umwelt am 09. Dezember. Und schließt sich der Meinung an, dass der gewählte Ansatz nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Stellungnahme der GzSdW im Wortlaut:

Schutzverbände: Geplante BNatSchG-Änderung widerspricht dem Schutzstatus der Wölfe fundamental

Schon seit langem gibt es Forderungen verschiedener Bundesländer, einiger Parteien und Verbände, am Schutzstatus des Wolfes zu rütteln. Nach langem Tauziehen liegt jetzt ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Beratung vor, auf den sich die Bundesregierung geeinigt hat. Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und Freundeskreis freilebender Wölfe sehen für einige zentrale Änderungen die Notwendigkeit, sie kritisch zu hinterfragen.